O-Ton: E-Mail mit Abwesenheitsnotiz – gilt die Nachricht trotzdem als zugestellt?

Wer im digitalen Alltag kommuniziert, verlässt sich auf die schnelle Zustellung von E-Mails. Doch was passiert, wenn der Empfänger automatisch antwortet, dass die Adresse nicht mehr aktiv ist?

In einem aktuellen Fall musste das Amtsgericht Hanau genau diese Frage klären: Ein Mieter hatte einer Mieterhöhung per E-Mail zugestimmt – die Antwort der Vermieterin lautete jedoch, die E-Mail-Adresse werde nicht mehr genutzt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de.:

O-Ton: Also erstens hat das Gericht gesagt, ein eingerichteter E-Mail-Account, der noch abrufbar ist – auch wenn er automatische Antworten versendet – gilt tatsächlich die E-Mail die Nachricht als zugegangen. Aber es ging natürlich weiter. Und das Gericht hat gesagt – Mieter, ich versteh Dich nicht! Da kriegst Du eine automatisierte Antwort, warum schickst Du es nicht per Post? Also hast Du auch einen schwarzen Peter und was macht König Salomon? Der teilt das. Jeder kriegt die Hälfte der Kosten des Verfahrens. – Länge 25 sec.

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