Wenn Autohersteller ihren Kunden Garantie zusichern, dann müssen sie auch dazu stehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alles aus dem Kleingedruckten der Garantiebedingungen erfüllt ist, gilt trotzdem die einmal gemachte Zusage! So entschied Oberlandesgericht Koblenz.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Hersteller hat auf Anfrage der Werkstatt eine vorbehaltlose Garantiezusage gegeben. Und die kann er kann er nicht im Nachhinein abändern. Also er ist gegenüber der Werkstatt verpflichtet, das Geld zu bezahlen. Er ist Vertragspartner der Werkstatt und nicht derjenige, dessen Auto innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen ist. – Länge 20 sec.
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Magazin: Garantiezusage ist für Hersteller bindend
Wenn Autohersteller ihren Kunden Garantie zusichern, dann müssen sie auch dazu stehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alles aus dem Kleingedruckten der Garantiebedingungen erfüllt ist, gilt trotzdem die einmal gemachte Zusage!
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Beitrag:
Es begann mit einem simplen Motorschaden – der knapp zwei Jahre alte Transporter blieb unterwegs liegen. Die Werkstatt übernahm die Reparatur und fragte sicherheitshalber mal beim Hersteller des Wagens nach. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Hersteller erteilte auf Anfrage der Werkstatt eine Garantiezusage und nachdem die Werkstatt dann das Geld, dass sie für die Reparatur aufgewendet hatte, vom Hersteller ersetzt verlangt hat, sagte der Hersteller, er könne das nicht bezahlen, weil nämlich der Eigentümer des Wagens die Garantieintervalle nicht eingehalten habe. – Länge 20 sec.
Die Werkstatt wandte sich daraufhin an den Eigentümer – der sollte nun zahlen. Doch er schüttelte nur mit dem Kopf. Der Fall landete vor Gericht – und zog sich hin – bis zum Oberlandesgericht Koblenz. Dort wurde dann entschieden: Der Fahrzeugbesitzer muss nicht zahlen – der Hersteller hat schließlich gesagt, er übernimmt die Kosten.
O-Ton: Der Hersteller hat auf Anfrage der Werkstatt eine vorbehaltlose Garantiezusage gegeben. Und die kann er kann er nicht im Nachhinein abändern. Also er ist gegenüber der Werkstatt verpflichtet, das Geld zu bezahlen. Er ist Vertragspartner der Werkstatt und nicht derjenige, dessen Auto innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen ist. – Länge 20 sec.
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Absage.
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Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter auch den Mangel beheben kann.
Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig – entschied der BGH.
München/Berlin (DAV). Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.