Category Archives: Recht

17Juni/09

Verkauf eines Oldtimers durch Privatperson

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wollte der Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Oldtimerkauf geltend machen. Der Kläger hatte einen über das Internet angebotenen Oldtimer von einem privaten Verkäufer erworben. Zuvor wollte der Käufer jedoch sicherstellen, dass der verlangte Kaufpreis dem Wert des Fahrzeugs entsprach und verlangte die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Fachmann. Nachdem das Gutachten vorgelegt worden war, schlossen beide einen Kaufvertrag ab. Etwa ein Jahr später stellte der Käufer bei einem Werkstattbesuch fest, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als er aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Daraufhin klagte er auf Schadensersatz sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Fachmann, der damals das Gutachten erstellt hatte.

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Entgegen der Meinung des Klägers, der Beklagte habe durch die Vorlage des Gutachtens die Garantie für den Zustand und die Beschaffenheit des Autos übernommen – somit auch die Verantwortung für Mängel –, liege der Fall hier anders: Hätte der Verkäufer das Fahrzeug von vornherein mit einem Bewertungsgutachten im Internet beworben, so hätte er damit kenntlich gemacht, dass er auch für die Richtigkeit des Gutachtens einstehen will. Da das Gutachten jedoch erst auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers eingeholt wurde, könne daraus nicht gleichzeitig ein Garantieversprechen des Verkäufers gefolgert werden. Auch vom beklagten Gutachter stehe dem Kläger kein Schadensersatz zu: Zum einen wurde das Gutachten aufgrund einer Wertbestimmung erstellt, und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nichtsdestotrotz seien sowohl Zustand als auch Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung zutreffend gewesen, so der ebenfalls beklagte Gutachter. Ein schlechterer Zustand nach dem Kauf beruhe demnach auf der natürlichen Alterung des Fahrzeugs.

Worauf Sie noch beim Fahrzeugkauf und –verkauf insbesondere unter Privatpersonen achten müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.verkehrsrecht.de.

17Juni/09

Wartepflichtiger Radfahrer hat Schuld bei Unfall

Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer.

Nachdem das Landgericht die Klage abgelehnt hatte, wurde dieses Urteil vom Oberlandesgericht Köln nochmals bestätigt: An der betreffenden Kreuzung befänden sich zwar für die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge Warnhinweise, neben einem Warnblinklicht, das auf einen kreuzenden Fußgängerüberweg hinweist, auch ein Warnschild „Radfahrer kreuzen“. Dies bedeute aber nicht, dass Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtstraße befinden, zum Warten verpflichtet seien. Die Warnschilder verpflichteten lediglich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

15Juni/09

Rauchen als Kündigungsgrund

In einem Betrieb, der Lebensmittel produziert, war der Kläger als Lagerarbeiter angestellt. Als der Geschäftsführer den Mann eines Tages im Lager beim Rauchen überraschte, sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus. Aus Brandschutzgründen ebenso wie zum Schutz der dort lagernden Lebensmittel galt im Lager ein Rauchverbot. Im Laufe der nächsten drei Monate wiederholte sich der Vorfall, worauf der Betrieb dem Angestellten fristgerecht kündigte. Aufgrund des Alters des Angestellten und seiner langen Betriebszugehörigkeit erreichte der Betriebsrat eine Einigung mit dem Arbeitgeber, dass die Kündigung zurückgenommen würde. Voraussetzung: Der Mann durfte während der laufenden Kündigungsfrist nicht erneut gegen die Betriebsordnung verstoßen. Daran hielt sich der Lagerarbeiter, doch fünf Monate später rauchte er erneut im Lager. Der Arbeitgeber kündigte ihm erneut fristgerecht.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos.
Sein Verhalten rechtfertige eine fristgemäße Kündigung als „ultima ratio“, urteilten die Richter, zumal der Mann durch die Abmahnung und die erste zurückgenommene Kündigung nachdrücklich gewarnt gewesen sei. Die lange Betriebszugehörigkeit des Angestellten wiege den Verstoß nicht auf.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

04Juni/09

Pferderennen sind nicht gemeinnützig

Ein wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und deshalb steuerbefreiter Verein hat Trabrennen veranstaltet. Er vertritt die Auffassung, dass solche Pferderennen gemeinnützig und somit steuerbefreit sind. Trabrennen seien als Leistungsprüfung für die Zucht unerlässlich. Auch das Tierzuchtgesetz sehe derartige Prüfungen vor. Es handele sich daher um reine züchterische Veranstaltungen, die als so genannter Zweckbetrieb ebenfalls steuerbefreit seien.

Das höchste deutsche Finanzgericht hat sich dem nicht angeschlossen. Pferderennen unterschieden sich nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen, wie Fußballspielen, Boxveranstaltungen oder etwa Auto- und Radrennen. Gleichwohl seien derartige Veranstaltungen steuerpflichtig. Hinsichtlich der Leistungsprüfung der Pferde führte das Gericht aus, dass derartige Prüfungen auch ohne zahlendes Publikum abgehalten werden könnten. Schon aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen gäbe es keinen Anlass, den Pferdesport zu begünstigen.

Damit haben sich die Richter auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen entschieden. Es ist allerdings anzunehmen, dass zumindest für die Vergangenheit ein gewisser Vertrauensschutz gewährt werden wird, also bereits durchgeführte Veranstaltungen nicht steuerpflichtig seien.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

04Juni/09

Versandhandel kann nicht liefern

Die Klägerin bestellte bei einem Versandhaus eine Couchgarnitur mit Hocker für rund 1.700 Euro. In Erwartung des neuen Schmuckstücks verpasste sie ihrem Wohnzimmer ein „Facelifting“. Doch das Versandhaus konnte das Sitzmöbel nicht wie bestellt liefern. Nun wollte die Klägerin rund 500 Euro für Textilfaserputz und rund 700 Euro für ihre Arbeitsleistung ersetzt haben. Sie begründete dies damit, dass die Renovierung farblich exakt auf das Sofa abgestimmt gewesen und deshalb jetzt für sie nutzlos sei.

Damit hatte sie jedoch keinen Erfolg. Die Richter hielten es für durchaus möglich, dass die Klägerin sich anderweitig ein Sofa besorgt, dass in die renovierte Wohnlandschaft passt. Die von ihr gewählte Wandgestaltung in den Farben hellgelb und creme sei nicht so ungewöhnlich, dass nicht beim Kauf eines farblich ähnlichen Sitzmöbels eine optische Übereinstimmung erzielt werden könnte. Außerdem verlangte die Klägerin gerade nicht die Kosten für die Beseitigung des neuen Wandbelags. Daraus schlossen die Gerichte, dass eine Entfernung nicht erfolgt sei und auch nicht in naher Zukunft erfolgen solle. Damit sei die Renovierungsmaßnahme eben nicht „vergeblich“.

Informationen: www.anwaltauskunft.de