01Mai/11

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

 Wer Ausschnitte von Stadtplänen auf seiner Homepage anbietet, braucht dazu das Einverständnis des Rechtinhabers. Dafür werden oft auch Gebühren fällig. Das Amtsgericht München entschied nun: Auch wer einen Stadtplanausschnitt nur auf seinem Server ohne Verlinkung auf die eigene Homepage vorhält, verstößt gegen das Urheberrecht – und muss zu Recht Lizenzgebühren zahlen. Denn der ausschnitt kann problemlos über Bildersuchdienste gefunden werden.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, darum mit dem generellen Tipp:

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

Zahlreiche Geschäfts- oder Betriebsinhaber möchten ihren Kunden das Auffinden ihres Geschäfts erleichtern. Dies geht beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes auf der eigenen Homepage. Dafür werden oft Gebühren fällig, weil die Rechte an den Karten urheberrechtlich geschützt sind. Und: Dieses Recht greift weiter, als man manchmal denkt.

Beitrag

Generell ist die Sache klar: Wer sich im Internet bewegt, muss die Rechte anderer respektieren. Dies gilt sowohl bei eigenen als auch fremden Angeboten, sagt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Im konkreten Fall vor dem Amtsgericht München hatte ein Ladenbesitzer ungerechtfertigt auf seiner Homepage den Ausschnitt einer Karte veröffentlicht.

O-Ton: Als der Rechteinhaber dies merkte, mahnte er ihn ab. Daraufhin zahlte er die Abmahngebühr und die Anwaltsgebühren. Er hat allerdings die Karte nicht vollständig gelöscht, sondern nur den Link. Beispielsweise ist die Karte weiterhin auf seinem Server verblieben. – Länge 12 sec.

Damit war die Karte zwar nicht mehr auf der Homepage zu sehen – durch Bildersuchmaschinen konnte der entsprechende Ausschnitt aber problemlos gefunden werden. Es vergingen einige Jahre.

O-Ton: SFX

Dann stieß der Rechteinhaber wieder auf den Ausschnitt, mahnte den Ladenbesitzer ab und verlangte Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.470 Euro. Zu Recht, urteilten die Richter. Swen Walentowski:

O-Ton: Durch das Hinterlegen des Kartenausschnittes auf dem Server ist weiterhin das ausschließliche Nutzungsrecht des Diensteanbieters verletzt. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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01Mai/11

O-Ton + Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

 Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Das Fahrrad war gestohlen worden – so etwas kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Dieser Diebstahl wurde ein Fall für die Versicherung – auch das kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen – wegen arglistig falscher Angaben bei der Schadensmeldung. Wie oft das vorkommt, wissen wir nicht.

O-Ton: SFX

Jedenfalls trafen sich Kläger und Versicherung vor Gericht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – auch der Weg durch mehrere Instanzen hat nichts gebracht.

O-Ton: Das Gericht ist jetzt davon ausgegangen: Er hat den Kauf aus einer Hand vorgespielt, um so den Anlass der Versicherung nach Herkunft und Zustand der gekauften Teile zu vermeiden. Er hat einfach gesagt, so ist es einfacher. Und er hat selber noch gesagt vor Gericht, er hätte noch sämtliche Unterlagen. – Länge 13 sec.

Doch das half ihm nicht, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: SFX

Denn die Begründung des Gerichts, so Swen Walentowski, war eindeutig.

O-Ton: Du hast hier Deine sämtlichen Ansprüche verloren, weil Du nämlich gesagt hast: Guck mal hier, mir ist ein Schaden entstanden – und hier ist die Rechnung meines Fahrradgeschäfts, von dem ich das Fahrrad erworben habe. Das ist eine arglistige Täuschung, Du verlierst Deine Ansprüche komplett. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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30Apr./11

Bosch verzehnfacht Filialen seiner Werkstattkette in England

Stuttgart – Der Stuttgarter Automobilzulieferer Bosch verzehnfacht in diesem Jahr die Zahl der Filialen seiner Werkstattkette AutoCrew in England von derzeit 20 auf künftig 200. „In den Niederlanden sollen es rund 100 Partner werden, aktuell haben wir dort 40 Betriebe. Auch in Belgien und sogar in Südafrika werden wir wachsen“, kündigte der Chef von AutoCrew und Bosch Car Service, Dirk Appelt, im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche an. Er fügte hinzu: “ Schon heute haben wir in Südafrika 26 Betriebe, es sollen 40 werden. In Bulgarien, Ungarn und Rumänien werden wir 2011 den Markt betreten.“ Insgesamt will Bosch die AutoCrew parallel zu seiner deutlich größeren Werkstattkette Bosch Car Service bis Jahresende von derzeit 387 auf international 700 Betriebe ausbauen.

Bosch hatte im Zuge der Krise das Werkstattkonzept von ZF vor zwei Jahren übernommen und konsolidiert. Von damals rund 600 Partnern waren etwa 450 in Deutschland, derzeit sind es hier nur noch 224 Betriebe. „Wir haben Qualitätsstandards für AutoCrew-Betriebe definiert und uns die bestehenden Partner angesehen. Dabei hat sich gezeigt, dass einige der früheren Partner nicht zu uns gepasst haben“, sagte Appelt. „Da die AutoCrew nun ein Bosch-Konzept ist, legen wir großen Wert darauf, dass dort Bosch-Geräte und Ersatzteile zum Einsatz kommen und die Bosch-Qualitätsstandards eingehalten werden.“

Die massive Netzausweitung in Großbritannien wird durch eine exklusive Partnerschaft von Bosch mit dem britischen Teilegroßhändler Euro Car Parts ermöglicht. Über den Partner würden die Betriebe ausgewählt. Danach entscheidet Bosch zusammen mit Euro Car Parts, ob die Betriebe den Qualitätsrichtlinien entsprechend ins Netz aufgenommen werden.

30Apr./11

BMW: Frontantrieb erweitert Produktportfolio bei Stadtautos

Schanghai/München – BMW-Entwicklungsvorstand Klaus Draeger sieht bei künftigen Entwicklungen kleinerer Fahrzeuge deutliche Vorteile für den Frontantrieb. „Der Frontantrieb mit quer eingebautem Motor bringt einen Platzvorteil. Strebt man viel Innenraum bei möglichst kleiner Verkehrsfläche an, wie für ein Stadtauto, ist das natürlich besser“, sagte der Manager im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. BMW setze daher bei der Entwicklung des neuen Mini auf eine flexiblere Plattform, um mit weniger Aufwand Ableitungen wie den Countryman oder den Clubman zu realisieren: „Da liegt es nahe, eine solche Frontantriebsarchitektur zu nutzen, um das Produktportfolio von BMW erweitern zu können und zum Beispiel ein Fahrzeug mit mehr Innenraum zu realisieren.“

Zugleich betonte Draeger, es gebe für jede Fahrzeugklasse die richtige Antriebsform. „Das ist für kleinere Autos der Frontantrieb, für größere Fahrzeuge wie Dreier, Fünfer und Siebener der Heckantrieb. Denn bei höherer Leistung brauchen sie zusätzlich zum Front- einen Allradantrieb – was Gewicht und Reibung erhöht.“ Damit werde der Vorteil des Frontantriebs in einen Nachteil verwandelt.

30Apr./11

Porsche-Betriebsrat wirft Kretschmann Spiel mit Mitarbeiter-Ängsten vor

Stuttgart – In der Debatte um den Auto-Standort Baden-Württemberg hat der Porsche-Betriebsrat den designierten Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann massiv kritisiert. „Herr Kretschmann spielt leichtsinnig mit den Ängsten der Mitarbeiter“, sagte Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. „Und leider folgt er noch der alten Denkart, wonach schlecht ist, was sich flott fährt“.

Hück warf dem Grünen-Politiker vor, dieser habe sich „noch nicht ein einziges Mal bei uns im Unternehmen sehen lassen“ und fügte hinzu: „Warum redet er nicht mit unseren Managern, dem Betriebsrat oder direkt mit den Beschäftigten?“. Nur so „könnte Kretschmann erfahren, was wir bei Porsche etwa zum Thema Nachhaltigkeit in der Schublade haben – viel mehr, als er denkt“. Dazu gehöre nach Ansicht des Betriebsrates, „dass wir keine Dreckschleudern verkaufen, sondern innovative Fahrzeuge, die weltweit auch bei der Umweltfreundlichkeit den höchsten Ansprüchen genügen“. Kretschmann riskiere, nicht nur bei überzeugten Autofahrern in Misskredit zu geraten: „Viele Leute sehen ihn inzwischen schon als ‘Mappus in Grün’“, so Hück in Anspielung auf den Wahlverlierer Stefan Mappus von der CDU. Der Porsche-Mann hofft nun auf den kleineren Koalitionspartner SPD: „Wir brauchen nicht nur Grün im Ländle, wir brauchen viel Rot“.
Porsche-Chef Matthias Müller will Kretschmann laut Hück bald zu einem Werksbesuch einladen. Der Betriebsrat: „Wir sind bereit“.