Wer ein Häuschen im Grünen sein Eigen nennt, muss im Herbst auch Laub und Äste entsorgen. Ärgerlich kann es sein, wenn man sich dabei auch um Blätter und Bucheckern kümmern muss, die vom Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen. Trotzdem gibt es gegen den Nachbarn keinen Ausgleichsanspruch, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das OLG Hamm hat gesagt: Du bekommst gar nichts. Auch wenn der Grundstückseigentümer 72 Stunden im Jahr Laub, Bucheckern und Äste beseitigen und die Säcke zur Deponie fahren müsse, lägen keine Einwirkungen vor, die den Wohngenuss allgemein betreffen. Weil hier geht es nur darum, dass es eine herbstbedingt Gartenarbeit ist. Die ist saisonal begrenzt und auch mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand zu erledigen. – Länge 20 sec.
Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Laubfall von Nachbars Bäumen
Wer ein Häuschen im Grünen sein Eigen nennt, muss im Herbst auch Laub und Äste entsorgen. Ärgerlich kann es sein, wenn man sich dabei auch um Blätter und Bucheckern kümmern muss, die vom Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen. Trotzdem gibt es gegen den Nachbarn keinen Ausgleichsanspruch. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Die Situation ist im Herbst überall gleich:
O-Ton: Es kommt ja relativ häufig vor, dass vom Nachbargrundstück Laub und alte Äste und anderes herüberweht. Oder aber auch, weil die Zweige direkt über meinem Grundstück hängen, dann auf mein Grundstück fallen. – Länge 12 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall war es aber so, dass es dem Gartenbesitzer zu lästig wurde. Aufräumen, Kosten für Laubsäcke, Säuberung der Dachrinne und der Abwasserkanäle – Zeit und Kosten fallen dafür an.
O-Ton: SFX
O-Ton: Er hat gesagt, ich habe hier einen Aufwand. Nämlich diese 72 Stunden, zudem muss ich noch Laubsäcke kaufen. Das Laub zur Deponie fahren, also ich bin hier wirklich eingebunden, mir entstehen auch noch Kosten – und ich möchte meinen Aufwand insgesamt ersetzt haben. – Länge 14 sec.
Das Landgericht hatte ihm noch teilweise Recht gegeben. Die Klage scheiterte dann aber gänzlich vor dem Oberlandesgericht. Swen Walentowski:
O-Ton: Das OLG Hamm hat gesagt: Du bekommst gar nichts. Auch wenn der Grundstückseigentümer 72 Stunden im Jahr Laub, Bucheckern und Äste beseitigen und die Säcke zur Deponie fahren müsse, lägen keine Einwirkungen vor, die den Wohngenuss allgemein betreffen. Weil hier geht es nur darum, dass es eine herbstbedingt Gartenarbeit ist. Die ist saisonal begrenzt und auch mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand zu erledigen. – Länge 20 sec.
Und – so das Gericht weiter – der Erhalt alter Bäume dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn es Ausgleichsansprüche geben würde, würden vielleicht viele Eigentümer ihre Bäume fällen, damit sie nicht zahlen müssten. Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.
Absage.
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