Grundsätzlich können Schenkungen nur in Ausnahmefällen zurückgefordert werden. Das gilt auch für Schenkungen von Eltern an ihr Kind und dessen Ehepartner, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. In dem Fall hatte die Mutter der Ehefrau dem Paar eine Eigentumswohnung geschenkt, die sie vermietet hatte – und bekommt sie nach der Trennung nicht zurück. Weiter