Kollegengespräch: Einwilligung zur Bildveröffentlichung gilt

Eine wirksam erteilte Einwilligung zur Nutzung von eigenen Bildern ist grundsätzlich bindend und kann nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Das gilt auch dann, wenn die Parteien nachträglich in ein Wettbewerbsverhältnis treten oder sich zerstreiten. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Der Kläger wollte die weitere Veröffentlichung von Werbevideos durch seine frühere Firma unterbinden. Denn darin war er selbst zu sehen. Er hatte den Beklagten aber früher seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Aufnahmen erteilt. Später kam es jedoch zu einem Zerwürfnis zwischen den Parteien.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall genau?
2. Wie haben die Richter entschieden?

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