Grundsätzlich besteht eine umfassende Streupflicht. Allerdings: Es gibt Unterschiede. Das Landgericht Coburg wies damit die Klage einer Hallenbadbesucherin gegen die Stadt ab, die das Hallenbad betreibt. Die Kommune habe in dem Fall ihre Räum- und Streupflicht auf dem Hallenbadparkplatz nicht verletzt, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Geschäftsführerin Bettina Bachmann:
O-Ton: Die Kommune hat eine Streupflicht – grundsätzlich. Sie muss aber gewisse Straßen eher und besser streuen als Straßen, die eher eine geringere Bedeutung haben. Für Parkplätze, für Autoparkplätze gilt, dass sie grundsätzlich nicht gestreut werden müssen, wenn für die Fußgänger ein gestreuter Weg leicht erreichbar ist, den sie dann benutzen können, um den Parkplatz zu verlassen. Länge 20 sec.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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Fährt ein Radfahrer bei roter Ampel vom Gehweg auf die Fahrbahn, so ist dies grob verkehrswidrig und extrem riskant. Kollidiert er dadurch mit einem anfahrenden Fahrzeug und wird verletzt, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.
Magdeburg/Berlin (DAV). Die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern gehören zu den Nebenkosten, für die die Mieter aufkommen müssen. Das entschied das Landgericht Magdeburg am 27. September 2011 (AZ: 1 S 171/11), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Köln/Berlin (DAV). Stellt die Verpflichtung einzelner Mieter, im Rahmen eines Mietvertrages den Winterdienst vor dem Haus zu leisten, eine unangemessene Benachteiligung dar, so wird die Verpflichtung nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Mieter müssen den Winterdienst dann nicht übernehmen. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 14. September 201 (AZ: 221 C 170/11) informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Einen bizarren Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden: Bei Umbauten eines Hotels war der Aufzug fehlerhaft programmiert worden. Der Lift reagierte nicht auf die Wünsche der Fahrgäste, sondern fuhr ungebremst in den Keller. Dort öffnete sich die Tür – wegen eines Unfalls strömte heißes Wasser aus der Fernwärmeanlage in den Aufzug und verletzte die Fahrgäste schwer. Der Generalunternehmer muss für Schadensersatz zahlen, entschied das Gericht.