O-Ton: Großvater nicht angehört – Umgangsregelung muss neu verhandelt werden

Wenn Großeltern – ganz oder in Teilen – das Sorgerecht für ihre Enkel übernehmen, müssen sie auch vor Gericht gehört werden. Nur so kann das Gericht eine Entscheidung treffen, die sich am Kindeswohl orientiert. In dem Fall lebten die Kinder zunächst bei ihrer Mutter, dann lag das alleinige Sorgerecht beim Vater.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Sind den Großeltern Teile des Sorgerechts übertragen worden, dann kann das Gericht nicht Umgangsregeln des Vaters und der Mutter irgendwie festlegen. Womöglich auch noch zu Lasten der Großeltern, weil die dann die Kinder hin und her fahren müssen zwischen den Beteiligten. Sondern es müssen die Großeltern auch gehört werden. Sorgerecht muss schon ernst genommen werden. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de.

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