All posts by Reporter

11Dez./09

Mieterhöhung: Zustimmung durch Zahlung ausreichend

Für ihre Erdgeschoss-Altbauwohnung zahlten die beiden Mieter rund 330 Euro. Im Januar 2009 verlangte die Vermieterin die schriftliche Zustimmung der Mieter zu einer Erhöhung um rund 65 Euro. Im Mietvertrag hieß es nämlich: „Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind, soweit sich aus den Allgemeinen Vertragsbestimmungen nichts anderes ergibt, nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.“ Zwar zahlten die Mieter anstandslos die erhöhte Miete, unterschrieben jedoch nicht die Zustimmungserklärung. Dagegen klagte die Vermieterin – ohne Erfolg. Durch Zahlung der erhöhten Miete hätten die Mieter bereits unmissverständlich zugestimmt, so die Richter. Bereits eine zweimalige vorbehaltlose Zahlung reiche aus, um dem Vermieter deutlich zu signalisieren, dass man mit der Erhöhung einverstanden sei. Die Schriftform sei dann nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass, selbst wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ausspreche, die mündliche Form – auch als Telefonat oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ausreiche.

Informationen: www.mietrecht.net

11Dez./09

Onlineshops müssen AGBs anpassen

Durch die Neugestaltung des Gesetzes kann der Verbraucher nicht mehr vorzeitig auf sein Widerrufsrecht verzichten, wie es häufig durch Anklicken einer Checkbox vorgesehen ist. Sein Widerrufsrecht erlischt zwingend erst dann, wenn der Vertrag erfüllt ist und die Dienstleistung auch vollständig bezahlt wurde. Experten empfehlen daher Formulierungen, die der neuen Rechtslage Rechnung tragen, beispielsweise: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

11Dez./09

Wirtschaftsspionage: Jeder Fall ist ein Ernstfall

Bei Verdachtsmomenten, die auf digitaler Technik beruhen, sollte man auch sofort einen externen Sachverständigen einschalten. „Denn in der IT geht es zu, wie bei jedem Fernsehkrimi: Wer dem Täter den rauchenden Revolver entwindet, verdirbt die Fingerabdrücke“, schreibt das Portal.

Da Staatsanwaltschaft und Polizei nur aktiv werden können, wenn sie etwas in der Hand haben, sollten möglichst früh Beweise gesichert werden. Die Ergebnisse der Untersuchung zählen vor Gericht aber nur, wenn sie einwandfrei sind. Dazu gibt es z.B. mathematische Verfahren, die eingehalten werden müssen, um nachträgliche Manipulationen zu vermeiden.
Allerdings gelten bei der Datensicherung sehr strenge Regeln. Ist im Unternehmen die private Nutzung des Internets erlaubt, ist der Arbeitgeber automatisch Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Bei der Untersuchung von E-Mails der untreuen Mitarbeiter kann eine Verletzung des Telefongeheimnisses vorliegen.
Generell sollte man bei begründetem Verdacht wie Attacken aus dem Wettbewerbsumfeld den Gang zur Polizei nicht scheuen. Ohne professionelle Ermittlungen besteht die Gefahr, dass die Täter geschützt werden.

10Dez./09

O-Ton + Magazin: Weihnachtspyramide unbeaufsichtigt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Das Schöne ist, dass das Anzünden einer Kerze an sich noch nicht grob fahrlässig ist. Aber das längere Unbeaufsichtiglassen einer Kerze kann unter Umständen grob fahrlässig sein. Es ist besonders dann grob fahrlässig, wenn man länger weg ist und beispielsweise die Kerze auf einem Adventskranz mit in der Regel ausgetrockneten Tannenzweigen steht. Weiter