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26Apr./11

Mobilfunk: Schnelle Übertragung oft nur theoretisch

München – Hohe Übertragungsraten beim Mobilfunk sind noch keine Garantie für eine tatsächliche schnelle Verbindung. Es gilt zu bedenken, dass es sich immer um ein so genanntes Shared Medium handelt, die sich alle Nutzer teilen müssen, schreibt das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de in einer umfangreichen Analyse.

Gegenwärtig sind in Deutschland drei verschiedene Standards verfügbar. Das alte GSM-Netz, auch 2G („2. Generation“) genannt, erlaubt eine Datenübertragung mit EDGE (Enhanced Data Rates for GSM Evolution). Diese Anbindung bietet mit Übertragungsraten mit bis zu 260 kBit/s die geringste Bandbreite. Dafür ist die Verfügbarkeit in den klassischen D- und E-Netzen am besten.

Weit verbreitet ist der Standard 3G, der auf UMTS basiert. Die Bandbreite beträgt hier 384 kBit/s. Außerdem wird dieses Netz auf den neuen, besonders schnellen Standard HSDPA/HSUPA (3.5 G) aufgerüstet (High Speed Downlink Packet Access/High Speed Uplink Packet Access), mit dem Übertragungsraten von 21,6 MBit/s im Downstream erreicht werden können. Die Verfügbarkeit entspricht aber noch nicht der Abdeckung von EDGE.

Als schnellste Variante werden derzeit die LTE-Netze (Long Term Evolution) aufgebaut. Der Ausbau hat allerdings gerade erst begonnen.

25Apr./11

Vereinbarung über Zu- und Abfahrtswege ist einzuhalten

Nürnberg/Berlin (DAV). Das Recht, Teile eines Grundstücks als Zufahrt und Zugang zu benutzen, kann auch durch einen einfachen Vertrag vereinbart werden. Ein Grundbucheintrag ist nicht erforderlich. Um sich von solch einer Vereinbarung nach vielen Jahren wieder zu lösen, bedarf es schwerwiegender Gründe, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg am 7. September 2010 (AZ: 1 U 258/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Als vor 20 Jahren in einem Neubaugebiet gebaut werden sollte, hatte eine Grundstückseigentümerin keinen Anschluss an die öffentlichen Straßen. Sie einigte sich jedoch mit dem zukünftigen Nachbarn, der ihr gestattete, einen drei Meter breiten Streifen auf seinem Grundstück zu nutzen. Gleichzeitig kam man überein, die für die Neubauten erforderlichen Versorgungsleitungen gemeinsam zu verlegen und zu bezahlen. Festgehalten wurde dies aber lediglich in einem Brief, den der Eigentümer der Zufahrt im Dezember 1990 an seine Nachbarin schickte. Damals waren alle Beteiligten mit dieser Lösung einverstanden, und es bestand bestes nachbarschaftliches Verhältnis.

Als in den folgenden Jahren der das Zufahrtsrecht gewährende Nachbar sein Anwesen zu einem Mehrgenerationenhaus ausbaute, kam es zu Problemen. Die drei Töchter hatten sich zwischenzeitlich Autos angeschafft und benötigten Parkplätze. Hierfür hätte sich aus Sicht des Eigentümers der drei Meter breite Streifen vor dem Eingang seines Hauses, der der Nachbarin nach wie vor als Zufahrt diente, geeignet. So stritten die Nachbarn über den Fortbestand des Nutzungsrechts.

Die Klägerin bekam Recht: Sie kann auch weiterhin über das Grundstück des Nachbarn zu ihrem Anwesen gelangen. Auch mit dem formlosen Schreiben des Beklagten von Dezember 1990 sei ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen worden. Grundsätzlich könne das Recht zur Benutzung eines Grundstückes zum Befahren und zum Begehen auch durch einfachen Vertrag geregelt werden. Diesen Vertrag hätte der Beklagte nur aus wichtigem Grund kündigen können. Ein solcher schwerwiegender Grund habe aber nicht vorgelegen. Es sei deutlich, dass die Klägerin auf die zeitlich unbegrenzte Wirksamkeit des Vertrags dringend angewiesen sei. Somit bestehe das Zufahrtsrecht weiter.

Wenn ein Grundstück nicht über eine öffentliche Straße, sondern nur über ein benachbartes Grundstück erreicht werden kann, bedarf es einer Regelung. Das Recht, zum Zwecke des Befahrens und Begehens des eigenen Grundstücks ein fremdes zu nutzen, kann in Form einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen und damit in seinem Bestand rechtlich sicher ausgestaltet werden, erläutern die DAV-Immobilienrechtsanwälte.

Informationen: www.mietrecht.net

25Apr./11

Nachbarn können Studentenwohnheim nicht verhindern

Mannheim/Berlin (DAV). Grundsätzlich darf ein Studentenwohnheim in einem Wohngebiet gebaut werden. Die Nachbarn können sich nicht gegen die Baugenehmigung wehren, wenn sich das Wohnheim in das bereits durch „studentisches Wohnen“ geprägte Bebauungsumfeld einfügt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 9. Juli 2010 (AZ: 3 S 1138/10 und 3 S 1139/10), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Benachbarte Wohnungseigentümer wandten sich gegen eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau eines Studentenwohnheims. Sie begründeten ihre Anliegen vor allem mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen, der zu geringen Zahl vorgesehener Parkplätze sowie mit der zu erwartenden Lärmbelästigung.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Baugenehmigung nicht gegen geltendes Recht verstoße. Die typische Prägung des Baugebiets bleibe gewahrt. Es zeichne sich auch jetzt schon durch „studentisches Wohnen“ aus. Es mache auch keinen erheblichen Unterschied, ob Studierende in Wohnungen und Einzelzimmern oder in Wohnheimen lebten. Damit hätten die Nachbarn die mit der Nutzung des Wohnheims üblicherweise verbundenen Beeinträchtigungen durch An- und Abfahrtsverkehr sowie Besucherparkverkehr ebenso hinzunehmen wie andere mit der Wohnnutzung allgemein verbundene „typische Lebensäußerungen“ der Bewohner. Üblicherweise gehe von einem Wohnheim keine für die Nachbarn unzumutbare Lärmbelästigung aus. Die zusätzlich vorgesehenen 13 Parkplätze seien auch ausreichend. Bei der Bewertung müsse berücksichtigt werden, dass in 300 Metern Entfernung mehr als drei Bus- bzw. Bahnlinien werktags in einem Takt von maximal zehn Minuten verkehrten. Daher sei nicht zu erwarten, dass das Wohnheim ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bewirke, das unzumutbar sei.

Informationen: www.mietrecht.net

24Apr./11

Audi will Belegschaft bis 2020 um mehr als 20 Prozent erhöhen

Schanghai – Die zum VW-Konzern gehörende Audi AG will für ihr geplantes Absatzwachstum bis 2020 ihr Personal um mehr als 20 Prozent erhöhen. „Unser Wachstum geht Hand in Hand mit zusätzlichen Kapazitäten, Produkten und Menschen. Im vergangenen Jahr haben wir weltweit 58.000 Menschen beschäftigt. Bis Ende des Jahrzehnts dürften es 70.000 Beschäftigte sein“, sagte Audi-Chef Rupert Stadler im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe.

Allein in diesem Jahr stellt Audi laut Stadler 1.200 neue Mitarbeiter ein, übernimmt 200 Leiharbeiter und bietet zusätzlich mehr als 700 Azubis ein Lehrverhältnis. „Und sollten wir uns für eine Fertigung in den USA entscheiden, könnten noch mal 1.000 bis 2.000 Mitarbeiter oben darauf kommen“, ergänzt Stadler. Die Entscheidung für ein US-Werk will Audi bis spätestens 2015 treffen.

Der globale Absatz der VW-Tochter soll laut Stadler dieses Jahr von 1,1 auf etwa 1,2 Millionen Einheiten steigen und dann bis 2015 von zuletzt auf 1,5 Millionen Einheiten. „Und wer Audi kennt, der weiß, dass wir an dieser Marke nicht halt machen wollen. Zumal wir noch Wachstumspotenzial in Märkten wie China, Russland, Indien, Südamerika, aber auch den USA sehen“, deutet Stadler in der Automotive News Europe noch ambitioniertere Pläne an.

Auch für den US-Absatz gibt sich Stadler optimistisch: „Wir sind auch in den USA prima unterwegs und wollen unseren Absatz dieses Jahr zweistellig steigern, nachdem wir dort schon 2010 die magische Schwelle von 100.000 Verkäufen durchbrochen haben. Unsere Händler fragen nach mehr Autos, als wir im Moment liefern können. Niemand hätte etwas dagegen, wenn wir unser Ziel von 150.000 – 160.000 Einheiten schon früher als im Jahr 2015 erzielen. Aber das ist kein Sprint, sondern ein Marathon.“

24Apr./11

Porsche will Absatz und Händlernetz massiv ausbauen

Schanghai – Porsche will den Absatz und sein Handelsnetz massiv ausbauen. „Derzeit haben wir 700 Händler weltweit. Bis 2015 werden wir voraussichtlich 200 weitere ans Netz nehmen. Die Zahl der Mitarbeiter unserer Händler wird damit von derzeit 14.000 auf voraussichtlich rund 20.000 steigen“, sagt Porsche-Marketing- und Vertriebsvorstand Bernhard Maier im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe.

Der Porsche-Absatz soll dieses Jahr im zweistelligen Prozentbereich wachsen, erfährt Automotive News Europe aus Porsche-Führungskreisen. Das würde einen Absatz von mindestens 107.000 Einheiten bedeuten. Offiziell will Porsche das nicht bestätigen: „Vergangenes Jahr haben wir rund 97.000 Auslieferungen erreicht. Dieses Jahr wollen wir voraussichtlich die Marke von 100.000 Einheiten durchbrechen“, sagte Bernhard Maier im Interview mit Automotive News Europe.

Laut internen Planungen wird allein die jüngste Baureihe Porsche Panamera dieses Jahr auf einen Absatz von 28.000 Einheiten kommen, was einer Steigerung von 24 Prozent entspräche. Offiziell gibt sich Porsche auch hier bedeckt: „Unser Flaggschiff Panamera macht uns große Freude und übertrifft unsere Erwartungen. Im Kalenderjahr 2010 haben wir 22.600 Einheiten des Panamera verkauft. Mit der Einführung neuer Derivate wollen wir auch diese Zahl 2011 deutlich steigern“, unterstrich Maier.

In den USA, wo Porsche gegen den Trend die Zahl der Vertriebspartner von 200 auf 190 straffen will, liegen die Auftragseingänge im ersten Quartal „34 Prozent über dem Vorjahreszeitraum“, so Maier. Dennoch könnten die Vereinigten Staaten mittelfristig den Status als weltgrößter Porsche-Einzelmarkt verlieren. Maier: „In zwei, drei Jahren erwarte ich ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit China.“

In China will Porsche die Zahl seiner Händler noch bis Ende dieses Jahres von derzeit 31 auf 45 steigern. „2012 werden wir voraussichtlich weitere zehn bis 15 Porsche Zentren eröffnen; bis 2020 planen wir auf rund 100 Händler in China zu kommen“, so Maier. Den Absatz von 15.000 Einheiten im Jahr 2010 will Maier dieses Jahr „weiter kräftig ausbauen“.