Bei Unfällen mit Kindern tragen Autofahrer häufig die alleinige Schuld. Wenn ein achtjähriger Junge an einem Zebrastreifen mit einem Auto kollidiert, liegt in der Regel auch kein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Eltern vor. Die Autofahrerin hätte hier den Unfall vermeiden müssen und blieb somit auch auf ihren Kosten sitzen. Weiter
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O-Ton: Helmpflicht für Radler im Straßenverkehr?
Auch für Radfahrer gelten Regeln im Straßenverkehr. Viele sind umsichtig auf den Straßen unterwegs, einige Rambos verderben manchmal aber das Bild. Generell gelten Helme für Radfahrer als Empfehlung, aber sind sie auch Pflicht? so wie für Skifahrer beispielsweise? Weiter
O-Ton: Trainingsfahrt von Radfahrern – keine Haftung bei Unfall
Bei Wettbewerben und sportlich angelegten Trainingsfahrten muss bei Unfällen niemand haften. Aber wenn es danach zu einem Sturz mit Verletzungen kommt, dann muss der Verursacher Schadensersatz zahlen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Weiter
O-Ton + Magazin: Wer haftet, wenn Kindern im Straßenverkehr Unfälle verursachen?
Normalerweise haften Kinder unter zehn Jahren im Straßenverkehr nicht. Aber: Es gibt eben auch hier Ausnahmen. Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass ein achtjähriges Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen muss. Weiter
O-Ton + Magazin: Unfall auf dem Zebrastreifen – Fahrradfahrer haftet mit
Zebrastreifen sind für Fußgänger gedacht. Fahrradfahrer dagegen genießen dort keinen besonderen Schutz. Fahrend sie über den Zebrastreifen, haften sie bei einem Unfall mit, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Geklagt hatte ein Radfahrer, der nach einem Unfall den kompletten Schaden ersetzt haben wollte – ohne Erfolg. Weiter