Wenn ein elfjähriges Kind zwischen parkenden Autos auf die Straße rennt, begeht es aus Sicht der Juristen einen schweren Verkehrsverstoß. Und: Unter bestimmten Umständen muss das Kind dann allein haften. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg. Weiter
Tag Archives: Kind
Magazin: Die richtigen Fahrräder für Kinder
Anmoderation: Die Temperaturen steigen – und schon schwingen sich alle wieder aufs Rad. Mediziner werden es feiern, wenn Deutschlands sich bewegt. Worauf kommt es an, wenn die ganze Familie radelt? Wir haben ein paar Tipps. Weiter
O-Ton: Nachbarin muss Seilbahn auf Kinderspielplatz dulden
Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Wer in der Nähe eines Kinderspielplatzes wohnt, muss sich in aller Regel damit abfinden – auch mit Lärm, der von der Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz ausgeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Weiter
O-Ton: Zaun ist keine außergewöhnliche Belastung
Der Ersatz eines Maschendraht- durch einen Holzlattenzaun ist auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Zaun für ein kranken Kind ausgetauscht wurde. Die Kosten für einen Gartenzaun gehören zu den üblichen Kosten der Lebensführung. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Weiter
O-Ton: Hohes Schmerzensgeld
Einem Kind, das infolge eines Behandlungsfehlers schwerste Gesundheitsschäden erlitten hat, steht ein hohes Schmerzensgeld zu. In dem Fall, den das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte, war ein Vierjähriger zunächst wegen eines gebrochenen Arms behandelt worden. Durch ärztliche Fehler in der Folge ist das Kind seither zu 100 Prozent schwerbeschädigt und ein Pflegefall. Die Richter entschieden daher auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 Euro.
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht das dieses hohe Schmerzensgeld – im deutschen Recht ist das ein besonders hohes Schmerzensgeld – damit begründet, dass das Kind auch mit viereinhalb Jahren möglicherweise Erinnerungen an die Zeit vor dem Unfall hat. Und wie es dort nicht behindert war und sein Leben, sein Spieltrieb usw. ausleben konnte. Das ist beispielsweise anders bei Schmerzensgeldbeträgen bei Behinderungen, die mit der Geburt eintreten. – Länge 24 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.arge-medizinrecht.de.
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