Category Archives: Recht

17Juni/09

Mietwagen darf unter Umständen über Normaltarif liegen

Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige Versicherungskauffrau, mietete, ohne besondere Erkundigungen oder weitere Angebote einzuholen, noch am selben Tag ein Ersatzfahrzeug. Sie verpasste durch den Unfall einen beruflichen Termin und hatte noch weitere Termine, die sie wahrnehmen musste. Sie wollte die Kosten dafür in Höhe von rund 5.400 Euro ersetzt bekommen. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte nur 2.000 Euro zahlen, da es der Klägerin möglich gewesen wäre, bei einem Preisvergleich einen günstigeren Wagen zu mieten.

Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin. Zwar treffe auch das Unfallopfer eine „Schadensminderungspflicht“, es seien jedoch immer auch die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Da die Klägerin aus beruflichen Gründen schnell auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen war, seien ihr die vollständigen Mietwagenkosten zu ersetzen, obwohl sie keine Alternativangebote eingeholt hatte. Sie habe schließlich bereits vereinbarte Termine an verschiedenen Orten wahrnehmen müssen.

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17Juni/09

Verkauf eines Oldtimers durch Privatperson

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wollte der Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Oldtimerkauf geltend machen. Der Kläger hatte einen über das Internet angebotenen Oldtimer von einem privaten Verkäufer erworben. Zuvor wollte der Käufer jedoch sicherstellen, dass der verlangte Kaufpreis dem Wert des Fahrzeugs entsprach und verlangte die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Fachmann. Nachdem das Gutachten vorgelegt worden war, schlossen beide einen Kaufvertrag ab. Etwa ein Jahr später stellte der Käufer bei einem Werkstattbesuch fest, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als er aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Daraufhin klagte er auf Schadensersatz sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Fachmann, der damals das Gutachten erstellt hatte.

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Entgegen der Meinung des Klägers, der Beklagte habe durch die Vorlage des Gutachtens die Garantie für den Zustand und die Beschaffenheit des Autos übernommen – somit auch die Verantwortung für Mängel –, liege der Fall hier anders: Hätte der Verkäufer das Fahrzeug von vornherein mit einem Bewertungsgutachten im Internet beworben, so hätte er damit kenntlich gemacht, dass er auch für die Richtigkeit des Gutachtens einstehen will. Da das Gutachten jedoch erst auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers eingeholt wurde, könne daraus nicht gleichzeitig ein Garantieversprechen des Verkäufers gefolgert werden. Auch vom beklagten Gutachter stehe dem Kläger kein Schadensersatz zu: Zum einen wurde das Gutachten aufgrund einer Wertbestimmung erstellt, und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nichtsdestotrotz seien sowohl Zustand als auch Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung zutreffend gewesen, so der ebenfalls beklagte Gutachter. Ein schlechterer Zustand nach dem Kauf beruhe demnach auf der natürlichen Alterung des Fahrzeugs.

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17Juni/09

Wartepflichtiger Radfahrer hat Schuld bei Unfall

Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer.

Nachdem das Landgericht die Klage abgelehnt hatte, wurde dieses Urteil vom Oberlandesgericht Köln nochmals bestätigt: An der betreffenden Kreuzung befänden sich zwar für die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge Warnhinweise, neben einem Warnblinklicht, das auf einen kreuzenden Fußgängerüberweg hinweist, auch ein Warnschild „Radfahrer kreuzen“. Dies bedeute aber nicht, dass Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtstraße befinden, zum Warten verpflichtet seien. Die Warnschilder verpflichteten lediglich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

15Juni/09

Rauchen als Kündigungsgrund

In einem Betrieb, der Lebensmittel produziert, war der Kläger als Lagerarbeiter angestellt. Als der Geschäftsführer den Mann eines Tages im Lager beim Rauchen überraschte, sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus. Aus Brandschutzgründen ebenso wie zum Schutz der dort lagernden Lebensmittel galt im Lager ein Rauchverbot. Im Laufe der nächsten drei Monate wiederholte sich der Vorfall, worauf der Betrieb dem Angestellten fristgerecht kündigte. Aufgrund des Alters des Angestellten und seiner langen Betriebszugehörigkeit erreichte der Betriebsrat eine Einigung mit dem Arbeitgeber, dass die Kündigung zurückgenommen würde. Voraussetzung: Der Mann durfte während der laufenden Kündigungsfrist nicht erneut gegen die Betriebsordnung verstoßen. Daran hielt sich der Lagerarbeiter, doch fünf Monate später rauchte er erneut im Lager. Der Arbeitgeber kündigte ihm erneut fristgerecht.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos.
Sein Verhalten rechtfertige eine fristgemäße Kündigung als „ultima ratio“, urteilten die Richter, zumal der Mann durch die Abmahnung und die erste zurückgenommene Kündigung nachdrücklich gewarnt gewesen sei. Die lange Betriebszugehörigkeit des Angestellten wiege den Verstoß nicht auf.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

04Juni/09

Pferderennen sind nicht gemeinnützig

Ein wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und deshalb steuerbefreiter Verein hat Trabrennen veranstaltet. Er vertritt die Auffassung, dass solche Pferderennen gemeinnützig und somit steuerbefreit sind. Trabrennen seien als Leistungsprüfung für die Zucht unerlässlich. Auch das Tierzuchtgesetz sehe derartige Prüfungen vor. Es handele sich daher um reine züchterische Veranstaltungen, die als so genannter Zweckbetrieb ebenfalls steuerbefreit seien.

Das höchste deutsche Finanzgericht hat sich dem nicht angeschlossen. Pferderennen unterschieden sich nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen, wie Fußballspielen, Boxveranstaltungen oder etwa Auto- und Radrennen. Gleichwohl seien derartige Veranstaltungen steuerpflichtig. Hinsichtlich der Leistungsprüfung der Pferde führte das Gericht aus, dass derartige Prüfungen auch ohne zahlendes Publikum abgehalten werden könnten. Schon aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen gäbe es keinen Anlass, den Pferdesport zu begünstigen.

Damit haben sich die Richter auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen entschieden. Es ist allerdings anzunehmen, dass zumindest für die Vergangenheit ein gewisser Vertrauensschutz gewährt werden wird, also bereits durchgeführte Veranstaltungen nicht steuerpflichtig seien.

Informationen: www.anwaltauskunft.de