Tag Archives: Auto

22Okt./11

Fiat CEO will Maserati-Absatz bis 2014 mehr als verzehnfachen

 Fiat-Chrysler CEO Sergio Marchionne hat klare Ziele für seine Luxus-Sportwagenmarken Ferrari und Maserati. “Ferrari tritt nicht gegen Bentley und Porsche an, sondern hat seine eigene Box”, sagt Marchionne im Interview mit Automotive News Europe. Ferrari werde deswegen – im Gegensatz zu Porsche – keinen SUV auf den Markt bringen. Auch werde die italienische Marke keinen Wettbewerber für den Porsche Panamera oder Aston Martin Rapide entwickeln. Der globale Ferrari-Absatz lag 2010 bei 6.570 Fahrzeugen. Dieses Jahr rechnet Marchionne mit 7.000. Mittelfristig soll das “absolute Limit” von 10.000 Einheiten erreicht werden, während 15.000 Einheiten “gefährlich” für die Einzigartigkeit der Marke“.

Mit der Marke Maserati indes will Marchionne die Marken Bentley und Porsche angreifen. “Wir haben stark in die Marke investiert und sie hat alle Elemente einer DNA, um in diesen Kampf zu gehen”, so Marchionne im Gespräch mit Automotive News Europe. Dank drei neuer Modelle soll der Absatz der Marke bis 2014 laut Marchionne von zuletzt 5.700 auf 55.000 – 60.000 Einheiten steigen. Treiber dieses Wachstums sind zwei sportliche Limousinen – eine kleiner, die andere etwas größer als das aktuelle Flaggschiff Quattroporte – sowie ein SUV ähnlich der Studie Kubang, die auf der IAA 2011 in Frankfurt/Main ihre Premiere feierte und mittelfristig 10.000 bis 15.000 Einheiten zum Jahresabsatz beitragen soll.

22Okt./11

Opel: Offensive bei Elektroautos

 Rüsselsheim – Opel will das Thema Elektromobilität stärker besetzen. „Mit der Marke Opel wollen wir Marktführer beim Thema Elektromobilität werden“, sagt Marketing- und Vertriebsvorstand Alain Visser im Interview mit Automotive News Europe. Das erste Modell der neuen Strategie sei der Opel/Vauxhall Ampera, der diesen November in den Markt kommt. „Damit haben wir uns einen Vorsprung von drei Jahren zum Wettbewerb verschafft“, sagt Visser. Für Opels erstes voll alltagstaugliches Elektroauto mit Range-Extender liegen laut Visser derzeit europaweit 6.000 Vorbestellungen vor. „Im kommenden Jahr wollen wir mehr als 10.000 Einheiten dieser Image-Kampagne auf Rädern verkaufen“, so Visser. Daneben sind laut Visser zwei weitere E-Autos denkbar – eine Serienversion der auf der IAA präsentierten, futuristischen Studie RAKe und ein Elektro-Kleinwagen.

„Wir werden bis Ende des Jahres entscheiden, ob wir den RAKe in Serie fertigen werden“, so Visser. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, könne der RAKe „schon 2013“ auf den Markt kommen. Der Preis soll bei 10.000 bis 12.000 Euro liegen. „Durch die besondere Führerscheineinstufung dieser Fahrzeugkategorie könnten wir mit dem RAK e schon 16-jährige Kunden an die Marke heranführen“, freut sich Visser. Laut Informationen von Automotive News Europe steht Opel dazu in den finalen Verhandlungen mit der KTM-Tochter Kiska, Salzburg, die schon an der Entwicklung des RAKe beteiligt war und auch die Produktion übernehmen könnte.

Opel plant zudem weiterhin, ein kleines Elektrofahrzeug auf den Markt zu bringen. Nach Informationen des Blattes soll dies ab 2013 auf die Plattform der Elektroversion des Chevrolet Spark geschehen. Laut Visser soll die Entscheidung darüber „in naher Zukunft“ fallen. Wie Automotive News Europe bereits im September gemeldet hat, ist die Option, eine E-Version des künftigen Einstiegsmodell Junior zu bringen und in Eisenach zu produzieren, zuvor aus Kostengründen verworfen worden.

Vissers Ankündigung kann als Vorstoß gegen Renault-Nissan gewertet werden. Die französisch-japanische Allianz will vier Milliarden Euro in Elektromobilität investieren und im Jahr 2016 rund 1,5 Millionen Elektroautos verkaufen. Dazu bringt allein Renault in den kommenden zwölf Monaten vier Elektroautos auf den Markt: den Kangoo ZE, Fluence ZE, Twizy und Zoe. Renault COO Carlos Tavares sagte dazu im Interview mit Automotive News Europe: „Einige Leute denken, unsere Elektrostrategie ist eine Wette. Für uns ist sie eine Versicherung (für den Fall, dass der Öl-Preis steigen sollte).“

20Okt./11

O-Ton + Magazin: Kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht wartungsabhängig

 Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig – entschied der BGH. Weiter

30Sep./11

Kein Schadensersatz bei leichtsinniger Straßenüberquerung in dunkler Kleidung

 Saarbrücken/Berlin (DAV). Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 8. Februar 2011 (AZ: 4 U 200/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Der Unfall hatte sich an einer Fußgängerampel ereignet. Der Kläger hatte allerdings nicht den Fußgängerüberweg genutzt, sondern war – und das auch noch bei Rot – in schräger Richtung neben dem Überweg auf die Fahrbahn getreten, um die Straßenseite zu wechseln. Dabei hatte ihn der Beklagte mit seinem Auto angefahren.

Das Gericht konnte kein Verschulden des Autofahrers erkennen. Die Betriebsgefahr seines Autos trete vollständig hinter das nachgewiesene grobe Verschulden des Klägers zurück. Der beklagte Autofahrer habe nicht gegen eine gesteigerte Sorgfaltspflicht verstoßen. Eine solche gelte für Autofahrer gegenüber Fußgängern dann, wenn sie mit verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müssten. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Der Fußgänger war nach Zeugenaussagen dunkel gekleidet. Eine Zeugin sagte aus, sie selbst habe den Kläger „mehr als Schatten wahrgenommen“. Deshalb und in Anbetracht des Umstandes, dass der Beklagte im Kreuzungsbereich vor allem auf den fließenden Verkehr und die den Verkehr regelnden Ampeln geachtet habe, sahen es die Richter nicht als bewiesen an, dass der Beklagte den Kläger überhaupt gesehen habe. Der Verkehrsverstoß des Fußgängers, der, ohne auf den Verkehr zu achten, bei Rot neben dem Fußgängerüberweg die Fahrbahn betreten habe, wiege jedenfalls besonders schwer und überschreite die Grenze zur groben Fahrlässigkeit.

Informationen: www.anwaltauskunft.de