13März/12

Kollegengespräch: Unsichere Cloud?

 Anmoderation: Die Werbung verspricht uns, dass an der Cloud kein Weg vorbei führt. Videos, Fotos, Musik – alles können wir in der Datenwolke lagern und von jedem Ort der Erde darauf zugreifen. Allerdings: Auch andere, weniger nette Menschen, versuchen an diese persönlichen Daten heranzukommen.

Magnus Kalkuhl, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Ist die Cloud sicher?
2. In den letzten Monaten gab es einige spektakuläre Hacks – was also tun?
3. Sollte man also die Finger von der Cloud lassen?

Weitere Informationen dazu unter kaspersky.de.

Kollegengespräch zum Download

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Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

13März/12

Kollegengespräch: Angriffe auf Android häufen sich

 Anmoderation: Nach aktuellen Untersuchungen ist Android das Betriebssystem für Handys und Tablet-PCs, das am häufigsten angegriffen wird. Die Zuwachsraten steigen parallel mit dem Erfolg von Googles Betriebssystem. Wie kann ich mein Handy trotzdem sicher machen?

Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie sind die aktuellen Zahlen, wenn es um die Schädlinge für Android geht?
2. Was treibt die Cyberkriminellen an, dass sie sich so auf dieses Betriebssystem fokussieren?
3. Kann man einen Schädling oder eine Gruppe als besonders fies hervorheben?

Weitere Informationen dazu unter kaspersky.de.

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13März/12

Kiekert unmittelbar vor Verkauf an Lingyun

 Heiligenhaus – Der Anbieter von Schließsystemen Kiekert steht offenbar unmittelbar vor dem Verkauf an das chinesische Unternehmen Lingyun. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche in ihrer Online-Ausgabe unter Berufung auf Branchenkreise. Lingyun ist ein Tochterunternehmen des Norinco-Konzerns, der unter anderem in der Rüstungsindustrie aktiv ist. Kiekert hatte im Vorfeld lediglich bestätigt, das Lingyun zu den Kaufinteressenten am Zulieferer aus Heiligenhaus gehöre.

Das Traditionsunternehmen Kiekert beschäftigt weltweit rund 4.000 Mitarbeiter, davon etwa 1.040 in der Zentrale in Heiligenhaus, und unterhält Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Tschechischen Republik, USA, Mexiko und China. Zu den Kunden des Schließsystemspezialisten zählen unter anderem die Fahrzeughersteller BMW und Volkswagen.

Die Lingyun-Gruppe beschäftigt rund 10.000 Mitarbeiter und erwirtschaftet an über 40 Standorten im Automobilbereich einen Umsatz von mehr als 700 Millionen Euro. Zu den Produkten gehören Kunststoff- und Metallkomponenten wie Zierteile, Gelenkwellen oder Spezialschläuche vor allem für den chinesischen Heimatmarkt.

12März/12

Nachbarschaftsstreit: Abladen von Müll durch den Nachbarn kann untersagt werden

 München/Berlin (DAV). Ein Nachbar kann verpflichtet werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er keinen Müll auf dem benachbarten Grundstück ablegt. Voraussetzung ist, dass ihm dies nachgewiesen werden kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 26. September 2011 (AZ: 231 C 28047/10), weisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Zwischen den beiden Nachbarn einer Reihenhausanlage gab es schon seit geraumer Zeit immer mal wieder Streitigkeiten. Nach einer viertägigen Abwesenheit stellte der Eigentümer eines der beiden Grundstücke fest, dass auf seiner Terrasse ein Berg Hausmüll abgeladen worden war. Eine andere Nachbarin informierte ihn darüber, dass der Nachbar, mit dem er im Streit lag, in der Nacht einen Müllsack auf die Terrasse geworfen hätte. Sie hatte dies auch sofort fotografiert. Zwei Monate zuvor hatte die Zeugin gehört, wie der Nachbar ankündigte, dass er das Nachbargrundstück „zumüllen“ wolle. Daher verlangte der geschädigte Nachbar eine Unterlassungserklärung, in der der Müllfreund erklären sollte, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde.

Als dieser nicht reagierte, erhob der Geschädigte Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht. Er habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Eigentums. Zu solchen Beeinträchtigungen gehöre auch das Abladen von Müll. Da die Gefahr bestehe, dass er die Tat wiederhole, werde er zur Unterlassung verurteilt. Gleichzeitig werde ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht, sollte er ein weiteres Mal Müll im Garten seines Nachbarn abladen.

Informationen: www.mietrecht.net

12März/12

Auch bei Maklerwechsel: Maklerlohn wird fällig

 Bamberg/Berlin (DAV). Meldet sich ein Interessent auf das Inserat eines Maklers und kommt der Kauf der Immobilie dann in einem zeitlichen Zusammenhang damit zustande, muss der Käufer dem Makler Provision zahlen. Er kann sich nicht darauf berufen, später das Kaufobjekt noch von einem weiteren Makler angeboten bekommen zu haben. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 19. August 2011 (AZ: 6 U 9/11) machen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Ende 2008 meldete sich der spätere Beklagte beim Makler und ließ sich ein von diesem angebotenes Einfamilienhaus zeigen. Der letzte Kontakt zwischen dem Makler und dem Kunden fand im Februar 2009 statt. Der Hauseigentümer wechselte den Makler, und über den neuen Makler besichtigte der Hausinteressent das Anwesen später noch einmal. Im August 2009 wurde der Kaufvertrag unterzeichnet. Der erste Makler klagte. Er meinte, dass es aufgrund seiner Tätigkeit als Makler im August 2009 zum Kauf gekommen sei. Der Käufer verteidigte sich damit, dass die Tätigkeit des Maklers nicht für den Kauf ursächlich geworden sei. Das Vertragsobjekt sei ihm durch den zweiten Makler vermittelt worden.

Der Makler hatte Erfolg. Zwischen ihm und dem Beklagten sei ein Maklervertrag zustande gekommen, so die Richter. Dem Inserat des Maklers aus dem Jahre 2008 sei zu entnehmen gewesen, dass eine Maklerprovision fällig werde. Die Leistung des Maklers habe darin gelegen, dass er dem Beklagten die Besichtigung ermöglicht und den Kontakt zum Verkäufer hergestellt habe. Diese Tätigkeit sei Ursache für den Abschluss des Kaufvertrages geworden. Sofern der Kaufvertragsabschluss in einem angemessenen Abstand folge, werde eine solche Ursächlichkeit vermutet. Bei acht Monaten zeitlichem Abstand zwischen der ersten Besichtigung und dem Kaufvertrag sah das Gericht eine (Mit-)Ursächlichkeit für den Abschluss des Kaufvertrages als gegeben an. Durch die spätere Tätigkeit des zweiten Maklers und dessen Verlangen nach Maklerlohn ändere sich daran nichts. Der zweite Makler hätte wegen der Vorkenntnis des Beklagten von vornherein keine eigene provisionspflichtige Tätigkeit nachweisen können.

Die DAV-Immobilienrechtsanwälte weisen darauf hin, bei einem Maklerwechsel stets besonders vorsichtig zu sein.

Informationen: www.mietrecht.net