Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

04Okt./09

O-Ton + Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung, bei der auch der komplette Kaufpreis von 6.200 Euro erstattet werden musste.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer kann zurückgegeben werden

Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

Beitrag:

O-Ton: Man kann immer Dinge, die man kauft, reklamieren, wenn sie einen Mangel haben. Ob sie einen Mangel haben, muss oft festgestellt werden. Mangel ist beispielsweise, wenn die Sachen nicht richtig funktionieren oder aber – und hier ein ganz interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – wenn die Schlafzimmermöbel nach über einem Jahr immer noch stinken. – Länge 17 sec.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. 6.200 Euro kostete die Einrichtung des besagten Schlafzimmers. Allein – es wollte sich kein himmlischer Schlaf einstellen und eine sogenannte Raumluftanalyse brachte es an den Tag:

O-Ton: Das heißt, es roch noch nach Klebstoff, womöglich nach Farbe oder ähnlichem. Also in dem Holz war irgendetwas drin. Es war Pressholz wahrscheinlich und da hat der Kleber halt noch gerochen. – Länge 8 sec.

O-Ton: SFX

Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und wollte nun das Geld für das Schlafzimmer erstattet bekommen. Mit Erfolg! Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de. Dort kann man auch mit nach dem passenden Anwalt „ganz feiner Nase“ suchen.

Absage.

 

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20Sep./09

Sat.1 – O-Ton-Paket: Andrea Nahles/Markus Söder

Vor dem Hintergrund der klaren Koalitionsaussage der FDP zugunsten der Union sagte SPD-Vizechefin Andrea Nahles in der Sat.1-Sendung, sie halte die Absage an die Ampel nicht für endgültig. „Ja, ich nehme das zur Kenntnis. Aber ich sage auch: Jetzt ist ja die Zeit, wo jede Partei für sich kämpft, versucht das zu tun, was die meisten Stimmen bringt. So werte ich das“, unterstrich Nahles.

O-Töne frei zur Verwendung bei Nennung der Quelle: „Ihre Wahl! Die Sat.1-Arena“

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17Sep./09

O-Ton: „Verkaufslackierung“ ist kein Mangel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die technisch einwandfreie Neulackierung eines Wagens stellt für sich allein keinen Mangel des Fahrzeugs dar. Etwas anderes ist es, wenn Sie da Unfallschäden mit kaschieren wollen. Aber wenn es lediglich Kratzer, Parkdellen und Steinschläge sind, die Sie überlackieren lassen, dann ist das Fahrzeug nicht mangelhaft, wenn es neu lackiert worden ist. – Länge 20 sec.

Dieser Auffassung hat sich mittlerweile auch der Bundesgerichtshof angeschlossen. Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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17Sep./09

O-Ton: Wendemanöver auf Straßenbahnschienen

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Autobahnfahrerin wollte wenden und musste dabei die Straßenbahnschienen überqueren, um sich wieder in die Gegenrichtung einzuordnen. In dem Moment, in dem sie auf den Straßenbahnschienen anhält, um den Gegenverkehr durchzulassen, kommt eine Straßenbahn und ihr Fahrzeug kollidiert mit der Bahn. – Länge 18 sec.

Und obwohl die Bahn auffuhr, gaben die Richter den Verkehrsbertrieben weitgehend Recht: Sie müssen der Autofahrerin zwar rund 1.600 Euro zahlen. Die Autofahrerin ihrerseits aber muss satte 6.200 Euro an Schadensersatz an die Verkehrsbetriebe überweisen. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de

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17Sep./09

O-Ton + Magazin: Unbefugtes Parken

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über diesen Fall:

O-Ton: Ein Autofahrer stellt sich auf einen Supermarktparkplatz. Dort steht, dass man dort nur parken darf, wenn man einkauft und auch nur 90 Minuten anlässlich des Einkaufs. Bei der Überprüfung des Autofahrers stellt der Wachdienst fest, dass dieser nicht beim Supermarkt eingekauft hat und deswegen wird der Wagen abgeschleppt. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Unbefugtes Parken kann teuer werden

Wer sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes parkt, sollte auch tunlichst einkaufen gehen. Tut man dies nicht, erfüllt man die Zweckbestimmung des Parkplatzes nicht, parkt somit unbefugt und muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Beitrag:

Jeder kennt das: Kein Parkplatz? Also mal schnell vor dem Supermarkt gehalten und die entsprechenden Schilder ignoriert. Aber das kann teuer werden, sagte Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist gefährlich, denn wenn Sie auf einem Supermarktparkplatz parken ohne dort einzukaufen, dann kann Ihr Wagen abgeschleppt werden und Sie müssen dann die Abschleppkosten sowie die Inkassogebühren bezahlen. – Länge 12 sec.

Und so war es auch in diesem Fall. So paradox es klingt: Das Schicksal nahm mit dem Bremsen des Wagens seinen Lauf….

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer stellt sich auf einen Supermarktparkplatz. Dort steht, dass man dort nur parken darf, wenn man einkauft und auch nur 90 Minuten anlässlich des Einkaufs. – Länge 11 sec.

Und außerdem fehlt auch nicht der Hinweis, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden – die Kosten muss der Halter des Wagens bezahlen. Und dann hatte der Parkplatzbesitzer auch noch ein Unternehmen mit der Kontrolle beauftragt ist, ob die Autofahrer tatsächlich nur zum Einkaufen dort parken.
Bettina Bachmann:

O-Ton: Bei der Überprüfung des Autofahrers stellt der Wachdienst fest, dass dieser nicht beim Supermarkt eingekauft hat und deswegen wird der Wagen abgeschleppt. – Länge 8 sec.

Die Abschleppkosten und die Inkassogebühr wurden fällig, danach bekam der Mann seinen Wagen zurück – und fuhr damit schnurstracks zum Anwalt. Die Klage ging durch alle Instanzen, der BGH entschied schließlich: Der Mann hat gegen die Parkplatzregeln verstoßen, also müssen die Gebühren gezahlt werden. Und dies sollte man auf allen deutschen Supermarktparkplätzen mit entsprechenden Schildern beherzigen:

O-Ton: Das ist eine höchstrichterliche Entscheidung, ich gehe davon aus, dass sich daran nicht so schnell etwas ändert. – Länge 6 sec.

Mehr Informationen dazu finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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