Wolfsburg – Im Volkswagen-Konzern ist die Demission von Bundespräsident Christian Wulff trotz seiner Verdienste um das Unternehmen mit großer Erleichterung aufgenommen worden. „In der jüngsten Vergangenheit ist er mit einigen seiner Aktivitäten und Verbindungen – auch zum VW-Konzern – in negative Schlagzeilen geraten, die er sich selbst und uns wohl gern erspart hätte“, sagte ein hochrangiger VW-Manager der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Ähnlich äußerte sich auch ein Mitglied des VW-Aufsichtsrats, dem Wulff von 2003 bis 2010 angehört hatte: „Ich halte den Rücktritt für die richtige Entscheidung, denn der öffentliche Druck ist zuletzt einfach zu stark geworden und hätte auch nicht mehr nachgelassen“.
Für wachsende Skepsis gegenüber dem Berufspolitiker in maßgeblichen VW-Kreisen hatten in der letzten Zeit unter anderem Meldungen gesorgt, wonach Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident schon viel früher als bisher bekannt die ganze Tragweite der Porsche-Strategie für die geplante VW-Übernahme gekannt haben soll. Da er darüber offenbar nicht sofort seine Kollegen im VW-Aufsichtsrat informierte, hoffen Investoren nun auf steigende Erfolgsaussichten für ihre anhängigen Schadensersatzklagen gegen VW und Porsche. Im zähen Ringen um die einst von Porsche angestrebte Vorherrschaft bei VW zählte Wulff neben VW-Patriarch Ferdinand Piech und Ex-Porsche-Lenker Wendelin Wiedeking zu den Schlüsselfiguren.
Vor den anstehenden Tarifverhandlungen mit der IG Metall geht in der Autoindustrie die Angst vor Streiks um. „Ein Arbeitskampf wäre angesichts der volatilen Rahmenbedingungen fatal und könnte zu einer schwierigen wirtschaftlichen Situation führen“, warnte Stefan Wolf, Vizechef des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Angesichts der Gewerkschaftsforderungen fügte er hinzu: „Realistisch gesehen könnte man sich also auf eine moderate Lohnsteigerung in der Tabelle und eine moderate Einmalzahlung verständigen.“
München – Der koreanische Autobauer Hyundai will nach den Worten seines Europa-Chefs Allan Rushforth im kommenden Jahr mehr als eine halbe Million Fahrzeuge in Europa verkaufen und bis zu vier Prozent Marktanteil erreichen. Das sagte Rushforth im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. In diesem Jahr sollen 465.000 Autos abgesetzt werden: „Unseren Marktanteil werden wir von 2,9 auf 3,5 Prozent erhöhen.“
Grundsätzlich besteht eine umfassende Streupflicht. Allerdings: Es gibt Unterschiede. Das Landgericht Coburg wies damit die Klage einer Hallenbadbesucherin gegen die Stadt ab, die das Hallenbad betreibt. Die Kommune habe in dem Fall ihre Räum- und Streupflicht auf dem Hallenbadparkplatz nicht verletzt, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Fährt ein Radfahrer bei roter Ampel vom Gehweg auf die Fahrbahn, so ist dies grob verkehrswidrig und extrem riskant. Kollidiert er dadurch mit einem anfahrenden Fahrzeug und wird verletzt, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.