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21Aug./10

Audi zieht Ungarn den USA vor

Györ dagegen punktete mit seiner Lage im Dreiländereck Ungarn, Slowakei und Österreich sowie einem guten Angebot an Facharbeitern und Hochschulabsolventen. Zugleich sind die Personalkosten deutlich geringer als in Deutschland oder den USA, ein Bandarbeiter in Györ erhält nur ein Fünftel des Lohns der Ingolstädter Kollegen.

Der ungarische Standort soll nun um einen Karosseriebau und eine Lackiererei erweitert werden. Bislang werden dort jährlich 1,38 Millionen Motoren für den VW-Konzern gefertigt sowie die Sportwagen TT und das A3 Cabrio montiert. Bei dem erworbenen Grundstück handelt es sich um ein ehemaliges Militärgelände, das unter Naturschutz steht. „Wir haben die Zusage der Regierung, dass dieser Status geändert wird“, sagte ein Sprecher von Audi Hungaria der Automobilwoche. Die VW-Tochter hat ihre Grundstücksfläche von 174 Hektar auf 369 Hektar mehr als verdoppelt und dafür rund 23 Millionen Euro investiert. Bislang sind nur 40 Hektar bebaut.

Audi will im Zuge der Strategie 2020 die Produktion erheblich steigern, schon 2015 sollen weltweit 1,5 Millionen Autos verkauft werden. Für neue Modelle werden daher zusätzliche Kapazitäten geschaffen. So läuft der Q3 bei Seat in Martorell vom Band, der A1 in Brüssel.

Das ausführliche Thema zum Nachlesen bei Automobilwoche.de:
http://tinyurl.com/3yakh3g

21Aug./10

Süd-Chemie investiert in die Elektromobilität

Süd-Chemie hatte erst im Juli ein Investment von über 60 Millionen Euro in die Produktion von LFP bekannt gegeben. Bei der kanadischen Tochtergesellschaft Phostech Lithium in Candiac (Quebec) entsteht gegenwärtig die erste Anlage zur industriellen Großproduktion von LFP nach einem eigens entwickelten nasschemischen Herstellungsverfahren.
Die Serienbelieferung wird mit einem Volumen von 2.500 Tonnen ab 2012 beginnen und reicht für jährlich rund 50.000 vollelektrische Pkw.

Das ausführliche Thema zum Nachlesen bei Automobilwoche.de:
http://tinyurl.com/2vndlby

21Aug./10

VW: Keine Ausweitung des eigenen Handels

Die deutschen Vertriebspartner von VW hatten sich jüngst zunehmend gesorgt, der Hersteller könne verstärkt eigene Handelsaktivitäten vorantreiben und so viele kleinere Betriebe mit seiner Marktmacht verdrängen.

„Unser Ziel ist es, Autos zu bauen. Wir halten auch künftig an unserer Strategie fest, den Vertrieb vor allem über eigenständige Partner abzuwickeln“, bekräftigte Volkswagen. „Aus wirtschaftlichen Gründen“ sei es jedoch nicht zu vermeiden gewesen, „dass Volkswagen in Einzelfällen in Schwierigkeiten geratene Standorte übernimmt und unter eigener Regie weiterführt“. Vom geplanten Einstieg bei der Porsche Holding Salzburg erhofft man sich im VW-Konzern, die „weltweite Performance weiter zu verbessern.“

Das ausführliche Thema zum Nachlesen bei Automobilwoche.de:
http://tinyurl.com/36huk9h

19Aug./10

Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren

In der Wohnung eines Mieters kam es unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrags zu einem massiven Wasserschaden durch ein undichtes Rohr. Die Wohnung war unbewohnbar, der Mieter musste für die Zeit der Instandsetzung zu Bekannten ziehen. Vom Vermieter verlangte er die Erstattung der zusätzlich angefallenen Fahrtkosten.
Die Richter wiesen das zurück. Anspruch auf Schadensersatz hätte der Mieter nur dann, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten habe. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Seit Jahren habe es keine Schäden an den Wasserrohrleitungen des Gebäudes gegeben. Ohne besondere Veranlassung werde auch ein umsichtiger, vorsichtiger Mensch keine Überprüfungen des Rohrleitungssystems vornehmen. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Wasserrohre ohne besonderen Anlass regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Der Wasserschaden zähle damit zu den allgemeinen Lebensrisiken.
Informationen: www.mietrecht.net

19Aug./10

Feuchte Keller und Taubenflug

Anfang 2006 vermietete die Eigentümerin eine Wohnung im zweiten Obergeschoss. Das Gebäude wurde um 1950 erbaut. Die Miete betrug 820 Euro. Ab Oktober 2008 minderte die Mieterin die Miete, zunächst für Oktober und November um jeweils 240 Euro, danach jeweils um 20 Euro. Sie bemängelte, dass der Keller wegen des feuchten Bodens nicht zu benutzen sei. Deshalb seien schon mehrere Gegenstände dort verschimmelt. Außerdem würden immer wieder Tauben versuchen, auf ihrem Balkon zu nisten. Der Boden und die Möbel seien mit Taubenkot übersät. Sie müsse den Balkon jeden zweiten Tag schrubben. Als schließlich 620 Euro Miete ausstanden, klagte die Vermieterin.
Mit Erfolg: Eine Minderung wegen des feuchten Kellers scheide aus. Das Anwesen sei um das Jahr 1950 erbaut worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg sei in Deutschland innerhalb kürzester Zeit sehr viel Wohnraum benötigt worden. Es sei allgemein bekannt, dass daher Wohngebäude in dieser Zeit lediglich mit eingeschränkten Mitteln und nicht in bester Qualität errichtet wurden. Die Mieterin hätte von vorn herein damit rechnen müssen, dass der Keller feucht und damit nicht uneingeschränkt zur Lagerung von Gegenständen geeignet sei.
Auch bei dem geschilderten Taubenbefall handele es sich nicht um einen Mangel. Starker Taubenflug gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko. Es sei auch nicht erkennbar, dass die Vermieterin verantwortlich sei – etwa durch eine besondere Fassadengestaltung. Vielmehr habe die Beklagte angegeben, dass die Tauben aus einem gegenüberliegenden Baum zugeflogen seien. Die Richter sahen auch keinen Unterschied zu Fällen, in denen es beispielsweise auf Grund eines feuchten Sommers zu einem besonders starken Stechmückenaufkommen komme oder in denen Maulwürfe einen mit angemieteten Garten umgraben. Der Vergleich damit zeige, dass der Vermieter ohne eigenes Zutun nicht für eine Taubenplage in einer innerstädtischen Wohnanlage verantwortlich gemacht werden könne.
Informationen: www.mietrecht.net