30Apr./12

O-Ton: Laiendiagnosen dürfen Arzt nicht beeinflussen

 Ärzte müssen eigene Diagnosen erstellen, die Meinung von Laien ist da nicht massgeblich, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall hatten zwei Sanitäter ihren Kollegen zu einem Orthopäden gebracht – angeblich mit einem eingeklemmten Nerv, der sich dann aber als tödlicher Arterienverschluss herausstellte. Ehefrau und Kinder des Verstorbenen klagten erfolgreich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Ein Arzt darf sich grundsätzlich nicht auf die Eigendiagnose des Patienten verlassen. Er muss immer selbst noch einmal feststellen, was fehlt denn meinem Patienten. Und daran ändert sich auch nichts, wenn es sich hier um einen Rettungssanitäter gehandelt hat – ein sachkundiger Patient, wie es hier war. In jedem Fall muss der Arzt das Krankheitsbild feststellen. Und wahrscheinlich wäre der Patient noch am Leben, hätte er einen Internisten zu Rate gezogen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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30Apr./12

O-Ton: Haftung des Skippers bei gemeinsamem Segeltörn

 Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Vor Gericht aber hatte der Segelfreund keine Chance. Weil das Gericht, sachverständig beraten, kein Fehlverhalten des Skippers erkennen konnte. So wie er das Beiboot an die Segeljacht geführt hat – da sein ihm kein Vorwurf zu machen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen: www.anwaltauskunft.de

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29Apr./12

E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Köln/Berlin (DAV). Die sogenannte E-Zigarette ist auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten. Damit können diese E-Zigaretten frei vertrieben werden. Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. April 2012 (AZ: 7 K 3169/11) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Geklagt hatten ein Hersteller sowie ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln. Sie bestehen aus einer Hülle, einem elektronisch gesteuerten Verdampfer mit Akku sowie einem Papierfilter mit dem integrierten Liquid-Depot. Die E-Zigarette wird nach dem Zusammenbau wie eine Zigarette geraucht, wobei die durch den Akku erzeugte Wärme die im Depot befindliche Flüssigkeit verdampft. Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn als für die Arzneimittelzulassung zuständige Bundesbehörde hatte in einem vergleichbaren Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei nikotinhaltigen E-Zigaretten um Arzneimittel handele.

Die Richter entschieden jedoch, dass die E-Zigarette kein Medikament sei. Nach ihrer Auffassung könne Nikotin zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der E-Zigarette fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Benutzers nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderen Inhaltsstoffen möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.

Dies ist ein erster Hinweis für die Hersteller, da noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden können, betonen die DAV-Medizinrechtsanwälte.

Informationen: www.arge-medizinrecht.de

29Apr./12

VW baut Ein-Liter-Auto in Osnabrück

Wolfsburg – Volkswagen will die Serienversion des Ein-Liter-Autos im Werk Osnabrück produzieren. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche unter Berufung auf Quellen im Umfeld von VW-Konzernchef Martin Winterkorn. Das Geschäftsmodell hinter der XL1 genannten Baureihe wird derzeit abschließend geprüft: Interessenten können das betont verbrauchsgünstige Fahrzeug aller Voraussicht nach nicht kaufen, sondern nur als Leasingnehmer nutzen.

Ausschlaggebend für die geplante Vergabe der XL1-Fertigung nach Osnabrück ist die hohe Kompetenz des Ex-Standorts von Zulieferer Karmann für Kleinserien. Auf den XL1-Bau, der 2013 anläuft, hatten auch das VW-Stammwerk Wolfsburg und die Gläserne Manufaktur in Dresden gehofft.

Zwar werden voraussichtlich nur 50 bis 100 Exemplare des Zweisitzers montiert. Der Auftrag gilt jedoch als besonders prestigeträchtig, da VW im XL1 zukunftsweisende Hightech-Konzepte realisiert. So ist die Antriebseinheit des Schwingtürers, ein Plug-in-Hybrid aus Zweizylinder-Diesel (48 PS) und Elektromotor (27 PS), dem Vernehmen nach auch für den Kleinstwagen VW Up geeignet. Volkswagen wollte die Informationen auf Anfrage nicht kommentieren.

29Apr./12

Daimler rüstet sich für den Fall einer feindlichen Übernahme

Der Stuttgarter Autohersteller Daimler hat sich für den Fall einer feindlichen Übernahme gewappnet. Nach einem Bericht der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche hat das Unternehmen dazu Maßnahmen vorbereitet, die einen Weiterbetrieb des Konzerns erschweren beziehungsweise zu einer Beendigung wichtiger strategischer Kooperationen führen können.

Derzeit kursieren Gerüchte über einen Ausstieg des Daimler-Hauptaktionärs Abu Dhabi. Zu den Massnahmen gehört die Vereinbarung mit den Banken, die den Geldhäusern im Falle einer Übernahme das Recht einräumt, Kreditlinien über acht Milliarden Euro zurückziehen zu können. Ähnliche Kündigungsklauseln gibt es mit den chinesischen Joint-Venture-Partnern für Pkw und Lkw, mit dem Kooperationspartner Renault/Nissan und dem Leichtbau-Spezialisten Toray.

Daimler wird derzeit mit einem Kurs von rund 41 Euro mit ungefähr 40 Milliarden Euro bewertet – bei liquiden Mitteln von zehn Milliarden Euro. Im Gegensatz zu Volkswagen mit dem Land Niedersachsen und BMW mit der Unternehmerfamilie Klatten verfügt Daimler über keinen Hauptaktionär. Mit neun Prozent ist das Emirat Abu Dhabi der größte Anteilseigner. Es folgen Kuwait mit 6,9 Prozent und Renault/Nissan mit 3,1 Prozent. Der Rest der Aktien ist breit gestreut.