Tag Archives: Werbung

11Nov./12

Autohersteller sparen bei der Werbung

 München – Nach Monaten stetig steigender Werbeausgaben haben die fünf größten Werber aus der Autoindustrie mit Ausnahme von Daimler im dritten Quartal ihre Investitionen in diesem Bereich reduziert. Zu diesen Ergebnissen kommt das Hamburger Marktforschungsunternehmen Nielsen, das exklusiv für die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche die Werbeausgaben der Kfz-Branche ermittelt. Weiter

29Apr./12

Kfz-Markt steigert Werbeausgaben

Hamburg – Nach dem Rekordjahr 2011 hat der Kfz-Markt seine Werbeausgaben in Deutschland im ersten Quartal 2012 weiter um 10,2 Prozent auf 543,1 Millionen Euro erhöht. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche unter Berufung auf Erhebungen des Hamburger Marktforschungsunternehmens Nielsen. Allein die Pkw-Branche steigerte ihre Investitionen in Werbung um mehr als 29 Millionen auf rund 402 Millionen Euro, zwei Drittel des Zuwachses entfallen dabei auf Audi. Hauptsächlich durch die Markteinführungen des A1 Sportback und der neue Generation des A4 erhöhte der Ingolstädter Autobauer seine Ausgaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 156,7 Prozent auf 32,2 Millionen Euro.

Mit 177,1 Millionen Euro, einem Plus von 3,1 Prozent, wurde der größte Teil des Werbekuchens in TV-Werbung investiert. Die großzügigsten Werber unter den Autoherstellern waren im ersten Quartal Volkswagen (59,7 Millionen Euro), Daimler (40,5) und Opel (38,7).
2011 hatte der Kfz-Markt insgesamt 2,17 Milliarden Euro in klassische Werbung investiert, eine Steigerung um sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Kfz-Markt zählt laut Nielsen neben Pkw, Nutzfahrzeugen, Zweirädern, Reisemobilen, Autohandel und -zubehör auch die Reifenbranche. Ermittelt werden die Kosten für klassische Werbung in Fernsehen, Radio, Zeitungen, Zeitschriften, Kino, Außenwerbung und Internet.

13März/12

O-Ton + Magazin: Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers

 Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die haben gesagt, das Unternehmen muss sich darauf einstellen, wenn der Mann keine Werbung haben möchte. Vielleicht möchte er ja von anderen Werbung haben. Deshalb ist er nicht verpflichtet, diesen Aufkleber anzubringen. Sondern das Unternehmen muss, wenn ihm ausdrücklich erklärt worden ist, dass die Person keine Werbung haben will, dann es das berücksichtigen. Wahrscheinlich muss derjenige, der die Werbung austrägt, eine Liste mitführen, wo er es nicht reinwerfen darf. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

Magazin: Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers

Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Die Aufkleber gegen Werbung sind weit verbreitet. Weniger verbreitet ist es, nur vereinzelte Werbung haben zu wollen. In dem Fall war es so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Vielleicht hat er ein Auswahlinteresse und sagt: Ich will nur von denen nicht und von denen dann schon. Dann ist er allerdings verpflichtet, von dem Unternehmen, von dem er keine Werbung im Briefkasten haben, dies auch mitzuteilen – am besten schriftlich. – Länge 13 sec.

Das hat unser Mann, der spätere Kläger auch getan.

O-Ton: SFX

O-Ton: Und in dem Fall, den hier das Landgericht Lüneburg entschieden hat, war es so, dass das Unternehmen gesagt hat: Na klar, wir werfen Dir keine Werbung mehr ein, wenn Du diesen Aufkleber anbringt. Da hat der Mann gesagt: Ich will keinen Aufkleber – ich möchte nämlich ab und zu mal Werbung haben, aber nicht von Euch! – Länge 13 sec.

Nach zwei weiteren vergeblichen Schreiben klagte der Mann. Swen Walentowski:

O-Ton: Mit Erfolg! Zwar erst in der zweiten Instanz, aber immerhin. Die haben gesagt, das Unternehmen muss sich darauf einstellen, wenn der Mann keine Werbung haben möchte. Vielleicht möchte er ja von anderen Werbung haben. Deshalb ist er nicht verpflichtet, diesen Aufkleber anzubringen. Sondern das Unternehmen muss, wenn ihm ausdrücklich erklärt worden ist, dass die Person keine Werbung haben will, dann es das berücksichtigen. Wahrscheinlich muss derjenige, der die Werbung austrägt, eine Liste mitführen, wo er es nicht reinwerfen darf. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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