Berlin – Neuköllns streitbarer Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat seine Forderung nach Sanktionen beim Kindergeld für Schulschwänzer bekräftigt. „Das Kindergeld ist Teil eines Vertrags: Die Gesellschaft zahlt Eltern Geld als Ausgleich für die Aufwendungen aus der Kindererziehung“, sagte der SPD-Politiker in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr). Wenn dieser Vertrag gebrochen werde, sollten Sanktionen verhängt werden. Er fügte hinzu, dafür müssten die Eltern ihre „Kinder in den Werten der Gesellschaft“ und „zu guten Staatsbürgern“ erziehen.
Buschkowsky forderte ein rasches Handeln: „Fast jeder Intensivtäter hat als Schulschwänzer angefangen“. Schule schwänzen sei ein Regelbruch, der Konsequenzen habe müsse. Er untermauerte seine Forderung mit einer Statistik aus dem Berliner Bezirk Neukölln. Demnach beziehen über 40 Prozent der 18 bis 25jährigen in dem Stadtteil Hartz IV-Leistungen. Von ihnen seien 95 Prozent „objektiv nicht in den Arbeitsmarkt“ integrierbar. Buschkowsky bezeichnete dies als Folge von „laissez-fair“ und einer gesellschaftlichen Einstellung, dieses Problem weitgehend zu ignorieren.
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Leipzig/Berlin (DAV). Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Wer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann seiner Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kann dann in jedem Fall kündigen – wenn bei einer Verurteilung die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre beträgt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Dabei ist es auch unerheblich, dass die Tat nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hatte.