30Apr./11

Bochumer Opel-Betriebsrat will Stellenabbau abfedern

Rüsselsheim/Bochum – Vor der wichtigen Beratung der Einigungsstelle zum Stellenabbau bei Opel Bochum am 3. Mai appelliert der Betriebsrat an Unternehmenschef Stracke. „Es wird sicher einen gewissen Personalabbau geben. Wir leben hier ja nicht unter einer Käseglocke“, sagte Betriebsratschef Rainer Einenkel im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Neben der bereits vorgeschlagenen Arbeitszeitverkürzung von 35 auf 30 Stunden sollen nach Vorstellung des Betriebsrates ein neues Altersteilzeitprogramm und verstärkte Wiedereingliederung von vorher ausgelagerten Prozessen möglichst viele Stellen erhalten.

Einenkel hofft nun vor dem Produktionsstart des neuen Zafira im Herbst auf das Einlenken des neuen Opel-Vorstandschefs Karl-Friedrich Stracke. „Da braucht es eine eingespielte Mannschaft, die man nicht auseinanderreißen sollte“, betonte der Betriebsrat.

In Bochum sollen auf Druck der Opel-Muttergesellschaft GM nach 600 Arbeitsplätzen im Vorjahr in diesem Jahr weitere 1.200 Jobs wegfallen.

29Apr./11

O-Ton: Wer haftet bei Versicherungsschäden durch Krawalle?

 In mehreren deutschen Städten werden zum 1. Mai Krawalle befürchtet. Neben den Sicherheitskräften kommt auch auf die Versicherer viel Arbeit zu. Wer haftet beispielsweise, wenn mein Auto beschädigt wird? In welchem Fall greift die Teilkasko, wann die Vollkasko? Antworten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

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O-Ton

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26Apr./11

Einsatzfahrzeuge müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“

Brandenburg/Berlin (DAV). Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“. Beträgt die Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs bei der Einfahrt in eine Kreuzung 30 km/h, so hat das Fahrzeug den Unfall zu 50 Prozent mit verursacht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am 13. Juli 2010 (AZ: 2 U 13/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Eine Autofahrerin war bei der Einfahrt in eine Kreuzung mit einem Feuerwehrfahrzeug kollidiert, das sich auf einer Einsatzfahrt befand. Wie ein Sachverständiger feststellte, fuhr das Einsatzfahrzeug mit 30 km/h über „Rot“ in die Kreuzung ein und stieß dort mit dem anderen Fahrzeug zusammen. Der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs hatte die so genannten Sonderrechte wahrgenommen, nämlich Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet.

Das Landgericht Brandenburg wies die Klage der Frau mit der Begründung ab, das Einsatzfahrzeug habe sich in die Kreuzung hineingetastet. Dies sah das OLG Brandenburg jedoch anders und nahm eine Teilung der Haftung vor. Das Sachverständigengutachten ergab, dass die Kollisionsgeschwindigkeit bei 30 km/h lag. Dies war nach Ansicht der Richter des OLG zu schnell. Allerdings sei das Einsatzfahrzeug für die Klägerin sieben Sekunden sichtbar gewesen, sodass sie hätte angemessen reagieren können. Daher teilten die Richter die Haftung zwischen den beiden Parteien zu je 50 Prozent.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

26Apr./11

Stärkere Haftung für Fußgänger

Saarbrücken/Berlin (DAV). Fußgänger haben eine erhebliche Sorgfaltspflicht beim Überqueren von Fahrbahnen. Ereignet sich im unmittelbaren Zusammenhang damit, dass ein Fußgänger eine Straße überquert, ein Unfall, kann nicht generell von der Schuld des Fahrers ausgegangen werden. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken am 13. April 2010 (AZ: 4 U 425/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Ein Motorradfahrer war mit einem Fußgänger zusammengestoßen, als dieser versuchte, eine Straße zu überqueren. Der Motorradfahrer bremste sein Fahrzeug stark ab, stürzte und verletzte sich dabei.

Die Richter sahen zwei Drittel der Schuld bei dem Fußgänger und ein Drittel bei dem Motorradfahrer. Zwar gehe von einem Motorrad eine grundsätzliche Betriebsgefahr aus, und außerdem sei der Fahrer mit einer um 15 km/h erhöhten Geschwindigkeit gefahren, jedoch habe der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen. Nach Auffassung des OLG haben Fußgänger die Pflicht, den vorrangig fließenden Verkehr beim Überqueren zu beobachten. Spätestens ab der Straßenmitte sollte ein Fußgänger erneut nach rechts schauen, um festzustellen, ob ein gefahrloses Weitergehen noch möglich sei. Außerdem hätte der Fußgänger bei der vorhandenen Sichtmöglichkeit noch genügend Zeit gehabt, die Straße gefahrlos zu überqueren. Das ergab eine Begutachtung der Unfallstelle. Nach Ansicht der Richter habe der Fußgänger dem Verkehr nicht genügend Beachtung geschenkt.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

26Apr./11

Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf das Kleingedruckte achten

München – Auf dem deutschen Versicherungsmarkt steht eine nicht zu überschauende Zahl von Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Auswahl. Daher rät Unternehmensportal MittelstandsWiki.de, folgende Punkte vor einem konkreten Angebot zu beachten. Der Vertrag sollte auf eine abstrakte Verweisung verzichten. Dies bedeutet, dass eine andere Tätigkeit als zumutbar gelten kann – beispielsweise nach einer schweren körperlichen Schädigung muss eine Bürotätigkeit angenommen werden.

Ferner sollte der Prognosezeitraum für die Berufsunfähigkeit sechs Monate betragen. Auch eine rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung sollte vereinbart werden können. Zudem empfiehlt es sich, auf Antrag eine zinslose Stundung der Beiträge festzuhalten. Schließlich sollte auf eine Nachversicherungsgarantie geachtet werden, beispielsweise für die Erhöhung der Rente bei einer Heirat.