03Juli/11

O-Ton: Sozialhilfeträger kann Geschenke verarmter Schenker zurückfordern

 Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jeden, der etwas verschenkt, wenn er später verarmt, wieder Geschenke zurückzufordern. Hier ist durch den Tod der Mutter dieser Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen. Hier liegt auch keine wirtschaftliche Härte vor, die einem solchen Anspruch vielleicht entgegen stehen würde. Denn ein Grundstück, was sie von der Mutter erhalten hatte, hat sie später für mehrere Hunderttausend Euro verkauft, weil man dort Sand abbauen konnte. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

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03Juli/11

O-Ton: Kontraststarkes Fernsehgerät nicht von der Steuer absetzbar

 Ein Fernsehgerät ist ein typischer Einrichtungsgegenstand und seine Anschaffung gehört zu den üblichen Kosten der Lebensführung. Die muss grundsätzlich jeder allein bezahlen – auch die Aufwendungen für ein besonders kontraststarkes Fernsehgerät könne nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Kläger hatte ein Fernsehgerät gekauft – ein besonders kontraststarkes Fernsehgerät und wollte die Anschaffungskosten von 650 Euro von der Steuer absetzen. Zur Begründung führte er an, dass bei seiner Frau sowohl am rechten als auch linken Auge nur eine eingeschränkte Sehfähigkeit besteht, wofür ein kontraststarkes TV-Gerät notwendig ist. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.

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03Juli/11

O-Ton + Magazin: Erkrankungen bei Versicherung nicht verschweigen

 Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das mag für den Einzelnen bitter sein, die Versicherung aber ist im Recht, so das Oberlandesgericht Brandenburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de über den Fall:

O-Ton: Eine Beamtin hatte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben, dass sie schwer an Gastritis erkrankt war. Aber Versicherungen haben die Möglichkeit, bei einer solchen schweren Erkrankung den Versicherungsvertrag generell abzulehnen oder aber einen Prämienzuschlag zu fordern. Wer das also nicht angibt, verliert seinen Versicherungsschutz. – Länge 18 sec.

Trotz Klage durch mehrere Instanzen stand die Beamtin am Ende ohne Geld da. Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Erkrankungen bei Versicherung nicht verschweigen

Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das mag für den Einzelnen bitter sein, die Versicherung aber ist im Recht. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag.

Zunächst einmal der generelle Tipp:

O-Ton: Wichtig ist, dass man alle Vorerkrankungen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages angibt. – Länge 4 sec.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de kennt verschiedene Fälle. In dem Moment, in dem man unrichtige oder unvollständige Angaben macht, riskiert man seine Leistungen.

O-Ton: SFX

Hier ist ein ganz aktueller Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg.

O-Ton: Eine Beamtin hatte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben, dass sie schwer an Gastritis erkrankt war. Aber Versicherungen haben die Möglichkeit, bei einer solchen schweren Erkrankung den Versicherungsvertrag generell abzulehnen oder aber einen Prämienzuschlag zu fordern. Wer das also nicht angibt, verliert seinen Versicherungsschutz. – Länge 18 sec.

Trotz Klage durch mehrere Instanzen stand die Beamtin am Ende ohne Geld da. Zitat aus dem Urteil: „Die vorwerfbare Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sei für den Abschluss des Versicherungsvertrages relevant.“

Man sollte vor Vertragsabschluss genau prüfen und möglichst auch mit seinem Hausarzt sprechen, ob das eine oder andere Leiden vielleicht in Vergessenheit geraten ist. Und Anwalt Swen Walentowski rät, man muss nicht jede Erkältung erwähnen, aber:

O-Ton: Den Schnupfen nicht unbedingt, es sei denn, er ist chronisch! Oder auch bei einer chronischen Bronchitis ist es doch geraten, das anzugeben. Also, Erkrankungen, die nicht von Dauer und besonders akut oder schwer sind, die müssen nicht angegeben werden. Gastritis, Morbus Chron, Bronchitis oder auch Heuschnupfen sollte man immer angeben, ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz. – Länge 20 sec.

Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de – dort findet man Anwälte in der Nähe zu den verschiedenen Rechtsgebieten.

Absage.

O-Ton zum Download

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30Juni/11

Bundesrat: Standfläche und Sitzplätze sollen CO2-Label bestimmen

 Berlin – Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates zum geplanten CO2-Label hat die Länderkammer weit reichende Veränderungen vorgeschlagen. Nach bisherigen Entwürfen sollte die Fahrzeugmasse ausschlaggebend bei der Einstufung der Fahrzeuge sein. Nach Informationen der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche soll diese Regelung bereits in drei Jahren von Kriterien wie der Standfläche oder den Sitzplätzen abgelöst werden. Stuft man die Autos aufgrund ihrer Masse ein, könne es „zu verzerrten Darstellungen kommen, die Verwirrungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern hervorrufen können“, schreibt der federführende Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit den Ausschüssen für Verbraucherschutz, Umwelt und Verkehr dem Blatt zufolge.

Wenn die Masse des Fahrzeugs ausschlaggebend für die Einstufung auf der CO2-Skala ist, könnte ein relativ schweres Fahrzeug mit einem Verbrauch von sechs bis sieben Litern auf 100 Kilometer unter Umständen besser abschneiden als ein leichteres Auto mit vier bis fünf Litern Verbrauch. Umweltverbände waren gegen diese Pläne Sturm gelaufen.

Autos mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm je Kilometer sollen außerdem bestenfalls mit einem „C“ auf der Skala abschneiden. Das empfehlen die vier entscheidenden Ausschüsse des Bundesrats, der am Freitag kommender Woche das Thema beraten will. Zudem soll eine Aufstockung der Skala um die Klassen A++ oder A+++ nun nicht bereits dann erfolgen, wenn ein Prozent der Fahrzeuge in Deutschland diese Klasse erreichen würde, sondern erst beim Überschreiten einer Fünf-Prozent-Hürde. Nach den aktuellen Zahlen der Neuzulassungen von Pkw in Deutschland wäre die Ein-Prozent-Grenze schon bei 29.000 Autos erreicht.

Bei den geplanten CO2-Labels, der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), soll ähnlich wie bei Kühlschränken künftig auch die Effizienz von Autos ausgewiesen werden.

25Juni/11

PSA will 2011 neuen Verkaufsrekord aufstellen

 Der französische PSA Peugeot Citroen-Konzern will seine globale Präsenz verstärken und nach 3,6 Millionen weltweit verkauften Fahrzeugen im vergangenen Jahr den Absatz weiter steigern. „Dieses Jahr werden es sicher mehr, womit wir das nächste Alltime-High feiern können. Und der neue Rekord wird signifikant über dem des Vorjahres liegen“, sagt Markenchef Jean-Marc Gales im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe.

2010 lag PSA laut Gales auf Platz 7 der Weltrangliste und damit einen Platz höher als noch im Jahr zuvor. Dabei rangierte Peugeot als Einzelmarke auf Platz 9 und Citroen auf Nummer 13. „Allein mit Peugeot wollen wir bis 2015 auf Platz 7 landen. Für Citroen haben wir ebenfalls vor, die Marke in den Top 10 zu platzieren“, sagt Gales.

Weltweit verfügt PSA laut Gales über 16 Produktionswerke. Ausbaupläne gibt es in Emerging Markets: „In Russland bauen wir ein Werk in Kaluga mit einer Kapazität von 125.000 Einheiten im Jahr. Wir suchen in Indien einen Standort für ein neues Werk, das wir auch zur Exportbasis ausbauen könnten. In China haben wir unsere Pläne mit Chang’An für ein zweites Joint-Venture mit Exportplänen ja schon erläutert. Und mit Dongfeng könnten wir den Output in den nächsten fünf Jahren auf 800.000 Einheiten erhöhen und dann dort das größte PSA-Werk der Welt betreiben.“

Entgegen anderslautender Spekulationen will PSA seine Werke in Europa behalten: „Wir brauchen all unsere Werke in Europa und werden die Auslastung dort noch strecken. Unsere Auslastung lag 2008 bei nur 81 Prozent, 2012 planen wir eine Verbesserung auf 105 Prozent.“ 2006 hatte PSA zuletzt in England ein Werk geschlossen.

Weltweit beschäftigte PSA 2010 rund 198.000 Menschen, davon 162.000 in Europa. „Allein durch unsere neuen Aktivitäten in China kommen dort dieses Jahr bis zu 15.000 neue Stellen hinzu, die wir zusammen mit unseren Joint-Venture-Partnern aufbauen. Wir werden unsere Belegschaft außerhalb Europas deutlich steigern, um unsere Entwicklung in den neuen Märkten zu unterstützen. In Europa stellen wir auch ein, mit zum Beispiel 4.000 neuen Stellen in Frankreich für dieses Jahr.“

Wachstum erwartet Gales nicht nur durch die Globalisierung des Unternehmens, sondern auch durch ein erweitertes Modellportfolio: „2012 bringen wir einen neuen Geländewagen auf Basis des Mitsubishi ASX. Positioniert ist das neue Modell direkt gegen den Toyota RAV4. Für den neuen Peugeot Geländewagen und sein Citroen-Pendant planen wir zusammen 50.000 Verkäufe im Jahr.“

Auch will PSA sein grünes Image verbessern. Gales: „Für 2012 nehmen wir uns vor, mehr als eine Million Fahrzeuge zu verkaufen, die weniger als 120 Gramm C02 pro Kilometer verbrauchen. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl bei 720.000 Peugeot und Citroen.“