Category Archives: Recht

10Juli/09

Erbe ist nicht gleich Erbe

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall verfügte die Erblasserin über umfangreichen Grundbesitz. In ihrem Testament hatte sie zwei Erben und nach deren Tod die Klägerin als Nacherbin eingesetzt. Die Vorerben übertrugen dem Beklagten die Grundstücke gegen ein Tauschgrundstück sowie Zahlung von 185.000 Euro. Nach dem Tod der Vorerben machte die Nacherbin geltend, das sei viel zu billig gewesen und daher teilweise eine Schenkung. Das Rechtsgeschäft sei deshalb unwirksam und sie die rechtmäßige Eigentümerin der Grundstücke.

Nachdem bereits das Landgericht Coburg der Klägerin Recht gegeben hatte, tat dies auch die nächste Instanz. Nach Angaben von Grundstückssachverständigen betrug der Wert der weggegebenen Grundstücke fast 400.000 Euro, der des Tauschgrundstücks hingegen nur 40.000 Euro. Deshalb fehle es an einer objektiven gleichwertigen Gegenleistung, so dass das Erbrecht der Nacherbin beeinträchtigt war. Aufgrund des groben Missverhältnisses habe das den Vorerben auch bewusst sein müssen. Als Eigentümerin der Grundstücke sei jetzt die Klägerin ins Grundbuch einzutragen – allerdings nur gegen Rückzahlung der 185.000 Euro und Rückgabe des Tauschgrundstücks an den Beklagten.

10Juli/09

Pflichtverteidigung in Untersuchungshaft geboten

Begründet wird dies mit rein fiskalischen Erwägungen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist hingegen darauf hin, dass die rechtzeitige Einschaltung von Pflichtverteidigern zu Kosteneinsparungen führt, da überflüssige Haftkosten vermieden werden. Zudem ist die Notwendigkeit dieser Regelung seit Jahren in Wissenschaft und Praxis weitgehend unbestritten.

„Es liegt auf der Hand, dass ein Beschuldigter, der durch seine Verhaftung in aller Regel völlig unvorbereitet aus seinem Lebens- und Arbeitszusammenhang gerissen wird, von Anbeginn seiner Inhaftierung eine Verteidigung benötigt“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. Die Gewährleistung wirksamer Verteidigung sei ein Gebot der Rechtstaatlichkeit. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung bedeute daher einen wichtigen Fortschritt für die Festigung des Rechtstaates. Sie sei auch von allen im Bundestag vertretenen Parteien befürwortet worden.

„Bedenklich ist vor allem, dass einige Bundesländer und der Rechtsausschuss des Bundesrates vor der finanziellen Mehrbelastung der Länder warnt“, so Ewer weiter. Das Gegenteil sei der Fall. So gäbe es mehrere Auswertungen von Modellprojekten, dass die Vermittlung eines Strafverteidigers zu Beginn der Haft zu einer signifikanten Verkürzung der Haftdauer (durchschnittlich 14 Tage bis zum erstinstanzlichen Urteil) und der Verfahrensdauer (durchschnittlich 22 Tage) geführt habe. Offenbar führe die „Kontrolle“ durch einen Strafverteidiger zu einer Beschleunigung des Verfahrens.

Eine Untersuchung in Niedersachsen hat ergeben, dass sich bei Berücksichtigung der Haftkosten der ökonomische Effekt der eingesparten Hafttage berechnen und den Verteidigerkosten gegenüberstellen lässt. Der Effekt ist sehr groß, wenn man die üblichen Haftkosten nimmt (Jahresbudget für den Justizvollzug / Anzahl der Insassen / 365 Tage = rund 80 Euro); dass heißt, bei eingesparten 14 Hafttagen 1.120 Euro. Eine Einsparung lässt sich selbst dann erkennen, wenn man nur die Mehrkosten in Form von Unterhalt und Verpflegung berücksichtigt (ca. 14 Euro pro Tag). Das ergibt eine Ersparnis pro Häftling von 196 Euro. In dem untersuchten Projekt standen dem gegenüber lediglich zusätzliche Verteidigungskosten von rund 137 Euro pro Fall.

Der DAV hat im Vorfeld alle Ministerpräsidenten der ablehnenden Länder angeschrieben und aufgefordert von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen, damit das Inkrafttreten des neuen Untersuchungshaftrechts aufgrund des zu Ende Gehens der Legislaturperiode nicht gefährdet wird.

02Juli/09

Lebensversicherer verhindert Klärung von Ansprüchen

Ein Versicherungsnehmer hatte im Jahr 1997 seine Kapitallebensversicherung gekündigt und nur einen sehr geringen Rückkaufswert erhalten. Im Oktober 2005 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass bei Kündigung einer Kapitallebensversicherung dem Versicherungsnehmer ein bestimmter Mindestrückkaufswert verbleiben muss; der im Jahr 1997 von dem Versicherer ausgezahlte Wert lag um einiges unter dieser Summe. Der Versicherungsnehmer hat deshalb Klage erhoben, sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht haben aber angenommen, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers verjährt sei, da er bereits 1997 gekündigt habe.

Nachdem die Sache zum Bundesgerichtshof ging, hat die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zunächst im Vergleichswege angeboten, den mit der Klage beanspruchten Betrag auszuzahlen und sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Dies wollte der Versicherungsnehmer jedoch nicht, da es ihm darauf ankam, dass der Bundesgerichtshof über die Rechtsfrage der Verjährung entscheidet und damit die Frage auch für andere Versicherungsnehmer geklärt wird. Die Versicherungsgesellschaft verhinderte dies jedoch dadurch, dass sie wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung am 10. Juni 2009 den mit der Klage geltend gemachten Anspruch des Versicherungsnehmers anerkannt hat, obwohl sie zuvor in zwei Instanzen ihre Zahlungspflicht bestritten hatte.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Klaus-Jörg Diwo, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hat der Versicherer den Anspruch nur deswegen anerkannt, weil er eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof fürchtete: „Ein positives Urteil für den Versicherungsnehmer hätte nicht nur die in diesem Fall beklagte Versicherung, sondern die gesamte Versicherungswirtschaft sehr viel Geld gekostet.“

Jedem Versicherungsnehmer, dem es ähnlich erging, kann daher nur empfohlen werden, sich durch Urteile in erster oder zweiter Instanz nicht abschrecken zu lassen und mit dem Versicherer nach Möglichkeit zu vereinbaren, dass dieser sich nicht auf Verjährung beruft. Sollte dies abgelehnt werden, sollte in jedem Fall der Weg bis zum Bundesgerichtshof in Erwägung gezogen werden.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

02Juli/09

Mieter zu Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet

Der Vermieter eines Einfamilienhauses wollte sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierzu ist es erforderlich, die Verbrauchswerte der letzten Jahre zu benennen. Da die Mieter die jeweiligen Kosten mit dem Energielieferanten selbst abrechneten, wäre es für den Vermieter der einfachste Weg gewesen, diese von den Mietern zu erfahren. Diese weigerten sich aber unter Hinweis auf den Datenschutz. So klagte der Vermieter.

Und bekam Recht: Die Mitteilung der Verbrauchsdaten sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, so das Gericht. Ein datenschutzrechtliches Problem durch Preisgabe persönlicher Daten ergebe sich nicht. In einer Vielzahl von Fällen würden Vermieter die Verbrauchswerte der Mieter selbst ermitteln und diese im Wege der Nebenkosten mit den Mietern abrechnen.

Weitere Informationen rund ums Mietrecht und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net.

02Juli/09

Bei Wohnrecht auch Besuchsrecht

Als man sich noch gut war, übertrug der Vater das Eigentum an dem Wohnanwesen auf seinen Sprössling. Er sicherte sich ein Wohnrecht in Räumen im ersten Stock, der Nachwuchs bewohnte das restliche Anwesen. Doch es blieb nicht friedlich, Vater und Sohn gerieten immer wieder in Streit. Unter anderem erteilte der Sohn einem häufigen Besucher seines Vaters Hausverbot. Zur Begründung verwies der Sohn darauf, dass er mit dem Besucher, dem Lebensgefährten seiner Schwester, mehrfach Auseinandersetzungen gehabt habe. Das wollte der Vater nicht hinnehmen und erhob Klage.

Mit Erfolg: Die Coburger Gerichte verurteilten den Sohn, es zu unterlassen, dem Besucher den Zugang zu den Privaträumen des Vaters zu untersagen. Das Hausrecht an den vom Wohnrecht umfassten Räumen habe nämlich der Vater. Ein Kernbereich der Nutzung bestehe in der Möglichkeit, dort jederzeit Besuch empfangen zu können, welcher deshalb auch Zugang zu den Räumen erhalten müsse. Der Sohn könne nicht bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten und so das Hausrecht seines Erzeugers unterlaufen. Nachdem Gäste die Räume des Vaters ohne Betreten der Wohnräume des Sohns erreichten, könne dieser dem missliebigen Besucher ohne weiteres aus dem Weg gehen.

Weitere Informationen rund ums Mietrecht und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net