Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

02Nov./09

O-Ton + Magazin: Geschwindigkeit im Dunkeln anpassen

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Geschwindigkeit muss im Dunkeln angepasst werden

In der dunklen Jahreszeit müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein. Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Wenn er aber schneller als geboten fährt und dann mit einem Hindernis kollidiert, trägt er die alleinige Verantwortung. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es gibt jetzt Tage, da wird es gar nicht richtig hell. Allerdings: Vor Gericht ist dies als Argument wenig glaubhaft. Doch der Reihe nach:

O-Ton: Der Fahrer eines Leihwagens fuhr bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Mietwagenfirma machte nun geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert und auch noch schlecht beleuchtet war. Und deshalb wollte sie den Schaden ersetzt bekommen, von demjenigen, der für die Baustelle verantwortlich war. – Länge 21 sec.

… sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Doch so einfach wie es sich die Mietwagenfirma vorgestellt hatte, lief das Verfahren nicht. Erst ging es durch mehrere Instanzen, schließlich entschieden die Richter:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.

Und deswegen muss er auch jederzeit bremsen können, urteilten die Richter!

O-Ton: SFX

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Swen Walentowski:

O-Ton: Das sind zum Beispiel zwischen parkenden Autos hervortretende Fußgänger. Aber man muss mit Baustellen rechnen, man muss an Überwegen mit Fußgängern rechnen. Das sind die Dinge, an die man sich halten sollte. Das Gericht hat auch gesagt, selbst wenn die Schranke gar nicht beleuchtet gewesen wäre, läge bei einer solchen Kollision die Verantwortung allein beim Fahrer. Denn eine solche Schranken ist schon aufgrund ihrer Größe erkennbar und durch die Reststraßenbeleuchtung. – Länge 32 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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02Nov./09

O-Ton: Hausratversicherung nicht für entfernte Garage

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Der Versicherungsort ist das Einfamilienhaus, in dem er wohnt, und die Sammelgarage war knapp fünf Kilometer weit entfernt. Alles, was so weit entfernt, ist, fällt nicht unter die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung setzt voraus, dass dem Versicherten ein Minimum an Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeiten verbleibt. Das ist der eigene Hof, der Garten o.ä., bei nahezu fünf Kilometern Entfernung ist dies nicht der Fall. – Länge 22 sec.

Nachzulesen sind die Einzelheiten zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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02Nov./09

O-Ton: Autoradio für Selbständige gebührenpflichtig

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, zu den Hintergründen:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, bei Selbständigen liegt der Fall nicht so wie bei normalen Arbeitnehmern, bei Selbständigen ist es so, dass eine reine private Nutzung des Autos nicht so ohne Weiteres nachvollziehbar ist. Üblicherweise sei es gerade bei Selbständigen, dass sie auch Teile ihrer Arbeit zu Hause erledigen, beispielsweise die Gewinnung neuer Kunden, Mandanten o.ä. Und weil ein Teil der Arbeit – unterstellt – zu Hause erledigt wird, ein anderer Teil in der Praxis, Kanzlei o.ä. ist auch die Fahrt dazwischen als teildienstlich zu bewerten und deshalb müsse man auch hier Rundfunkgebühren bezahlen. – Länge 23 sec.

Weitere Informationen zu diesem Urteil unter www.anwaltauskunft.de.

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02Nov./09

O-Ton-Paket: DAV mahnt mehr Bürgerrechte an

Es sei allerdings zu beachten, dass es sich hierbei zunächst nur um einen Koalitionsvertrag und noch nicht um konkretes Regierungshandeln in Form von Gesetzesvorhaben handele.

O-Ton1 (Gleichbehandlung von Geheimnisträgern)

O-Ton2 (Gleichbehandlung von Geheimnisträgern)

O-Ton3 (Onlinedurchsuchungen)

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28Okt./09

O-Ton: Private Kopien bleiben erlaubt

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein zur geltenden Gesetzeslage:

O-Ton:

Damit dürfen Verbraucher auch weiterhin gekaufte Musiktitel auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen.

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