Zahlreiche Arbeitnehmer fahren aus beruflichen Gründen mehrfach pro Tag die Strecke zu und von ihrem Arbeitsplatz. Aber: Für das Finanzamt bleibt es bei einer Hin- und einer Rückfahrt. Auch wenn darin eine Ungleichbehandlung zu anderen Arbeitnehmern zu sehen ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Hessische Finanzgericht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das kann manchmal zu Ungerechtigkeiten führen. Wenn beispielsweise ein Musiker mehrere Proben hat, aber dazwischen so große Pausen, dass er eigentlich zurück fahren kann. Er fährt also zweimal am Tag hin und zweimal am Tag zurück. So war auch der Fall, den das Hessische Finanzgericht entschieden hat. Aber die haben gesagt: Auch die zweite tägliche Fahrt sei mit dieser Pauschale abgegolten. – Länge 17 sec.
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Auch Verletzungen am Arbeitsplatz durch Amokfahrer können ein Arbeitsunfall sein. In dem Fall war eifersüchtiger Ex-Mann mit dem Auto in den Blumenstand seiner Frau gerast. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Begründung: Das war ein rein privater Konflikt. Das Sozialgericht Berlin sah den Fall anders.
Anmoderation: Aus den kleinen Hacker-Kids, die nur so zum Spaß Virenprogrammen für den Computer geschrieben haben, ist mittlerweile eine profitable Industrie geworden. Und auch die Schädlinge sind erwachsen: Trojaner spionieren persönliche Daten aus und legen ganze Netzwerke lahm. Damit lässt sich viel Geld verdienen.
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