Immobilienbesitzer können sich unter bestimmten Umständen nicht dagegen wehren, wenn in ihrer Nähe eine Windenergieanlage aufgebaut wird. Eine Entfernung zum Mast von rund 500 bzw. 580 Metern sei ausreichend, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Es geht ja hier um den sogenannten Discoeffekt, dass die Windräder Lichter reflektieren oder auch Geräusche abgeben. Aber bei 500 Metern – das sei ein guter Abstand, denn das ist ungefähr das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage. Die Richter hier – es war das Verwaltungsgericht Gießen – haben auch gesagt: Man könne ja den Blick leicht wenden, in dem man sich kurz ein bisschen zur Seite dreht – und dann würde man diese Windanlagen schon gar nicht mehr sehen. – Länge 25 sec.
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Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.
Der 62. Deutsche Anwaltstag hat seine Beratungen in Strasbourg aufgenommen. Zum Auftakt stellte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Prof. Wolfgang Ewer, verschiedene Positionen des DAV vor. Dazu gehört die Gewaltenteilung, sie gehört zu den wesentlichen Fundamenten des demokratischen Verfassungsstaates und ist für die Kontrolle der Regierung durch das Parlament unerlässlich. Der DAV mahnt die Bundesregierung, in ihrem Handeln die Rechte des Gesetzgebers nicht zu verletzen. Prof. Ewer sagte dazu: