Mieter müssen Vermietern die Wahrheit sagen! So entschied das Amtsgericht Kaufbeuren. In dem Fall wollte der Vermieter von einem potenziellen Mieter wissen, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt wurde. Der Mann log und flog aus der Wohnung. Weiter
Tag Archives: Kündigung
O-Ton: Fristlose Kündigung nach Böller im Dixi-Klo
Die Verletzung eines Kollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt die fristlose Kündigung, entschied das Arbeitsgerichts Krefeld. In dem Fall hatte ein Bauarbeiter seinen Kollegen mit dem Knaller attackiert, als dieser auf dem stillen Örtchen war. Weiter
O-Ton-Paket: Mietrechtsreform
Ein Wohnungsmieter kann seine Mietrückstände nicht einfach mit der hinterlegten Kaution verrechnen. So urteilte Amtsgericht München im Falle eines Mannes, der mehrere Monate lang die Miete schuldig geblieben war. Weiter
O-Ton + Magazin: Sturmklingeln als Eingriff in Privatsphäre?
Schriftstücke können an der geöffneten Wohnungstür übergeben werden. Es stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn dem ein „Sturmklingeln“ vorausgegangen ist. In dem Fall vor dem Amtsgericht München ging es um die Zustellung einer Wohnungskündigung. Doch die Mieterin wehrte sich – und klagte ihrerseits auf Schmerzensgeld. Weiter
O-Ton + Magazin: Partnerschaftsvermittlung im Internet – keine verkürzten Kündigungsfristen
Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigungsfristen. In dem Fall hatte ein Mann die Kündigungsfrist verpasst, das Abo verlängerte sich und der Mann musste für sechs weitere Monate zahlen – insgesamt 299 Euro.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Partnerschaftsvermittlungen stellen „Dienste höherer Art“ dar. D.h. es entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Man trifft sich mit dem Vermittler, man gibt Angaben zu seiner Person, zu seinen Vorzügen und welchen Partner man eigentlich sucht. Also auch sehr diskrete Angaben, die man ja auch nicht so in die Breite verteilt haben. Aber nicht bei Onlineplattformen, weil ich da ja nicht mit Menschen zu tun habe, sondern mit Maschinen. Und da hat das Amtsgericht München gesagt: Die sind nicht ohne Weiteres kündbar, man muss sich hier an die Kündigungsfristen halten. – Länge 13 sec.
Nachzulesen ist alles unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Partnerschaftsvermittlung im Internet – keine verkürzten Kündigungsfristen
Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigungsfristen. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Was sich anfangs anhört wie eine juristische Spitzfindigkeit, ist bei näherer Betrachtung durchaus realistisch. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Partnerschaftsvermittlungen stellen „Dienste höherer Art“ dar. D.h. es entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Man trifft sich mit dem Vermittler, man gibt Angaben zu seiner Person, zu seinen Vorzügen und welchen Partner man eigentlich sucht. Also auch sehr diskrete Angaben, die man ja auch nicht so in die Breite verteilt haben. – Länge 18 sec.
Und genau damit unterscheiden sich die Partnerschaftsvermittlungen um die Ecke von denen im Internet! Denn im Netz schaut oft nur der Computer, wer zu wem passt!
O-Ton: SFX
O-Ton: Kleiner Unterschied, große Wirkung! D.h. „Dienste höherer Art“ das kann beispielsweise der Anwalt und der Mandant, der Arzt oder der Patient sein – dann kann ich das jederzeit kündigen. Da gibt es keine Kündigungsfristen. Das wäre ja absurd, wenn der Arzt sagen würde: „Du musst weiter zu mir in die Praxis kommen, auch wenn kein konkreter Behandlungsvertrag für eine Arztleistung vorliegt.“ Ich kann sagen: „Ich vertraue dem nicht mehr, da gehe ich nicht mehr hin.“ Das ist bei Partnerschaftsvermittlungen eben auch der Fall. – Länge 22 sec.
O-Ton: SFX
O-Ton: Aber nicht bei Onlineplattformen, weil ich da ja nicht mit Menschen zu tun habe, sondern mit Maschinen. Und da hat das Amtsgericht München gesagt: Die sind nicht ohne Weiteres kündbar, man muss sich hier an die Kündigungsfristen halten. – Länge 13 sec.
In dem Fall hatte ein Mann die Kündigungsfrist verpasst, das Abo verlängerte sich und der Mann musste nun für sechs weitere Monate zahlen – insgesamt 299 Euro. Nachzulesen ist alles unter
anwaltauskunft.de.
Absage.
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