In einem einzigartigen Pilotversuch will der Logistik-Dienstleister DHL Berlin zur Paket-Hauptstadt machen. Bis Ende 2016 soll das europaweit dichteste Netz an alternativen Zustellmethoden entstehen. Weiter
Tag Archives: Paket
O-Ton + Magazin: Deutsche Post eröffnet Saison im Spreewald
Im Spreewald in Brandenburg vor den Toren Berlins startet nun wieder die Kahnsaison – nicht nur für Urlauber. Postbotin Andrea Bunar bringt nun wieder Briefe und Pakete in ihrem gelben Kahn zu den über 60 Bewohnern von Lübbenau-Lehde. Weiter
O-Ton: Pakete beim Nachbarn – das gilt rechtlich
Ein fremdes Paket anzunehmen ist ein Freundschaftsdienst unter Nachbarn. Die „Ersatzzustellung“ ist praktisch – sie erspart den Weg zur nächsten Paketfiliale. Frage an Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Dürfen die Pakete einfach so abgegeben werden? Weiter
Magazin: Abendzustellung bei der Deutschen Post
Anmoderation: Wenn es abends klingelt, kann es ab jetzt auch der Postbote sein. Die Deutsche Post DHL weitet ihren Service aus – Pakete können, wenn man es will, auch bis 22 Uhr gebracht werden. Mehr dazu jetzt. Weiter
Keine Ersatzzustellung ohne den Empfänger darüber zu informieren
Köln/ Berlin (DAV). Paketdienste dürfen Postsendungen nicht an Nachbarn oder Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu benachrichtigen. AGB-Klauseln, die das anders regeln, sind eine unangemessene Benachteiligung für den Paketempfänger und somit ungültig, so das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 2. März 2011 (AZ: 6 U 165/10 OLG). Damit hob es eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln vom 18. August 2010 auf, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Ein Paketdienst hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Ersatzzustellung an Hausbewohner und Nachbarn, ohne den Empfänger über die Zustellung der Sendung zu informieren, vorgesehen. Dagegen klagte ein Verbraucherschutzverein und war zuvor allerdings mit der Klage vor dem LG Köln gescheitert. Das LG sah die Klausel als wirksam an und wies die Klage ab.
Anderer Auffassung ist das OLG Köln. Es sieht in einer solchen Vertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung des Empfängers. Grundsätzlich sei es dem Beförderungsunternehmen zumutbar, eine Benachrichtigung an den Empfänger zu hinterlassen. Andernfalls würde dem berechtigten Interesse des Verbrauchers nicht genügend Rechnung getragen. Es sei notwendig, dass der Empfänger von der Ankunft der Sendung erfährt und darüber in Kenntnis gesetzt wird, wo sich sein Besitz derzeit befindet.
Informationen: www.anwaltauskunft.de