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19Sep./11

O-Ton + Magazin: Kein Schadensersatz für leichtsinnige Fußgänger

 Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit, müssen auch Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken:
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Nicht umsonst müssen Autos Licht anmachen, wenn es dunkel wird, oder auch Motorräder und Fahrräder. Das kann auch schon mal Fußgänger treffen, insbesondere wenn sie in dunkler Kleidung in dunklen Nächten die Straße an Stellen überqueren wollen, die dafür gar nicht vorgesehen sind. Normalerweise bei einem Unfall Fußgänger und Auto – ein Auto ist immer stärker und hat da auch die höhere Betriebsgefahr. Aber hier ist das Verschulden des Fußgängers so grob fahrlässig, dass diese Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund tritt und der Autofahrer gar nicht haften muss. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kein Schadensersatz für leichtsinnige Fußgänger

Anmoderation: Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit, müssen auch Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Generell ist die Lage eigentlich ziemlich eindeutig, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Nicht umsonst müssen Autos Licht anmachen, wenn es dunkel wird, oder auch Motorräder und Fahrräder. Das kann auch schon mal Fußgänger treffen, insbesondere wenn sie in dunkler Kleidung in dunklen Nächten die Straße an Stellen überqueren wollen, die dafür gar nicht vorgesehen sind. – Länge 14 sec.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken musste sich mit so einem „Herbstfall“ beschäftigen. Da hatte sich ein Unfall an einer Fußgängerampel ereignet. Der spätere Kläger hatte aber nicht den Fußgängerüberweg genutzt, sondern war – und das auch noch bei Rot – in schräger Richtung neben dem Überweg, unmittelbar im Bereich der Ampel auf die Fahrbahn getreten, um die Straßenseite zu wechseln. Dabei hatte ihn der Beklagte mit seinem Auto angefahren.

O-Ton: SFX

Das Gericht konnte kein Verschulden des Autofahrers erkennen – und damit gab es auch keinen Schadensersatz. Swen Walentowski über den Fußgänger:

O-Ton: Er hatte auch noch dunkle Kleidung an, eine Zeugin hat gesagt, man hätte ihn nur als Schatten wahrnehmen können. Also: Er war dunkel gekleidet, beging einen Verkehrsverstoß, wollte bei Rot nicht mal über den Überweg, sondern schräg daneben gehen. Also hier tritt diese so genannte Betriebsgefahr zurück. Normalerweise bei einem Unfall Fußgänger und Auto – ein Auto ist immer stärker und hat da auch die höhere Betriebsgefahr. Aber hier ist das Verschulden des Fußgängers so grob fahrlässig, dass diese Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund tritt und der Autofahrer gar nicht haften muss. – Länge 36 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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19Sep./11

O-Ton: Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren – Arbeitgeber darf kündigen

 Wer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann seiner Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kann dann in jedem Fall kündigen – wenn bei einer Verurteilung die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre beträgt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Dabei ist es auch unerheblich, dass die Tat nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hatte.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Es gab auch einen Vollzugsplan, der den offenen Vollzug nicht vorgesehen hat. Beim offenen Vollzug hätte er ja vielleicht auch seiner Arbeit nachgehen können. Das konnte er hier nicht, er konnte es über einen langen Zeitraum nicht. Er kann also seine Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllen und deshalb haben die Richter gesagt: Hier ist eine ordentliche Kündigung möglich. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, dass er wie bei einer Krankheit den Arbeitsplatz freihalten muss. sondern er kann kündigen und neu besetzen. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de

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19Sep./11

O-Ton: Bei Hundestreit können beide Halter haften

 Bei Schadenersatz müssen Gerichte oft genau abwägen. So war es auch in diesem Fall: Zwei Hunde gerieten in Streit und waren nicht mehr zu bändigen. Dabei wurde auch eine Hundebesitzerin gebissen und war erst nach rund drei Monaten wieder arbeitsfähig.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über ein Urteil des Amtsgerichts München:

O-Ton: Insgesamt sei ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zwar angemessen, aber hier ist es ja so, dass die Schuldfrage nicht ganz geklärt ist. Es kam zwischen den beiden Hunden zu einer Rauferei, müsste sich also mindestens ein Fünftel die Frau selbst zurechnen lassen. Zumal von ihrem Hund eigentlich die erste Aggression ausging. Also ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. – Länge 20 sec.

Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de

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17Sep./11

Audi-Chef Stadler: Konjunktur nicht schlecht reden

 Ingolstadt – Vor dem Hintergrund der Euro-Krise und wirtschaftlicher Turbulenzen hat Audi-Chef Stadler davor gewarnt, die gegenwärtige Lage zu pessimistisch zu beurteilen. „Wir müssen aufpassen, dass die Konjunktur nicht schlecht geredet wird. Sie wissen ja: die Hälfte der Konjunktur ist Psychologie“, sagte der Manager im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Auf Audi bezogen, ergänzte Stadler: „Wir können auch mit schwierigen wirtschaftlichen Situationen umgehen. Das haben wir 2008 und 2009 bewiesen, als wir trotz Finanz- und Wirtschaftskrise noch gutes Geld verdient haben.“

Nachfrage und Auftragseingang liefen bis auf zwei oder drei kleinere Märke in Europa stabil: „Wir blicken aufmerksam, aber auch optimistisch in die Zukunft“. 2011 habe Audi gute Chancen, mit einem neuen Absatzrekord von 1,3 Millionen Autos Mercedes zu überholen und auf Platz zwei bei den Premiumherstellern vorzurücken, bekräftigte Stadler.

17Sep./11

Zulieferer ZF wächst deutlich

 Friedrichshafen – Dank wachsender Nachfrage für sein Neungang-Automatikgetriebe baut der Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen derzeit seine Kapazitäten massiv aus.
Vorstandschef Hans-Georg Härter sagte im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche, Verträge seien mit einem japanischen und einen europäischen Fahrzeughersteller geschlossen worden. Bis Ende des Jahres will der Zulieferer insgesamt 1,5 Millionen Automatikgetriebe verkaufen. Für 2012 sind 1,8 Millionen Stück geplant, 2015 soll die jährliche Getriebeanzahl bereits drei Millionen Einheiten betragen.
Für das Gesamtjahr rechnet Härter mit einem Umsatz von 15 Milliarden Euro, 2010 waren 12,9 Milliarden Euro.

Insgesamt wird ZF in diesem Jahr rund 1,2 Milliarden Euro investieren, im kommenden Jahr weitere 1,5 Milliarden Euro: „Wir werden das stemmen, ohne dass wir in eine Bankenabhängigkeit geraten“, betonte Härter.

Neben Investitionen am Standort Saarbrücken werde für über 300 Millionen Euro im US-Bundesstaat South Carolina ein neues Getriebewerk errichtet, das ab 2013 Acht- und Neungang-Automatikgetriebe produzieren wird.