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01Juni/12

O-Ton-Paket: Radweg muss benutzt werden, Helm ist empfehlenswert

 Da wo ein Radweg vorhanden ist, muss er auch benutzt werden. Mehrere Gerichte haben so geurteilt, Ausnahmen von dieser Regel sind sehr eng begrenzt – beispielsweise, wenn der Radweg gesperrt ist.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Immer dann, wenn ein Radweg ausgewiesen ist durch Zeichen, dann haben die Radfahrer eine Benutzungspflicht. Wenn sie gleichwohl, obwohl es einen Radweg gibt, die Fahrbahn benutzen und sich diese mit dem Autoverkehr teilen, gehen sie das Risiko ein, bei einem Unfall Mitschuld zu haben und einen Teil des Schadens selber zu tragen. – Länge 20 sec.

Ein Radweg muss auch dann benutzt werden, wenn Schlaglöcher oder Wurzeln die fahrt nicht sehr komfortabel werden lassen.

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O-Ton: Keine Helmpflicht für Radfahrer

Für Motorradfahrer ist ein Helm vorgeschrieben, für andere Zweiradfahrer – wie Radler beispielsweise – nicht. Allerdings: Die Rechtssprechung dazu ändert sich gerade, sagt
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es findet gerade ein Umdenken statt. Was ist denn mit Leuten, die gern ein bisschen sportlich fahren? Oder Rennradfahrer? Oder auch Kindern? Obliegenheitsverletzungen? Dort gibt es unterschiedliche Rechtssprechungen, hin zu der Aussage: Wer besonders sportlich unterwegs ist, ist eigentlich verpflichtet, einen Helm zu tragen. Weil er gefährdet sich ja mehr! – Länge 23 sec.

Im Zweifelsfall sollte man sich beraten lassen, den Experten dazu findet man unter anwaltauskunft.de.

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01Juni/12

O-Ton + Magazin: Kein Schmerzensgeld für zu kurze Haare

 Eigentlich geht man zum Friseur, um sein Äußeres verschönern zu lassen. Doch: Was passiert, wenn Kunde und Friseur in puncto Schönheit unterschiedliche Auffassungen haben? Vor dem Amtsgericht München wollte eine Frau Schmerzensgeld erstreiten, weil ihre Haare zu kurz geschnitten worden waren. Ohne Erfolg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie hat ja die ganze Zeit den Schneidevorgang beobachtet und auch nicht interveniert. Von daher könne man jetzt nicht feststellen, dass die Friseurin was falsch gemacht hat – noch das die Kundin in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sei. Deshalb gibt es kein Schmerzensgeld. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall gibt es zum Nachlesen unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kein Schmerzensgeld für zu kurze Haare

Eigentlich geht man zum Friseur, um sein Äußeres verschönern zu lassen. Doch: Was passiert, wenn Kunde und Friseur in puncto Schönheit unterschiedliche Auffassungen haben? Beispielsweise weil das Haar zu kurz geraten ist? Dann landet das Ganze schon mal als Streit ums Schmerzensgeld vor Gericht – hier ist der ganze Fall!

Beitrag:

Zunächst erst einmal die juristische Klarstellung: Schmerzensgeld gibt es beispielsweise für entgangene Reisefreuden oder misslungene Operationen. Und beim Friseur? Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Beim Friseur? Da hat man auch die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass man echte Schmerzen hat – das ist das eine! Oder eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des besonderen Wohlbefindens – auch dann kann man Schmerzensgeld verlangen. – Länge 14 sec.

Und in diesem Fall?

O-Ton: SFX

Da ging eine Frau zum Friseur, um sich die Haare färben und die Spitzen kürzen zu lassen. Sie bat darum, vor allem am Deckhaar nur einen halben Zentimeter abzuschneiden, da sie sehr dünnes und feines Haar habe.

O-Ton: SFX

Die Frau beobachtete den gesamten Schneidevorgang und erhob keine Einwände. Am Ende zeigte sie sich zufrieden mit dem Ergebnis.

O-Ton: Zwei Tage später kam sie aber in den Salon und sagte: Sie hätte ja so dünnes Haar und an manchen Stellen könne man die Kopfhaut sehen. Und deshalb verlangt sie nun Schmerzensgeld. – Länge 12 sec.

Allerdings: Vor Gericht scheiterte sie mit ihrem Wunsch – und die Richter nahmen die Frisur sehr akribisch in Augenschein. Nein, das ist dünnes Haar, so das Urteil. Swen Walentowski:

O-Ton: Darüber hinaus: sie hat ja die ganze Zeit den Schneidevorgang beobachtet und auch nicht interveniert. Von daher könne man jetzt nicht feststellen, dass die Friseurin was falsch gemacht hat – noch das die Kundin in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sei. Deshalb gibt es kein Schmerzensgeld. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall gibt es – ungeschnitten – zum Nachlesen unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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01Juni/12

O-Ton + Magazin: Spielplatzlärm muss geduldet werden

 Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Daher haben Anwohner eines Spielplatzes keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde genau die Einhaltung der festgelegten Benutzungszeiten kontrolliert und so den möglichen Lärmpegel senkt. Aber wenn Erwachsene nachts für Lärm sorgen, dann muss die Gemeinde sich darum kümmern.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Kinderlärm genießt aber einen besonderen Schutz innerhalb des Bundesemissionsschutzgesetzes, weil man sagt: Kinderlärm ist wichtig, das ist auch für die Entwicklung der Kinder notwendig. Also genießen Kinder grundsätzlich erst einmal Schutz. – Länge 14 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Spielplatzlärm muss geduldet werden

Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Daher haben Anwohner eines kommunalen Kinderspielplatzes keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde die Einhaltung der festgelegten Benutzungszeit des Spielplatzes sicherstellt, um den Lärm spielender Kinder außerhalb dieser Zeit zu vermeiden. Aber es gibt andere Ansprüche – hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Zuerst einmal wird es streng juristisch. Denn in Deutschland ist alles geregelt – auch der Krach:

O-Ton: SFX

Das Bundesemissionsschutzgesetz ist auch für den Lärm – bzw. den Schutz davor – zuständig. Aber Lärm ist vor dem Gesetz nicht gleich Lärm!
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Kinderlärm genießt aber einen besonderen Schutz innerhalb des Bundesemissionsschutzgesetzes, weil man sagt: Kinderlärm ist wichtig, das ist auch für die Entwicklung der Kinder notwendig. Also genießen Kinder grundsätzlich erst einmal Schutz. – Länge 14 sec.

In dem Fall, den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheiden hatte, hatte ein Mann geklagt, der direkt neben dem Spielplatz wohnte. Es war laut und nicht schön und überhaupt ….

O-Ton: Nicht nur, dass die Kinder sich nicht an die vorgesehenen Benutzungszeiten gehalten haben, sondern auch Jugendliche und Erwachsene nutzen in den Abendstunden und gelegentlich auch nachts den Spielplatz. Der Spielplatz hatte eine besonders gute Lage, man konnte ihn von außen nicht einsehen, er lag an einem Biotop, also war er dafür prädestiniert, dass man sich dort trifft, wenn man nicht unbedingt der Beobachtung ausgesetzt sein möchte. – Länge 20 sec.

Die Richter gaben dem Mann teilweise Recht: Die Kinder muss er akzeptieren, die nächtliche Ruhestörung mit Gesang und Korkenknallen aber nicht.

O-Ton: SFX

Denn die Richter legten fest: Die Gemeinde muss ihre Hausaufgaben machen. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Gemeinde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Spielplatz ausschließlich von denen genutzt wird, für die er gebaut ist – nämlich für die Kinder. Und sie muss durch engmaschige Kontrollen dafür sorgen, dass Jugendliche und Erwachsene diesen Platz nicht für ihre Party nutzen können. Damit nämlich die Nachbarschaft auch ein bisschen zur Ruhe kommen kann. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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31Mai/12

O-Ton: Hohes Schmerzensgeld

 Einem Kind, das infolge eines Behandlungsfehlers schwerste Gesundheitsschäden erlitten hat, steht ein hohes Schmerzensgeld zu. In dem Fall, den das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte, war ein Vierjähriger zunächst wegen eines gebrochenen Arms behandelt worden. Durch ärztliche Fehler in der Folge ist das Kind seither zu 100 Prozent schwerbeschädigt und ein Pflegefall. Die Richter entschieden daher auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 Euro.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht das dieses hohe Schmerzensgeld – im deutschen Recht ist das ein besonders hohes Schmerzensgeld – damit begründet, dass das Kind auch mit viereinhalb Jahren möglicherweise Erinnerungen an die Zeit vor dem Unfall hat. Und wie es dort nicht behindert war und sein Leben, sein Spieltrieb usw. ausleben konnte. Das ist beispielsweise anders bei Schmerzensgeldbeträgen bei Behinderungen, die mit der Geburt eintreten. – Länge 24 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.arge-medizinrecht.de.

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28Mai/12

Audi hält an ambitionierten Absatzzielen fest

 Ingolstadt – Trotz der Eurokrise will die Volkswagen-Tochter Audi ihre ambitionierten Absatzziele nicht zurücknehmen und weltweit die Verkäufe weiter steigern. „Ja, wir sind sehr zufrieden – und das trotz der schlechten Verfassung einzelner Märkte aufgrund der Schuldenkrise. Ich denke da besonders an Italien und Spanien. Aber wir werden das Vorjahresniveau mindestens halten, weltweit wollen wir in diesem Jahr sogar rund 100.000 Einheiten drauflegen“, sagte Audi-Chef Rupert Stadler der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. 2020 will der Konzern weltweit nach wie vor zwei Millionen Autos verkaufen, bekräftigte der Manager.
Audi hatte 2011 erstmals 1.302.650 Autos verkauft. Damit setzte das Unternehmen 19,2 Prozent mehr Fahrzeuge ab als 2010.

Ungeachtet des Absatz-Vorsprungs von Daimler und BMW auf dem US-Markt sieht sich Audi auf dem richtigen Weg und verweist auf kontinuierliche zweistellige Wachstumsraten in den Vereinigten Staaten: „Das ist das Ergebnis unserer sehr langfristig angelegten Politik. Wir werden keine Marktanteile kaufen, zum Beispiel durch hohe Rabatte, sondern unsere Marke beständig weiterentwickeln“, betonte Stadler und unterstrich: „Langfristig liegt unser Absatzziel bei jährlich über 200.000 Einheiten.“

Neben dem Händlernetz werde daher auch die Modellpalette in den USA ausgebaut. Dazu gehöre die Markteinführung des Q3. Mit Blick auf „Clean Diesel“ werde im kommenden Jahr der A6 und der A8 und 2014 der Q5 TDI auf den amerikanischen Markt gebracht.