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15Dez./09

O-Ton + Magazin: Kosten bei Dienstwagen-Unfall

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Arbeitgeber bekam Recht, weil er ja die übrigen vollen Kosten trägt für den Unfall. Und mit der Vollkaskoversicherung hat der Arbeitgeber auch eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz oder zur Reduzierung der etwaigen Unfallschäden getroffen. Mehr konnte er ja nicht tun, als eine Vollkasko abzuschließen. – Länge 18 sec.

Und – wie der Fall zeigt – auch bei solchen Unfällen ist es ratsam, einen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Den Experten sowie viele weitere Informationen findet man unter www.schadenfix.de.

Magazin: Arbeitnehmer muss Selbstbeteiligung bei Unfall mit Dienstwagen zahlen

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Chef einen Dienstwagen bekommt, dann ist meist auch geregelt, was bei Unfällen passiert. Crasht es unverschuldet, dann trägt das oft die Vollkasko. Bei einem von ihm verschuldeten Unfall muss der Mitarbeiter meist eine Selbstbeteiligung zahlen.

Beitrag:

In diesem Fall war es ähnlich, erzählt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Arbeitnehmer, dem sein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hatte, verursachte einen Unfall. Er war schuld an dem Unfall. Daraufhin nahm ihn der Arbeitgeber auf Zahlung von 500 Euro in Anspruch.
O-Ton: SFX
O-Ton: Das ist eine Selbstbeteiligung, die im Arbeitsvertrag niedergelegt worden war. – Länge 17 sec.

Und obwohl es so im Vertrag stand, dachte sich der Mitarbeiter: 500 ist viel Geld, das kann der Chef doch bitte schön mal allein bezahlen. Gesagt  – getan. Allerdings fand er vor Gericht kein offenes Ohr:

O-Ton: Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass diese 500 Euro angemessen sind. Das ist ja ein relativ geringer Beitrag, den der Arbeitnehmer leisten muss. Und man muss immer sagen, der wird nur fällig, wenn er selbst den Unfall auch verschuldet hat. Und die ganzen übrigen Kosten bezahlt der Arbeitgeber. – Länge 15 sec. muss.

Dazu gehören in der Regel die Kosten für eine Vollkaskoversicherung und auch den Preis für die Höherstufung in der Versicherung. Diese Aufteilung der Kosten ist nicht zu beanstanden, urteilten die Hamburger Richter.

O-Ton: Mit der Vollkaskoversicherung hat der Arbeitgeber auch eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz oder zur Reduzierung der etwaigen Unfallschäden getroffen. Mehr konnte er ja nicht tun, als eine Vollkasko abzuschließen. – Länge 12 sec.

Und – wie der Fall zeigt – auch bei solchen Unfällen ist es ratsam, einen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Den Experten sowie viele weitere Informationen findet man unter www.schadenfix.de.

Absage

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15Dez./09

O-Ton: Wechsel der Kfz-Versicherung möglich

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne die Leistung zu verbessern oder wenn Ihr Wagen in eine andere Regionalklasse eingestuft wird. Außerdem gibt es auch dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie Ihren Wagen verkaufen oder das Fahrzeug wechseln, wenn Sie das Fahrzeug längere Zeit stilllegen oder wenn Sie den Wohnort wechseln. – Länge 25 sec.

Viele weitere Tipps für Autofahrer finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Dez./09

O-Ton-Paket: Datenspeicherung vor Verfassungsgericht

 Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet auf folgende Fragen:

 

1. Worum geht es bei dem Verfahren genau?

2. Lässt sich abschätzen, wie und wann das Urteil fallen wird ?

 

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11Dez./09

GM Europe: Kein Umzug nach Rüsselsheim

Auch der neue Opel-Chef Nick Reilly räumte ein: „Wir werden nicht zur ehemaligen GM- Europa-Organisation zurückkehren.“ GM wolle den einzelnen Marken mehr Spielraum lassen.
Noch Mitte November hatte GM erklärt, man wolle mit dem Umzug die Marke Opel und den Standort Rüsselsheim stärken. Allerdings wechselten nur Reilly und sein engstes Team aus der Schweiz nach Deutschland. Die meisten der 150 Mitarbeiter von GM Europe seien in ihre Länderorganisationen zurückgekehrt, wo sie neue Aufgaben übernommen hätten, erklärte der Sprecher.

11Dez./09

Chevrolet bläst zum Angriff – auch auf Opel

Chevrolet werde bis Anfang 2013 die Zahl seiner in Europa angebotenen Modelle verdoppeln und unter anderem 2011 den US-Sportwagen Camaro nach Europa bringen, kündigte Brannon an: „Wir rechnen damit, in Europa in fünf Jahren eine Million Autos zu verkaufen.“ In diesem Jahr sind es gut 500.000 Stück. Zudem will Chevrolet ein eigenständigeres Händlernetz aufbauen und die bisherige Abhängigkeit schrittweise lockern. Derzeit ist das Unternehmen bei vielen Opel-Händlern Zweitmarke.

Bis Februar will Chevrolet Deutschland auch die Opel-Zentrale in Rüsselsheim verlassen und eigene Räume beziehen, kündigte Deutschlandchef Markus Leithe an: „Wir haben ehrgeizige Wachstumspläne und wollen mit unserer Marke selbstbewusster als in der Vergangenheit auftreten.“ Chevrolet sei die einzige GM-Marke mit steigenden Absatzzahlen.
Während die Europazentrale von GM Europe in Zürich aufgelöst wird, bleibt die Europazentrale von Chevrolet mit rund 85 Mitarbeitern ebenso wie die Vertriebsorganisationen von Opel und Chevrolet weiter in der Schweiz.