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26Apr./11

Einsatzfahrzeuge müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“

Brandenburg/Berlin (DAV). Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“. Beträgt die Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs bei der Einfahrt in eine Kreuzung 30 km/h, so hat das Fahrzeug den Unfall zu 50 Prozent mit verursacht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am 13. Juli 2010 (AZ: 2 U 13/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Eine Autofahrerin war bei der Einfahrt in eine Kreuzung mit einem Feuerwehrfahrzeug kollidiert, das sich auf einer Einsatzfahrt befand. Wie ein Sachverständiger feststellte, fuhr das Einsatzfahrzeug mit 30 km/h über „Rot“ in die Kreuzung ein und stieß dort mit dem anderen Fahrzeug zusammen. Der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs hatte die so genannten Sonderrechte wahrgenommen, nämlich Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet.

Das Landgericht Brandenburg wies die Klage der Frau mit der Begründung ab, das Einsatzfahrzeug habe sich in die Kreuzung hineingetastet. Dies sah das OLG Brandenburg jedoch anders und nahm eine Teilung der Haftung vor. Das Sachverständigengutachten ergab, dass die Kollisionsgeschwindigkeit bei 30 km/h lag. Dies war nach Ansicht der Richter des OLG zu schnell. Allerdings sei das Einsatzfahrzeug für die Klägerin sieben Sekunden sichtbar gewesen, sodass sie hätte angemessen reagieren können. Daher teilten die Richter die Haftung zwischen den beiden Parteien zu je 50 Prozent.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

26Apr./11

Stärkere Haftung für Fußgänger

Saarbrücken/Berlin (DAV). Fußgänger haben eine erhebliche Sorgfaltspflicht beim Überqueren von Fahrbahnen. Ereignet sich im unmittelbaren Zusammenhang damit, dass ein Fußgänger eine Straße überquert, ein Unfall, kann nicht generell von der Schuld des Fahrers ausgegangen werden. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken am 13. April 2010 (AZ: 4 U 425/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Ein Motorradfahrer war mit einem Fußgänger zusammengestoßen, als dieser versuchte, eine Straße zu überqueren. Der Motorradfahrer bremste sein Fahrzeug stark ab, stürzte und verletzte sich dabei.

Die Richter sahen zwei Drittel der Schuld bei dem Fußgänger und ein Drittel bei dem Motorradfahrer. Zwar gehe von einem Motorrad eine grundsätzliche Betriebsgefahr aus, und außerdem sei der Fahrer mit einer um 15 km/h erhöhten Geschwindigkeit gefahren, jedoch habe der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen. Nach Auffassung des OLG haben Fußgänger die Pflicht, den vorrangig fließenden Verkehr beim Überqueren zu beobachten. Spätestens ab der Straßenmitte sollte ein Fußgänger erneut nach rechts schauen, um festzustellen, ob ein gefahrloses Weitergehen noch möglich sei. Außerdem hätte der Fußgänger bei der vorhandenen Sichtmöglichkeit noch genügend Zeit gehabt, die Straße gefahrlos zu überqueren. Das ergab eine Begutachtung der Unfallstelle. Nach Ansicht der Richter habe der Fußgänger dem Verkehr nicht genügend Beachtung geschenkt.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

26Apr./11

Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf das Kleingedruckte achten

München – Auf dem deutschen Versicherungsmarkt steht eine nicht zu überschauende Zahl von Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Auswahl. Daher rät Unternehmensportal MittelstandsWiki.de, folgende Punkte vor einem konkreten Angebot zu beachten. Der Vertrag sollte auf eine abstrakte Verweisung verzichten. Dies bedeutet, dass eine andere Tätigkeit als zumutbar gelten kann – beispielsweise nach einer schweren körperlichen Schädigung muss eine Bürotätigkeit angenommen werden.

Ferner sollte der Prognosezeitraum für die Berufsunfähigkeit sechs Monate betragen. Auch eine rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung sollte vereinbart werden können. Zudem empfiehlt es sich, auf Antrag eine zinslose Stundung der Beiträge festzuhalten. Schließlich sollte auf eine Nachversicherungsgarantie geachtet werden, beispielsweise für die Erhöhung der Rente bei einer Heirat.

26Apr./11

Wirtschaftsspionage in KMU verhindern

München – Vor dem Hintergrund milliardenschwerer Schäden durch Wirtschaftsspionage warnen Experten besonders kleine und mittelständische Betriebe. Sie rechnen meist nicht mit Angriffen und sind häufig nicht so gut auf Attacken vorbereitet, berichtet das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de. Demzufolge werden sie zum idealen Opfer vor allem für ausländische Geheimdienste, die sich besonders für deutsches Know-how für die Industrie in ihren Ländern interessieren.

Die häufigsten Helfer der Konkurrenz und der Geheimdienste sind dabei meist die eigenen Mitarbeiter, die auf raffiniert geplante Feldzüge hereinfallen. Ein aktueller Trend besteht beispielsweise darin, private soziale Netzwerke auszuhorchen und Angestellte dann auf Grundlage dieser Informationen gezielt anzugreifen. Daher sollten Mitarbeiter sensibilisiert werden, nicht über Vorkommnisse im Betrieb zu reden – weder online noch im persönlichen Kontakt.

Sicherheit gilt auch für die Technik, zur IT gehört immer ein durchdachtes Gesamtkonzept. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert Unternehmen, der besonders strenge Standard ISO 27001 verschafft nicht nur den Firmen Sicherheit, sondern auch den Kunden und ist damit ein gutes Argument im Vergleich zum Wettbewerb.
Zudem sollten Sicherheitsstandards bei Türen, Fenster und Garagen beachtet werden. Firmennotebooks und Handys müssen verschlüsselt sein, Backups nicht für jedermann zugänglich.
Auch Abhörwanzen erfreuen sich noch immer großer Beliebtheit. Daher sollte man Büros regelmäßig durchsuchen. Ebenso ist es ratsam, schnurlose Mäuse und Tastaturen nach Funksendern abzusuchen, die Daten nach außen senden.

26Apr./11

Soziale Netzwerke: Tipps für den Mittelstand

München – Unternehmen sollten sich beim Einstieg in soziale Netzwerke wie Xing, Facebook oder Twitter genau über die unterschiedlichen User-Strukturen ihrer Zielgruppe informieren. Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de empfiehlt daher zum Einstieg die Frage: Soll die Bindung zu bereits bestehenden Kunden gefestigt werden oder geht es in erster Linie um den Kontakt zu Interessenten und potenziellen Neukunden? Wenn die Antwort darauf gefunden ist, sollten passende Kanäle ausgewählt und für die Pflege des Accounts genügend Zeit eingeplant werden.

Um Interessenten zielgruppengerecht über soziale Netzwerke anzusprechen, sollten Unternehmen die Debatten ihrer potenziellen Kunden genau verfolgen. So lassen sich Erwartungen und Trends analysieren. Darauf aufbauend kann festlegt werden, welche Themen kommuniziert werden sollen und anderen Usern damit einen Mehrwert zu liefern.

Gründer sollten eine Liste von Themen generieren, damit nicht bereits nach kurzer Zeit das „Futter“ für die jeweiligen Kanäle ausgeht. Zudem sollten Social-Media-Aktivitäten auf mehreren Schultern ruhen, um kontinuierlich neuen Content zu entwickeln.