Wer während der Fahrt ein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld – auch dann, wenn es keine Fotos oder Videos davon gibt. Es reicht, wenn das Telefon nachvollziehbar gesehen wird. Ausreden, es war ein Kühlpad oder ähnliches, haben kurze Beine, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten und verurteilte einen Autofahrer wegen vorsätzlicher Benutzung eines Handys zu 100 Euro Geldbuße. Polizisten hatten ihn beim Telefonieren gesehen.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Was ich brauche ist die Erkennbarkeit des Gerät, also handelt es sich um ein Handy? Und zweitens ist es auch eine verbotene Nutzung? Und gerade dort muss mal gucken, was die Zeugen sagen. Manchmal sind es Polizeibeamte, es können auch Privatpersonen sein, die sagen: Ich hab gesehen, dass er es genutzt hat, und habe Sprechbewegungen am Mund gesehen. Das reicht als Überführung. – Länge 20 sec
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Kollegengespräch: Handy am Steuer – es reicht die Beobachtung
Wer während der Fahrt ein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld – auch dann, wenn es keine Fotos oder Videos davon gibt. Es reicht, wenn das Telefon nachvollziehbar gesehen wird. Ausreden, es war ein Kühlpad oder ähnliches, haben kurze Beine, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten und verurteilte einen Autofahrer wegen vorsätzlicher Benutzung eines Handys zu 100 Euro Geldbuße. Polizisten hatten ihn beim Telefonieren gesehen.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie ist die Rechtslage genau?
2. Und es ist kein Foto oder Video nötig?
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