All posts by Reporter

28Mai/12

Streit vor Tarifverhandlungen im Kfz-Gewerbe

 Stuttgart – Vor der dritten Runde der Tarifverhandlungen im Kfz-Gewerbe am kommenden Mittwoch scheint bislang kein Kompromiss in Sicht. Mit Blick auf den Abschluss von 4,3 Prozent Lohnplus in der Metall- und Elektroindustrie warnte der Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes in Baden-Württemberg, Carsten Beuß, im Gespräch mit der Automobilwoche, dies sei „nicht machbar“. „Da muss man sich nur die Umsatzrenditen ansehen.“ In der Industrie lägen diese teilweise im zweistelligen Bereich, im Kfz-Gewerbe um die zwei Prozent. Andere Handwerksbranchen seien eher vergleichbar, dort habe es niedrigere Abschlüsse gegeben, betonte Beuß.

Dagegen sieht die Verhandlungsführerin der IG Metall, Sabine Zach, den Abschluss der Metall- und Elektroindustrie positiver: „Das hat mit Sicherheit Signalcharakter, schließlich geht es um analoge Forderungen“, sagte sie.
Die IG Metall will für die Beschäftigten im Kfz-Gewerbe 6,5 Prozent mehr Lohn. Zudem fordert sie die Übernahme der Ausgebildeten und Mitsprache bei Leiharbeit. Die Arbeitgeber bieten vier Prozent in zwei Schritten und eine zwölfmonatige Übernahme der Ausgebildeten. Regelungen zur Leiharbeit lehnen sie ab.

28Mai/12

Europäische Opel-Händler: „Opel muss Farbe bekennen“

 Rüsselsheim/Assen – Die Opel-Händler in Europa drängen den angeschlagenen Autobauer zu mehr Offenheit. „Opel muss Farbe bekennen“, forderte der Vorsitzende des europäischen Opel-Händlerverbands EURODA und Opel-Aufsichtsratmitglied, Jaap Timmer, in der Automobilwoche. Nur so könne verlorenes Vertrauen wieder hergestellt werden, sagte Timmer der Branchen- und Wirtschaftszeitung. Es gebe Kunden, die sich bereits um ihre Garantierechte und Ersatzteilversorgung sorgten. Eine klare Sprache gegenüber Kunden und Mitarbeitern sei nötig. „Ich bin zu 100 Prozent dafür, dass Opel eine PR-Offensive startet und deutliche Zeichen setzt, dass die Marke eine gute Zukunft hat.“

Im Kampf ums Markenimage rät Timmer, Opel solle sich klarer positionieren und nicht ins Premiumlager schielen. „Ich sehe uns zurzeit eher im Wettbewerb mit Skoda als mit der Marke Volkswagen.“ Opel habe die richtigen Produkte, aber nicht die richtige Marktpositionierung.

Nach Timmers Ansicht würden die Kunden nicht negativ auf eine Verlagerung der Produktion ins Ausland reagieren. „In vielen Ländern spielt das keine Rolle. Nach dem Aus für das Werk in Antwerpen ist der Absatz von Opel in Belgien gestiegen.“ Deutsche Medien würden die Schuld für Opels Misere zwar oft bei der „bösen Mutter GM“ suchen, doch das greife zu kurz. „Opel kann sich glücklich schätzen, eine Mutter zu haben, die wieder richtig Geld verdient. Sonst würden die Sparmaßnahmen noch härter ausfallen.“

28Mai/12

Eurokrise gefährdet Gebrauchtwagengeschäft deutscher Händler

 München – Die schwächelnde Wirtschaft im Süden der Eurozone bringt das Geschäft mit Gebrauchtwagen und Leasingrückläufern hierzulande in Gefahr. Nach einem Bericht der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche fehlen jetzt für Fahrzeuge mit hohen Kilometerleistungen ab 120.000 Kilometern die traditionellen Abnehmer in Italien, Frankreich, Spanien oder Portugal. Aufgrund der Wirtschaftskrise „sind diese Märkte komplett weggebrochen“, zitiert das Blatt verschiedene Händler. Bislang wurden Fahrzeuge mit hoher Leistung mit einem Restwert von rund 38 Prozent kalkuliert und nach Südeuropa verkauft.

Betroffen sind vor allem Leasingfahrzeuge wie der VW Passat, die in Deutschland oft von Vertretern drei Jahre lang gefahren werden. In der Mittelklasse sind rund 70 Prozent aller Neuwagen Geschäftswagen, viele davon geleast.

28Mai/12

O-Ton + Magazin: Jeder Dritte leidet unter Depression, Burn-out und Co.

 27 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Erkrankungen ihrer Psyche. Das besagt eine Studie, die hier in Berlin vorgestellt wurde. Die Gesamtkosten für die Volkswirtschaft belaufen sich Schätzungen zufolge demnach auf mehr als 100 Milliarden Euro jährlich. Und: Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch, sagte KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit unserem Sender:

O-Ton:

Auch wenn am Anfang häufig unklar ist, ob es schon eine ernsthafte Erkrankung ist oder nur ein vorübergehende Erschöpfung – im Zweifel sollte man eher früher als später einen Arzt konsultieren.

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Magazin: Jeder Dritte leidet unter Depression, Burn-out und Co.

Anmoderation: 27 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Erkrankungen ihrer Psyche. Die Gesamtkosten für die Volkswirtschaft belaufen sich nach Schätzungen auf mehr als 100 Milliarden Euro jährlich. Und: Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch, so die Experten.

Text:

Am Anfang einer Erkrankung ist häufig unklar: Ist dies bereits eine Depression oder nur ein vorübergehender Erschöpfungszustand? Bei der Analyse, so Prof Martin Härter vom UKE Hamburg, stellt sich dann heraus:

O-Ton:

Skeptiker sprechen gern von einer Modeerscheinung. Doch das ist bei weitem nicht so. Erste Hinweise bei der KKH-Allianz zeigen, dass Burn-out-Fälle unter den Versicherten dieser Kasse allein in den letzten drei Jahren um rund 40 Prozent zugenommen haben. KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit:

O-Ton:

Schätzungen zufolge werden psychische Erkrankungen bis zum Jahr 2030 zusammen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen die führende Krankheitsursache in den industrialisierten Ländern sein.Wie erkenne ich nun, dass ich möglicherweise betroffen bin? Wie sind die Symptome? Prof. Härter:

O-Ton:

Im Zweifel sollte man eher früher als später einen Arzt konsultieren.

Absage

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24Mai/12

„FairPlay-Konzept“ der Allianz zunächst bestätigt – OLG angerufen

 Berlin (DAV) Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist das neue Produkt der Allianz Versicherungs AG wettbewerbswidrig. Nach dem sogenannten „FairPlay-Konzept“ müssen die Werkstätten zunächst mit der Allianz einen Rahmenvertrag abschließen. Durch diesen Vertrag werden den Werkstätten weitreichende Pflichten im Rahmen der Schadensermittlung auferlegt, u.a. die Schadensermittlung nach strengen Vorgaben zur Kostenoptimierung. Zugleich sollen die Werkstätten eine kurzfristige Freigabe der Reparatur innerhalb weniger Stunden sowie die Zahlung der Reparaturkosten innerhalb von sieben Tagen erhalten. Voraussetzung für die Ermittlung nach dem FairPlay-Konzept ist, dass ein Rechtsanwalt oder ein freier Sachverständiger nicht hinzugezogen wird. Die Werkstätten orientieren sich an der gegnerischen Versicherung, anstatt allein nach besten Wissen und Gewissen den Reparaturauftrag des Kunden zu erfüllen, warnen die Verkehrsrechtsanwälte des DAV. Dagegen hatte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Jörg Elsner aus Hagen, Klage beim Landgericht München I erhoben. Nachdem die Klage am 26. April 2012 durch das Landgericht München I abgewiesen wurde, geht es nun vor das Oberlandesgericht.

Zwar hat das Landgericht München I festgestellt, dass das Konzept geeignet sei, die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit von Anwälten objektiv zu beeinträchtigen. Die Unlauterkeit eines solchen Handelns sei jedoch im Rahmen einer umfassenden Abwägung der Interessen aller Beteiligten festzustellen. Diese Abwägung geht am Ende zu Gunsten der Versicherung aus.

Dabei war für die Entscheidung des Gerichts unter anderem maßgeblich, inwiefern die Versicherung durch den Abschluss der FairPlay-Verträge mit den Werkstätten gezielt auf diese einwirkt. Die Ausführungen des Gerichts sind an dieser Stelle nach Ansicht des klagenden Rechtsanwalts Jörg Elsner nicht immer überzeugend und auch unvollständig. Bedeutung misst das Gericht u.a. dem Umstand bei, dass die Versicherung in den FairPlay-Bedingungen geregelt habe, der Geschädigte habe weiterhin das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies überzeugt nach Ansicht von Elsner schon deshalb nicht, weil der Geschädigte, wie das Gericht selbst an anderer Stelle feststellt, überhaupt nicht Vertragspartei der FairPlay-Bedingungen ist, die zwischen der Versicherung und den Werkstätten abgeschlossen werden. Hingegen hat das Gericht unberücksichtigt gelassen, dass das FairPlay-Konzept Anreize dafür setzt, die Schadensfälle nach dem FairPlay-Konzept abzuwickeln und es daher zum Ausschluss der Beauftragung von Anwälten kommt, namentlich indem die Kostenvoranschläge schneller freigegeben und auch die Zahlungen nach Abschluss des Reparaturauftrags schneller abgewickelt werden, wenn kein Anwalt im Spiel ist. Die nach Ansicht des Gerichts vorzunehmende, umfassende Abwägung ist jedenfalls an dieser Stelle lückenhaft. Im Rahmen seiner weiteren Abwägung räumt das Gericht sodann den wirtschaftlichen Interessen der Versicherung sowie den Interessen der Verbraucher auf eine möglichst schnelle und reibungslose Schadensabwicklung den Vorrang ein. Dass das Konzept objektiv geeignet sei, die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit von Anwälten zu beeinträchtigen, genüge für sich genommen noch nicht. Es könne nicht festgestellt werden, dass es der Versicherung nicht um die Optimierung der Schadensabwicklung, sondern die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung von Rechtsanwälten gehe. Im Ergebnis geht das Gericht davon aus, dass das FairPlay-Konzept in erster Linie der Förderung des eigenen Wettbewerbs der Versicherung, nicht aber der Behinderung des Wettbewerbs der Rechtsanwälte diene.

Soweit mit der Klage geltend gemacht wurde, dass die Werkstätten sich gegenüber dem Geschädigten vertragsbrüchig verhalten, lässt das Gericht ebenfalls die bloßen Vertragsbedingungen des FairPlay-Konzepts als Rechtfertigung genügen. Zwar hätten die Werkstätten sicherlich die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass es ihm freistehe, einen Anwalt zu beauftrage. Es stehe jedoch nicht fest, dass die Versicherung darauf hinwirke, dass dieser Hinweis unterbleibt. Dabei hatte der Kläger dargelegt, dass die Abwicklung eines Schadensfalls nach dem FairPlay-Konzept oftmals oder sogar in der Regel ohne Kenntnis und Zustimmung des Geschädigten erfolgt. Auch insoweit reicht dem Gericht die bloße Verpflichtung der Werkstätten, ihre Kunden entsprechend zu informieren.

„Das Gericht lässt die ‚Papierform‘ genügen, anstatt auf die tatsächliche Umsetzung des FairPlay-Konzepts zu achten“, so Elsner. „Wir haben umfassend dargelegt, dass die Realität anders aussieht, und dass dies im Ergebnis so auch gewollt ist“. Klärung soll nun das Verfahren vor dem Oberlandesgericht bringen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de