Wird ein Unfallfahrzeug repariert, muss es regelmäßig auch lackiert werden. Da die wenigsten Markenwerkstätten über eine eigene Lackiererei verfügen, müssen die Fahrzeuge dorthin gebracht werden. Diese so genannten Verbringungskosten muss der Unfallverursacher übernehmen – und oft will das die Versicherung nicht. Weiter
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O-Ton: Trotz Totalschaden Abrechnung auf 130 Prozent-Basis
Unfallopfer können ihre Autos auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten um 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen. Voraussetzung ist, dass man den Wagen vollständig reparieren lässt und das Fahrzeug weiter nutzen möchte. Weiter
O-Ton + Magazin: Fiktive Abrechnung beim Unfallschaden trotz erfolgter Reparatur?
Nach einem Unfall kann man wählen, ob man den Schaden nach den tatsächlichen oder fiktiven Reparaturkosten laut Gutachten abrechnet. Aber: Man muss nicht beweisen, wie hoch die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten sind, entschied das Oberlandesgericht München. Weiter
O-Ton: Versicherungen tricksen immer mal bei den Verbringungskosten
Als Verbringungskosten bezeichnen Juristen die Kosten, die entstehen, wenn man seinen kaputten Wagen nach einem Unfall in die Werkstatt bringt oder bringen lässt. Zum Schadenersatz gehören nun mal auch die Kosten für den Transport zur Reparatur. Weiter
O-Ton: Krankenkasse muss nicht für Behandlung in Naturheilzentrum zahlen
Krankenkassen müssen keine Behandlungen durch Heilpraktiker oder in einem Naturheilzentrum bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Betroffene bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet und sich nach erfolgloser Arztsuche in einem Naturheilzentrum behandeln lässt, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Weiter