Tag Archives: Urteil

03Feb./16

O-Ton + Magazin: Versicherungsschutz nach Unfall – Zahlung der Erstprämie

Wer einen Kfz-Versicherungsvertrag abschließt, genießt sofort Versicherungsschutz. Allerdings: Man muss natürlich auch die Rechnung mit der Erstprämie bezahlen. In dem Fall hatte ein Mann die Rechnung nicht erhalten – und demzufolge auch nicht bezahlt. Die Versicherung kündigte den Vertrag, weil die Prämie nicht beglichen wurde. Weiter

01Feb./16

O-Ton + Magazin: Auch Aufladen des Handys während der Fahrt verboten

Wer sein Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um es zu laden, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. So erging es einem LKW-Fahrer. Die Polizei hatte ihn beobachtet, wie er das Telefon in die Hand nahm – „verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons“ heißt das im Amtsdeutsch. Weiter

29Jan./16

O-Ton: Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

Kann nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird oft ein Fahrtenbuch angeordnet. Aber das darf nicht für alle Autos eines Fuhrparks gelten. Ein Handwerksbetrieb wehrte sich erfolgreich gegen die Anordnung eines kontrollwütigen Beamten vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Weiter

29Jan./16

O-Ton: Rowdy-Fahrer muss wegen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr zahlen

Wer anderen den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung und muss dafür geradestehen. Wer einen anderen auch noch dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem auch eine Nötigung. Das Amtsgericht München verhängte wegen Beleidigung und Nötigung eine Geldstrafe von 1000 Euro und einen Monat Fahrverbot. Weiter

26Jan./16

O-Ton + Kollegengespräch: Lottogewinne müssen nicht versteuert werden

Es ist verlockend: Auf einem Zettel ein paar Zahlen ankreuzen, einen kleinen Einsatz zahlen und mit etwas Glück Millionen Euro gewinnen. Und: Wer aus Zufall oder Glück Geld gewinnt – wie es beim Lotto der Fall ist – muss den Gewinn nicht versteuern. Allerdings will der Fiskus bei den Erträgen aus den Gewinnen beteiligt werden. Weiter