Rüsselsheim – Opel will das Thema Elektromobilität stärker besetzen. „Mit der Marke Opel wollen wir Marktführer beim Thema Elektromobilität werden“, sagt Marketing- und Vertriebsvorstand Alain Visser im Interview mit Automotive News Europe. Das erste Modell der neuen Strategie sei der Opel/Vauxhall Ampera, der diesen November in den Markt kommt. „Damit haben wir uns einen Vorsprung von drei Jahren zum Wettbewerb verschafft“, sagt Visser. Für Opels erstes voll alltagstaugliches Elektroauto mit Range-Extender liegen laut Visser derzeit europaweit 6.000 Vorbestellungen vor. „Im kommenden Jahr wollen wir mehr als 10.000 Einheiten dieser Image-Kampagne auf Rädern verkaufen“, so Visser. Daneben sind laut Visser zwei weitere E-Autos denkbar – eine Serienversion der auf der IAA präsentierten, futuristischen Studie RAKe und ein Elektro-Kleinwagen.
„Wir werden bis Ende des Jahres entscheiden, ob wir den RAKe in Serie fertigen werden“, so Visser. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, könne der RAKe „schon 2013“ auf den Markt kommen. Der Preis soll bei 10.000 bis 12.000 Euro liegen. „Durch die besondere Führerscheineinstufung dieser Fahrzeugkategorie könnten wir mit dem RAK e schon 16-jährige Kunden an die Marke heranführen“, freut sich Visser. Laut Informationen von Automotive News Europe steht Opel dazu in den finalen Verhandlungen mit der KTM-Tochter Kiska, Salzburg, die schon an der Entwicklung des RAKe beteiligt war und auch die Produktion übernehmen könnte.
Opel plant zudem weiterhin, ein kleines Elektrofahrzeug auf den Markt zu bringen. Nach Informationen des Blattes soll dies ab 2013 auf die Plattform der Elektroversion des Chevrolet Spark geschehen. Laut Visser soll die Entscheidung darüber „in naher Zukunft“ fallen. Wie Automotive News Europe bereits im September gemeldet hat, ist die Option, eine E-Version des künftigen Einstiegsmodell Junior zu bringen und in Eisenach zu produzieren, zuvor aus Kostengründen verworfen worden.
Vissers Ankündigung kann als Vorstoß gegen Renault-Nissan gewertet werden. Die französisch-japanische Allianz will vier Milliarden Euro in Elektromobilität investieren und im Jahr 2016 rund 1,5 Millionen Elektroautos verkaufen. Dazu bringt allein Renault in den kommenden zwölf Monaten vier Elektroautos auf den Markt: den Kangoo ZE, Fluence ZE, Twizy und Zoe. Renault COO Carlos Tavares sagte dazu im Interview mit Automotive News Europe: „Einige Leute denken, unsere Elektrostrategie ist eine Wette. Für uns ist sie eine Versicherung (für den Fall, dass der Öl-Preis steigen sollte).“
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Art und Weise kritisiert, wie Lottozahlen im Fernsehen gezogen werden. Das sei mit den Zielen der Suchtprävention nicht vereinbar. Allerdings finden sich diese Sätze nur in der Begründung zu einem anderen Urteil.
Düsseldorf/Berlin (DAV). In Deutschland gehört es zu den Pflichten eines Vermieters, die Räume für die Mieter in einem „vertraglichen Verwendungszweck“ anzubieten. Dazu gehört auch eine entsprechende Heizung – nicht nur im Winter, sondern notfalls auch in der Überganszeit. Das ist bei Wohnungen nicht anders als bei Gewebeimmobilien. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: I-24 U 65/10, 24 U 65/10).
Koblenz/Berlin (DAV). Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. Januar 2010 (AZ: 10 U 613/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Bonn/Berlin (DAV). Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Auf diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 15. April 2010 (AZ: 1 Ca 18/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.