Wer den Gurt ignoriert, muss bei einem Unfall möglicherweise mithaften. so entschied das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall verunglückte ein Wagen, weil sein Fahrer auf der Autobahn eingeschlafen war. Weiter
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O-Ton: Anhörungsbogen ignoriert – Fahrtenbuchauflage kommt!
Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den übersandten Fragebogen gar nicht zurück, muss man direkt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Weiter
O-Ton: Krankschreibung verspätet – Versicherter erhält trotzdem Krankengeld
Krankenversicherte müssen grundsätzlich ihren Krankenschein pünktlich an die Kasse schicken. Aber: Wenn der Arzt beim Attest bummelt, tragen sie hierfür nicht die Verantwortung, so das Sozialgericht München. Weiter
O-Ton: Geschenkt ist geschenkt – auch nach dem Tod
Stirbt ein Partner einer nichtehelichen Beziehung durch einen Unfall, kann der andere von den Erben nicht ohne weiteres frühere Zuwendungen an den Verstorbenen zurückverlangen. Er kann nicht damit argumentieren, er habe auf den Bestand der Beziehung auf Dauer vertraut und deshalb dem Partner Geld gegeben, so das Oberlandesgericht in Dresden. Weiter
O-Ton: Unfallopfer muss Nummernschild nicht nennen können
Manchmal kann es ausreichen, dass man seinen Unfallgegner bzw. sein Auto nur beschreiben kann. Firmenaufschrift, Logo oder Webadresse können ausreichend sein, um seine Ansprüche durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. In dem Fall waren drei Lkws einer italienischen Spedition zur fraglichen Zeit in Deutschland unterwegs. Weiter