19März/11

VW und Daimler wollen neuen Kraftstoff aus Abfällen

Testproduktion startet Ende des Jahres in Sachsen

München – Nach dem Debakel um die Einführung der Spritsorte E10 wollen Autokonzerne die weitere Forschung beschleunigen und Biokraftstoff der nächsten Generation aus Abfällen herstellen. Nach Informationen der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche sollen dazu bereits Ende dieses Jahres im sächsischen Freiberg größere Anlagen zur Produktion von Biodiesel der zweiten Generation in Betrieb genommen werden. Derzeit wird in den Laboren des Unternehmens Choren, an dem die Konzerne VW und Daimler beteiligt sind, aus Reststoffen gewonnenes Synthesegas zu sogenanntem SunDiesel veredelt.

„Volkswagen ist an Choren nach wie vor beteiligt, da wir fest davon überzeugt sind, dass die biogenen Kraftstoffe der zweiten Generation künftig einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten können“, sagte VW-Konzernforschungschef Jürgen Leohold der Automobilwoche. Desweiteren gewinnt ein anderer VW-Partner, Iogen, in einer Pilotanlage in Ottawa (Kanada) bereits Ethanol aus Strohballen.

Mit Optimismus blickt auch Daimler auf das sächsische Unternehmen Choren: „Aus unserer Sicht ist das Verfahren technisch bereits recht weit fortgeschritten“, betonte ein Sprecher. „Und wir haben gemeinsam mit Choren gezeigt, dass sich der Kraftstoff problemlos in unseren Dieselfahrzeugen einsetzen lässt.“

Anders als Biokraftstoffe der ersten Generation wie E10, die auf potenziellen Nahrungsmitteln wie Getreide basieren, werden Kraftstoffe der zweiten Generation ausschließlich aus Abfallstoffen wie Bruchholz oder Strohresten gewonnen, für die es sonst keine Verwendung gibt. Bei diesen biogenen Kraftstoffen hofft die Autoindustrie auf die Unterstützung der Spritproduzenten sowie neue Partner aus der Energiebranche.

19März/11

Audi-Vorstand: Vertrieb in China wächst rasant

Zahl der Vertriebsmitarbeiter wird mehr als verdoppelt – Personalbedarf wächst auch in Deutschland

Ingolstadt – Nach Schätzungen von Audi wird sich die Zahl der Mitarbeiter bei den chinesischen Vertriebspartnern des Unternehmens mehr als verdoppeln. „Wir rechnen damit, dass in China in fünf Jahren rund 30.000 Menschen in Audi-Zentren arbeiten werden, derzeit sind es etwa 13.000“, sagte Audi-Personalvorstand Thomas Sigi im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Besonderen Wert legt das Unternehmen auf intensive Schulungen in den Bereichen Verkauf und Service, dazu werde die bestehende Trainingsakademie in Peking noch erweitert. „Die Qualifizierung im Handel ist für uns eine große Herausforderung“, erklärte der Vorstand.

Auch die Zahl seiner deutschen Manager in China will Audi bis 2015 auf 150 nahezu verdoppeln. „Zurzeit finden wir genügend deutsche Mitarbeiter, die bereit sind, einige Jahre im Ausland zu arbeiten“, unterstrich Sigi. Langfristig sollen sie durch einheimische Manager ersetzt werden: „Dauerhaft ist es keine Lösung, alle Schlüsselpositionen in China mit deutschen Managern zu besetzen.“

Die Nachfrage in China, neue Technologien sowie die Wachstumsstrategie von Audi führen auch in Deutschland zu einem steigenden Personalbedarf. „Allein in diesem Jahr wollen wir 1.200 Fachleute primär für die Bereiche Elektrifizierung und Leichtbau einstellen. Hinzu kommen die Übernahme mehrerer hundert Leiharbeitnehmer und mehr als 700 Auszubildender“, kündigte Sigi an.

17März/11

Nicht immer Gewährleistungsausschluss bei „Bastlerfahrzeug“

 München/Berlin (DAV). Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Der Kläger kaufte bei einem Autohändler einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb zum Kaufpreis von 4.400 Euro. Später musste er feststellen, dass der Allradantrieb nicht funktionierte. Daraufhin trat er vom Kaufvertrag zurück und wollte seinen Kaufpreis wiederhaben. Der Verkäufer verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass laut Kaufvertrag ein so genanntes „Bastlerauto“ verkauft worden sei. Damit seien Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Überdies handele es sich um einen bloßen Verschleiß am Auto.

Der Richter gab jedoch dem Käufer Recht. Bei einem Allradantriebs-Fahrzeug müssten auch alle Räder angetrieben werden. Dies würde ein Verbraucher bei einem Jeep voraussetzen. Somit habe der Verkäufer zumindest stillschweigend den Allradantrieb an dem Auto zugesichert. Dann käme es auch nicht mehr auf das Alter des Fahrzeuges an, und der Verkäufer könne sich nicht auf einen möglichen Verschleiß berufen. Nach Auffassung des Gerichts war auch ein Gewährleistungsausschluss nicht wirksam vereinbart worden. Allerdings gebe es Fälle, in denen durch die Bezeichnung „Bastlerauto“ ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart werden könne – beispielsweise wenn ein nicht fahrbereites Fahrzeug erworben werde. Hier sei das Wort „Bastlerfahrzeug“ jedoch Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewesen. Die Bezeichnung sei unauffällig im Text eingefügt. Die Schriftgröße sei deutlich kleiner als die sonstige Beschreibung des Fahrzeuges. Ein solch versteckt angebrachter Ausschluss sei unwirksam. Der Käufer könne somit den Kaufvertrag rückgängig machen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

17März/11

Baum behindert Grundstückseinfahrt – Eigentümer kann Entfernung verlangen

Hannover/Berlin (DAV). Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes vor ihrer Einfahrt verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 17. November 2010 (AZ: 7 A 4096/10 und 7 B 4097/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im Zuge der Neugestaltung einer Innenstadtstraße hatte die Stadt vor der Grundstückseinfahrt der Grundstückseigentümerin ein Beet mit einer dort hinein gepflanzten Linde angelegt. Die Frau forderte, das Beet zu entfernen, damit sie ungehindert ihre Hofeinfahrt nutzen könne.

Mit Erfolg. Ein Pflanzbeet unmittelbar vor der einzigen Zufahrt zu einem Grundstück anzulegen, sei rechtswidrig. Die Klägerin habe einen Rechtsanspruch, dass die Einfahrt auf ihr Grundstück nicht wesentlich erschwert werde, so die Richter. Sie hätten sich bei einem Ortstermin davon überzeugt, dass jedoch genau dies der Fall sei. Ein mit seinem Fahrzeug vertrauter Berufskraftfahrer könne zwar die Einfahrt befahren. Zumindest aber die Ausfahrt sei aufgrund der beengten Verhältnisse im Innenhof nur rückwärts möglich. Ohne mehrfaches Rangieren könne man nicht an dem Beet vorbeifahren. Diese Umstände gefährdeten außerdem den Fußgängerverkehr. Hinzu komme, dass die Fläche neben dem Beet, über die die Zufahrt möglich sei, häufig zugeparkt sei. Für Ortsfremde sei aufgrund der Bepflanzung kaum zu erkennen, dass sie dort nicht parken dürften. Das alles erschwere die Ein- und Ausfahrt erheblich. Auch unter Berücksichtigung der von der Stadt angeführten gestalterischen Gesichtspunkte sei dies nicht gerechtfertigt.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche unter www.verkehrsrecht.de

14März/11

O-Ton: Baum behindert Grundstückseinfahrt – Eigentümer kann Entfernung verlangen

 Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover. In dem Fall hatte die Stadt neben der Einfahrt ein Beet angelegt und eine Linde gepflanzt.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Dieser Klage haben die Richter statt gegeben, denn es kann nicht sein, dass ein Eigentümer aufgrund einer Neubepflanzung nicht mehr aus seiner Einfahrt bzw. nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten aus seiner Grundstücksausfahrt fahren kann. – Länge 12 sec.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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