Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

07Apr./09

O-Ton + Magazin: Kein Unterhalt bei Schulverweis

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Seit dem Zeitpunkt, als er von der Schule geflogen ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt, weil er ja keine Ausbildung begonnen hat. Für den Zeitpunkt, als er noch in der Schule war – also kurz vor seinem Rauswurf – könne er auch keinen Unterhalt fordern, sagten die Richter. Weil er ja hätte zielstrebig seine Ausbildung absolvieren müssen, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Ausbildungsunterhalt bei Schulverweis

Anmoderation: Ein Kind muss seine Ausbildung zielstrebig absolvieren, wenn es nicht seinen Unterhaltsanspruch verlieren will. Gleiches gilt, wenn das Kind nach dem Schulende überhaupt keine Ausbildung beginnt. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Beitrag:

Der Junge war 1989 geboren und war gerade 18 geworden, als er von seinem Vater Ausbildungsunterhalt haben wollte. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Eltern sind geschieden und leben auch getrennt und der Sohn war, nachdem er sich mit der Mutter gestritten hatte, 2003 zum Vater gezogen; ist aber 2007 dort ausgezogen. – Länge 10 sec.

Damals besuchte er die zwölfte Klasse, seine Eltern waren finanziell aber nicht auf Rosen gebettet.

O-Ton: SFX

Vater und Sohn streiten immer wieder über die schulischen Leistungen des Jungen. Doch alles Reden hilft nichts, die Leistungen werden immer schlechter. Das Fass zum Überlaufen bringt ein Schulverweis – im ersten Halbjahr der zwölften Klasse wegen unentschuldigter Fehltage.

O-Ton: SFX

Vom Amtsgericht wurde der Vater noch zur Zahlung des Unterhaltes verurteilt. Doch der Herr Papa wollte dies nicht hinnehmen, ging in die nächste Instanz und bekam vor dem Oberlandesgericht Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Die haben gesagt, der Vater schuldet dem volljährigen Sohn keinen Ausbildungsunterhalt. Immerhin hat er die Schule ja abgebrochen bzw. wurde von der Schule geworfen und hat auch keine Ausbildung angefangen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Seit dem Zeitpunkt, als er von der Schule geflogen ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt, weil er ja keine Ausbildung begonnen hat. Für den Zeitpunkt, als er noch in der Schule war – also kurz vor seinem Rauswurf – könne er auch keinen Unterhalt fordern, sagten die Richter. Weil er ja hätte zielstrebig seine Ausbildung absolvieren müssen, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. – Länge 32 sec.

Gerade wegen der schlechten finanziellen Verhältnisse seiner Eltern hätte der Sohn spätestens mit seinem Auszug beim Vater eigenverantwortlich und zügig seine Ausbildung vorantreiben müssen, urteilten die Richter. Weitere Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt bei allen Unterhaltsstreitigkeiten unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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30März/09

O-Ton-Paket: Schwindel – der Organismus fährt Karussell

„Ihnen gemeinsam ist die verlorene Sicherheit des Gleichgewichts oder der räumlichen Orientierung.“ Schwindelattacken sind tückisch. Sie gehen einher mit Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Schweißausbrüchen und Herzrasen. Bei manchen Betroffenen halten die Beschwerden tagelang an, werden mitunter als existentiell bedrohlich empfunden. Was viele nicht wissen: Schwindel zählt zu den häufigsten Beschwerden überhaupt, in Deutschland ist jedes Jahr etwa ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung davon betroffen. An der Schlosspark-Klinik in Berlin gibt es eine spezielle Schwindel-Ambulanz, unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse KKH.

Prof. Dr. Thomas Lempert, Chefarzt der Neurologie der Schlosspark-Klinik in Berlin, antwortet dazu im O-Ton.

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21März/09

O-Ton-Paket + Magazin: „Das Produkt passt in die Zeit!“

Elmar Müller, Vorstand des Deutschen Verbands für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT), antwortet auf folgende Fragen:

1. Sie sind Anlaufstation für Verbraucherbeschwerden – die meisten über die Deutsche Post?

„In der Tat. Natürlich. Dort wo die Mengen sind, gibt es in der Tat die meisten Beschwerden. Wobei die Beschwerden in der Regel nicht der Grund des Ärgernisses sind. Jeder sieht ein, dass bei den Mengen, die verschickt werden – das sind am Tag meines Wissens rund 6 Millionen Pakete und Päckchen – dass da einmal was wegkommt. Aber die Art und Weise, wie man bei Beschwerden als Kunde gelegentlich behandelt wird, die verursacht Ärger.“

2. Was sind das für Klagen oder Beschwerden, wie sehen die in der Regel aus?

„Die meisten Klagen, die wir auch als Verbraucherverband bekommen sind Klagen, die konkrete Beschreibungen der Empfänger enthalten. Nach dem Motto: obwohl ich tagsüber den ganzen Tag gewartet habe, finde ich abends eine Benachrichtigungskarte. Ich bin mir sicher, der Paketzusteller hat nicht einmal geklingelt. Das trifft auch immer wieder zu, manche Paketzusteller haben das Paket gar nicht dabei, sondern springen schon mit der roten Karte aus dem Auto und werfen sie in den Briefkasten.“

3. Welche Vorteile hat das neue Shop2Shop Modell von Hermes?

„Zum einen: Der Empfänger weiß, dass ein Paket da ist und kann es – wann er will – in seiner direkten Umgebung abholen. Zweitens: es ist billiger und – insgesamt gesehen – sicherer, weil dieser Weg durch weniger Hände geht.

4. Shop2Shop ist also der richtige Weg – trotz Finanzkrise?

„Genau ein solches Produkt erwartet man in einer schwierigen Zeit. Es hat zahlreiche Vorteile … as Modell reagiert auf die Erfordernisse der Bürger. Insofern denke ich, dass es in die Zeit passt.“

Shop2Shop von Hermes – einfacher und billiger: Das S-Paket kostet ab Montag nur noch 3 Euro 65.

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18März/09

O-Ton-Paket: Karlsruhe urteilt über Unterhalt

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, antwortet aiuf folgende Fragen:

1.    Was haben die Richter genau entschieden?
2.    Was bedeutet das für den Fall der Berliner Lehrerin?
3.    Ist das Urteil allgemeingültig?

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18März/09

O-Ton: Änderungen in Flensburg

Dafür soll sich die Frist, innerhalb derer die Punkte verfallen, nicht mehr automatisch um jeweils weitere zwei Jahre verlängern, wenn neue Einträge hinzukommen. Verkehrsrechtsanwalt Henner Hörl vom Deutschen Anwaltverein sieht das positiv für Autofahrer.

 

O-Ton:

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