06Feb./12

O-Ton + Magazin: Wenn die Ware einen Makel hat

 Der Käufer einer Ware mit einem Mangel muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. In dem Fall hatte ein Mann ein Küche mit defekter Tür gekauft. Vom Kaufpreis behielt er rund 20 Prozent zurück – das Möbelhaus wollte die Tür reparieren. Allerdings verweigerte dies der Mann – ein Jahr lang. Darum wollte das Möbelhaus das ausstehende Geld – und bekam vor dem Amtsgericht München Recht.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn ich einen Mangel habe, muss ich zunächst einmal dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Lässt sich dieser Mangel nicht beseitigen, dann mindere ich den Kaufpreis. Oder aber ich sage: Ich will das jetzt auch gar nicht mehr – wer will schon etwas, was kaputt ist – dann mache ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das wird so gemacht: Du gibst mir das Geld zurück und ich gebe Dir die Küche, das Auto, den Fernseher oder sonst etwas zurück. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Wenn die Ware einen Makel hat

Der Käufer einer Ware mit einem Mangel muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, entschied das Amtsgericht München. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Ein Mann hatte eine neue Küche gekauft – allerdings klemmte eine Tür.

O-Ton: SFX

Darum behielt er vom Gesamtkaufpreis in Höhe von knapp 3000 Euro 671 zurück. Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Jahr lang hat das Einrichtungshaus versucht, mit ihm einen Termin zu vereinbaren. Weil sie gesagt haben: Mensch, Du armer Kerl, Du hast eine klemmende Tür. Wir reparieren die, wir bessern also nach. – Länge 10 sec.

Allerdings: Unser Kunde sagte sämtliche Termine ab und meldete sich auch nicht mehr. Daraufhin verlangte das Möbelhaus die Zahlung des Restkaufpreises. Der Käufer verweigerte dies.

O-Ton: Man kann zunächst mindern. Oder man kann auch einen Betrag zurückbehalten. Aber grundsätzlich muss ich natürlich bei einer Kaufsache, wenn ich etwas kaufe, dem Verkäufer die Möglichkeit geben, nachzubessern. D.h. in dem konkreten Fall auch die Tür reparieren zu lassen. – Länge 17 sec.

Das Möbelhaus klagte – mit Erfolg. Indem der Käufer die Nachbesserungstermine nicht eingehalten habe, habe er sich selbst nicht vertragstreu verhalten. Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn ich einen Mangel habe, muss ich zunächst einmal dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Lässt sich dieser Mangel nicht beseitigen, dann mindere ich den Kaufpreis. Oder aber ich sage: Ich will das jetzt auch gar nicht mehr – wer will schon etwas, was kaputt ist – dann mache ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das wird so gemacht: Du gibst mir das Geld zurück und ich gebe Dir die Küche, das Auto, den Fernseher oder sonst etwas zurück. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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06Feb./12

O-Ton + Magazin: Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

 Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Wenn dies nicht der Fall ist und automatisch die Karten aktualisiert werden, dann muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. In diesem Fall hatte das automatische Nachladen 11.000 Euro Kosten verursacht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben dem Kunden Recht gegeben. Sie haben gesagt: Erstens hätte der Mobilfunkanbieter vor einer Kostenfalle warnen müssen. Dass bei der Installation der Navigationssoftware automatisch eine Kartenaktualisierung kommt, die kostenpflichtig ist, das darf eigentlich nicht passieren. Und ein Kunde, der ein neues Handy kauft, darf davon ausgehen, dass die aktuelle Software bereits drauf ist. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Erfolgt bei der Installation der Software automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung, ohne dass der Mobilfunkanbieter ausdrücklich auf diese Folgekosten aufmerksam gemacht hat, muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag.

Frohen Mutes ging unser Mann, der später vor Gericht landete, los und kaufte sich ein Smartphone.

O-Ton: SFX

Ein bisschen Telefonieren, ein bisschen Surfen – das sollte reichen. Und: Ein bisschen Navigation!
Als der Mann die Software auf dem neuen Mobiltelefon installierte, wurde automatisch das Kartenmaterial aktualisiert – mehrere Stunden lang.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich gehe davon aus, wenn ich ein Navi drin hab, dann ist diese Navigationssoftware auch auf dem neuesten Stand und ich kann mich damit auch wunderbar orientieren, auch dann, wenn eine Straße neugebaut worden ist. – Länge 10 sec

Doch da irrte sich der Kunde. Mehr noch. Für die Aktualisierung via Internet wurden viele Daten übertragen – Kostenpunkt: Mehr als 11.000 Euro.

O-Ton: SFX

Die wollte der Kunde nicht bezahlen. Begründung: Wenn ich ein neues Handy kaufe, dann kann ich doch bitte schön erwarten, dass die Software auch aktuell ist. Der Mobilfunkanbieter klagte daraufhin – allerdings ohne Erfolg, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben dem Kunden Recht gegeben. Sie haben gesagt: Erstens hätte der Mobilfunkanbieter vor einer Kostenfalle warnen müssen. Dass bei der Installation der Navigationssoftware automatisch eine Kartenaktualisierung kommt, die kostenpflichtig ist, das darf eigentlich nicht passieren. Und ein Kunde, der ein neues Handy kauft, darf davon ausgehen, dass die aktuelle Software bereits drauf ist. – Länge 22 sec.

Der Mann musste die 11.000 Euro nicht bezahlen, der Gang zum Anwalt hatte sich gelohnt. Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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05Feb./12

O-Ton-Paket + Magazin: Sterne des Sports

 Am Dienstag (07.02.) werden in Berlin die Sterne des Sports in Gold vergeben, Bundeskanzlerin Angela Merkel zeichnet einen der vielen Vereine aus, die sich von der regionalen Ebene bis hin zur Preisverleihung nach Berlin durchgesetzt haben.

Beitrag:

Beim Stern des Sports können Vereine, die etwas Besonders machen, für ihren Einsatz innerhalb des Breitensports belohnt werden. Neben dem DOSB gehört auch der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken zu den langjährigen Unterstützern des Wettbewerbs. BVR-Präsident Uwe Fröhlich:

O-Ton: Es gab ja vorher Veranstaltungen auf regionaler Ebene sowie auf entsprechender Ebene der Bundesländer. Und jetzt sind wir sozusagen im Endspiel. Heute werden die Jahressieger ausgezeichnet – die besten von 320 Banken und über 2.500 Sportvereinen, die sich hier in diesem Wettbewerb engagiert haben. – Länge 20 sec.

Zwar hat Kunstturner Fabian Hambüchen im Olympiajahr 2012 einen besonders engen Terminkalender. Allerdings für die „Sterne“ nimmt er sich immer wieder Zeit:

O-Ton: Als Spitzensportler ist es natürlich toll, wenn man den Vereinen – wo man ja groß geworden ist – etwas zurück geben kann. Durch die Sterne des Sports werden ja Vereine für ihr besonderes Engagement ausgezeichnet. Es tut einfach gut, zu zeigen, dass ich das super anerkenne und zu schätzen weiß, was dort in den Vereinen geleistet wird, vor allem ehrenamtlich. Von daher bin ich da voll dahinter und freu mich da jedes Mal, wenn ich da im Einsatz bin. – Länge 27 sec.

Im vergangenen Jahr konnte das Karate-Team Reutlingen e.V. den Großen Stern des Sports in Gold mit nach Hause nehmen. Trainerin Erika Seitz:

O-Ton: Hier wird immer von Ehrenamt gesprochen. Wenn so ein Kind strahlend aus dem Training rauskommt, das kann mir kein Mensch bezahlen. Und dafür lohnt es sich in der Halle zu stehen. – Länge 10 sec.

Und natürlich gehen die „Sterne“ im März schon wieder in die nächste Runde – dann können sich wieder Vereine bewerben. Uwe Fröhlich:

O-Ton: Und alle engagierten Vereinsmitglieder sind aufgerufen, sich mit guten Ideen bei ihren Genossenschaftsbanken zu melden, um an diesem Wettbewerb wieder teilzunehmen und für eine gute Sache zu kämpfen. – Länge 11 sec.

Absage.

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05Feb./12

Kollegengespräch: Safer Internet Day

 Den sogenannten „Safer Internet Day“ gibt es nun schon seit mehreren Jahren, am 7. Februar wird mit weltweiten Aktionen auf die Gefahren aus dem Netz aufmerksam gemacht. Sorglos surfen, mailen, chatten – das ist der Wunsch der meisten Nutzer. Viel kleiner ist dagegen eine Gruppe von Menschen, die mit der Sorglosigkeit der anderen im Netz ihr Geld verdienen wollen – Cyberkriminellen nutzen die Fehler allzu nachlässiger Surfer.

Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab.

Er antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Safer Internet Day – ist an den anderen Tagen das Netz nicht so sicher?

2. Was passiert an dem Tag?

3. Gefahren lauern ja auch auf manipulierten Websites. Der Surfer denkt, er ist auf einer sicheren Seite – und trotzdem fängt er sich einen Schädling ein. Wie merke ich denn, das mit der Seite etwas nicht stimmt ?

Abmoderation: „Safer Internet Day“ am 7. Februar – und mehr Infos zu den aktuellen Bedrohungen für die Computerwelt unter www.kaspersky.de.

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05Feb./12

Opel: Jeder Astra mit 250 Euro Werbezuschuss

 München – Im deutschen Automarkt wurden im vergangenen Jahr 2,17 Milliarden Euro für Werbung ausgegeben und damit rund sieben Prozent mehr als 2010. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche unter Berufung auf das Hamburger Marktforschungsinstitut Nielsen. Das meistbeworbene Fahrzeug war 2011 mit 21,6 Millionen Euro der Opel Astra. Insgesamt wurden von diesem Kompaktwagen im vergangenen Jahr 86.579 Einheiten in Deutschland neu zugelassen, damit entfallen auf jeden zugelassenen Astra rund 250 Euro Werbegeld.

Volkswagen investierte 2011 mit 233,4 Millionen Euro den höchsten Betrag in Werbung. Neben dem neuen Kleinwagen Up wurden verstärkt die Modelle Eos, Passat, Golf Cabrio, Tiguan und Beetle beworben. Nach VW folgen 2011 in Deutschland Renault mit 151,8 Millionen Euro sowie Daimler (149,7 Millionen), Opel (131,9) und BMW (120,0).

2011 entfiel der größte Anteil der Werbeausgaben mit 764,6 Millionen Euro auf das Fernsehen, 498,7 Millionen Euro gaben die Unternehmen für Anzeigen in Zeitungen aus, gefolgt von 299,9 Millionen Euro für Anzeigen in Publikumszeitschriften sowie 259,9 Millionen Euro für Hörfunk-Spots.

Nielsen betrachtet beim Automarkt neben Pkw auch Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Reisemobile, Autohandel und -zubehör sowie die Reifenbranche. Für die Automobilwoche berechnet das Marktforschungsunternehmen exklusiv die Kosten für klassische Werbung, dazu gehören Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Kino, Plakat und Internet.