Tag Archives: Recht

13Sep./23

O-Ton + Magazin: Bei tiefstehender Sonne Geschwindigkeit anpassen!

Auch wer nicht zu schnell fährt, kann einen Verkehrsverstoß begehen. Mit einer Geldbuße muss beispielsweise rechnen, wer seine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten anpasst – wenn die Sonne blendet. Das Amtsgericht Rinteln entschied gegen einen Autofahrer, der statt erlaubten 50 nur mit 40 Stundenkilometern unterwegs war – und trotzdem mit einem Wagen am Straßenrand kollidierte. Weiter

11Sep./23

O-Ton: Autofahrer dürfen Smartphones während der Fahrt umlegen

Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert – beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Weiter

08Sep./23

O-Ton: Teure Gutachten bei kleinen Unfällen müssen nicht übernommen werden

Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden, entschied das Amtsgericht Gummersbach. In dem Fall betrug der Schaden nach einem Unfall lediglich eine Beule am Stoßfänger. Kosten rund 770 Euro. Weiter

31Aug./23

O-Ton + Kollegengespräch: Wann kann ich vom gebuchten Urlaub zurücktreten?

Waldbrände und Hochwasser haben Urlaubsgebiete in Europa beeinträchtigt. Kann ich meine gebuchte Reise in solche Gebiete einfach absagen und den Urlaub stornieren? In dem meisten Fällen wird eine Entschädigung für den Reiseveranstalter fällig. Es gibt auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes – nicht zu verwechseln mit den Reisehinweisen. Aber auch ohne Warnung könnte ein Rücktrittsgrund vorliegen. Weiter

25Aug./23

O-Ton + Kollegengespräch: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Im Rahmen der Panoramafreiheit dürfen Kunstwerke aber fotografiert werden. Man darf sie auch vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben. Mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen sind dagegen nicht von der sogenannte Panoramafreiheit gedeckt. Die Perspektive entscheidet, so das Oberlandesgericht Hamm. Weiter