Viele Mütter und Väter wollen auch während der Elternzeit nicht komplett aus dem Beruf aussteigen. Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt auch im zweiten und dritten Jahr, wenn die Eltern kein Elterngeld mehr erhalten. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 65 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt. Weiter
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O-Ton: Warnung per Smartphone vor Einbrüchen ist umstritten
Angesichts der Zahl von Wohnungseinbrüche warnen sich immer mehr Bürger gegenseitig über sogenannte Sicherheits-Apps vor vermeintlichen Gefahren. Allerdings: Der Gebrauch solcher Apps ist mit rechtlichen Risiken verbunden, warnt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Soziale Medien – Eltern dürfen ihre Kinder nur begrenzt kontrollieren
Mehrere Millionen Minderjährige sind bei Facebook, Instagram und Co. aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Auch wenn die Eltern Bescheid wissen, dürfen sie die Aktivitäten ihrer Kinder in den sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren. Weiter
O-Ton: Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung
Die grobe Beleidigung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch bei einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann dies ohne vorherige Abmahnung möglich sein, entschied des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Weiter
O-Ton: Wer zahlt den Unfallschaden bei Privatfahrt mit Dienstwagen?
Wer einen Dienstwagen privat nutzt und damit in einen Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen den Schaden am Auto bezahlen. Das hängt davon ab, ob das Fahrzeug erlaubt oder unerlaubt genutzt wurde – in dem Fall hatte ein Beamter mit seinem Dienstwagen auf einer privaten Tour einen Wildunfall. Weiter