O-Ton: Ein Arbeitsunfall beim Skiausflug?

Das Sozialgericht Hannover hat die Klage eines Geschäftsführers gegen die gesetzliche Unfallversicherung abgewiesen. Er wollte seinen Skiunfall, der sich während einer mehrtägigen „Skitour 2023” ereignete, als Arbeitsunfall anerkennen lassen.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Reise primär Freizeitzwecken diente und das Skifahren selbst eine rein private, eigenwirtschaftliche Tätigkeit ohne inneren Zusammenhang zur beruflichen Pflicht des Geschäftsführers darstellte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de – wann ist ein Arbeitsunfall ein Arbeitsunfall?

O-Ton: Wenn ein Skiausflug ausschließlich dem sportlichen Betätigung dient und Fachvorträge wenig sind oder die dann auch noch ganz gar ausfallen, dann liegt eine private Tätigkeit vor und keine dienstliche Tätigkeit, weil es nicht unmittelbar mit meiner beruflichen Ausübung zu tun hat. – Länge 18 sec.

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