Nach einem Verkehrsunfall müssen sich Geschädigte bei der fiktiven Schadensabrechnung nicht auf jede von der Versicherung benannte günstigere Werkstatt verweisen lassen. Eine freie Fachwerkstatt, die 38 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt, ist nicht mehr mühelos und ohne Weiteres erreichbar.
Das gilt auch dann, wenn die Werkstatt einen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet. So entschied das Landgericht Wuppertal.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Versicherer wollen immer gern günstige Werkstätten vermitteln. Man muss sich da nicht alles gefallen lassen. Es kommt auf die Erreichbarkeit an. Hier waren es 38 Kilometer, das war zu weit. In der Regel sagen die Gerichte bis 20 Kilometer. Darauf musst Du Dich als Unfallopfer von der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Darüber hinaus hast Du gute Chancen das zu prüfen. Und wer kann das prüfen – ein Anwalt oder eine Anwältin! – Länge 26 sec.
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