Tag Archives: O-Ton

01Mai/11

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

 Wer Ausschnitte von Stadtplänen auf seiner Homepage anbietet, braucht dazu das Einverständnis des Rechtinhabers. Dafür werden oft auch Gebühren fällig. Das Amtsgericht München entschied nun: Auch wer einen Stadtplanausschnitt nur auf seinem Server ohne Verlinkung auf die eigene Homepage vorhält, verstößt gegen das Urheberrecht – und muss zu Recht Lizenzgebühren zahlen. Denn der ausschnitt kann problemlos über Bildersuchdienste gefunden werden.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, darum mit dem generellen Tipp:

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

Zahlreiche Geschäfts- oder Betriebsinhaber möchten ihren Kunden das Auffinden ihres Geschäfts erleichtern. Dies geht beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes auf der eigenen Homepage. Dafür werden oft Gebühren fällig, weil die Rechte an den Karten urheberrechtlich geschützt sind. Und: Dieses Recht greift weiter, als man manchmal denkt.

Beitrag

Generell ist die Sache klar: Wer sich im Internet bewegt, muss die Rechte anderer respektieren. Dies gilt sowohl bei eigenen als auch fremden Angeboten, sagt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Im konkreten Fall vor dem Amtsgericht München hatte ein Ladenbesitzer ungerechtfertigt auf seiner Homepage den Ausschnitt einer Karte veröffentlicht.

O-Ton: Als der Rechteinhaber dies merkte, mahnte er ihn ab. Daraufhin zahlte er die Abmahngebühr und die Anwaltsgebühren. Er hat allerdings die Karte nicht vollständig gelöscht, sondern nur den Link. Beispielsweise ist die Karte weiterhin auf seinem Server verblieben. – Länge 12 sec.

Damit war die Karte zwar nicht mehr auf der Homepage zu sehen – durch Bildersuchmaschinen konnte der entsprechende Ausschnitt aber problemlos gefunden werden. Es vergingen einige Jahre.

O-Ton: SFX

Dann stieß der Rechteinhaber wieder auf den Ausschnitt, mahnte den Ladenbesitzer ab und verlangte Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.470 Euro. Zu Recht, urteilten die Richter. Swen Walentowski:

O-Ton: Durch das Hinterlegen des Kartenausschnittes auf dem Server ist weiterhin das ausschließliche Nutzungsrecht des Diensteanbieters verletzt. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

+++++++++++++++++++++++++

Magazin und O-Ton

Wenn Sie weitere O-Töne benötigen, senden Sie uns einfach eine Mail!

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs . de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

01Mai/11

O-Ton + Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

 Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Das Fahrrad war gestohlen worden – so etwas kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Dieser Diebstahl wurde ein Fall für die Versicherung – auch das kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen – wegen arglistig falscher Angaben bei der Schadensmeldung. Wie oft das vorkommt, wissen wir nicht.

O-Ton: SFX

Jedenfalls trafen sich Kläger und Versicherung vor Gericht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – auch der Weg durch mehrere Instanzen hat nichts gebracht.

O-Ton: Das Gericht ist jetzt davon ausgegangen: Er hat den Kauf aus einer Hand vorgespielt, um so den Anlass der Versicherung nach Herkunft und Zustand der gekauften Teile zu vermeiden. Er hat einfach gesagt, so ist es einfacher. Und er hat selber noch gesagt vor Gericht, er hätte noch sämtliche Unterlagen. – Länge 13 sec.

Doch das half ihm nicht, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: SFX

Denn die Begründung des Gerichts, so Swen Walentowski, war eindeutig.

O-Ton: Du hast hier Deine sämtlichen Ansprüche verloren, weil Du nämlich gesagt hast: Guck mal hier, mir ist ein Schaden entstanden – und hier ist die Rechnung meines Fahrradgeschäfts, von dem ich das Fahrrad erworben habe. Das ist eine arglistige Täuschung, Du verlierst Deine Ansprüche komplett. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

+++++++++++++++++++++++++

Magazin und O-Ton

Wenn Sie weitere O-Töne benötigen, senden Sie uns einfach eine Mail!

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

18Apr./11

O-Ton-Pakete: Härtere Strafen bei Sexualdelikten

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat sich für härtere Strafen bei Sexualdelikten ausgesprochen und das neue Therapieunterbringungsgesetz als „nicht ausreichend“ charakterisiert. Demgegenüber lehnte Christian Ströbele, Vordenker bei Bündnis 90/Die Grünen und Rechtsanwalt, eine härtere Gangart gegenüber Sexualstraftätern ab und plädierte stattdessen für eine unabhängige Einrichtung, an die sich Opfer von Sexualdelikten wenden könnten. – siehe auch ausführliche Pressemitteilung hier bei vorabs.de.

++++++++++++++++++++++

O-Ton Schünemann “Frei bei Nennung der Quelle Sat.1″

O-Ton Ströbele “Frei bei Nennung der Quelle Sat.1″

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben

11Apr./11

O-Ton: Gysi fordert E 10-Stopp

Berlin – Linke-Fraktionschef Gregor Gysi fordert ein sofortiges Aus für den umstrittenen Bio-Kraftstoff E 10. „Die E 10-Einführung muss gestoppt werden, weil sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht hat“, kritisierte Gysi am Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Die ganze Idee sei „falsch“, die „Einführung eine Katastrophe“ und überdies nannte es Gysi eine „Unverschämtheit, dass keiner eine Garantieerklärung abgibt.“ Die E 10-Einführung sei “ökologisch ein Flop, preislich eine Frechheit und ohne Garantie geht’s nun überhaupt nicht“, sagte der Linke-Fraktionschef.

++++++++++++++++++++++

O-Ton „Frei bei Nennung der Quelle Sat.1“

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben

11Apr./11

O-Ton: Mineralölwirtschaft: Super wird bald wieder billiger

Berlin – Klaus Picard, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), hat sinkende Spritpreise in Aussicht gestellt. „Wenn wir Glück haben und die Libyen-Krise löst sich, dann werden wir Ostern billiger tanken als heute“, sagte Picard am Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“.

Zugleich wies er Kritik an der Preisgestaltung an den Tankstellen zurück. Wer derzeit Super zum Preis von Super plus tanke, erhalte eine „eine 98er-Qualität“. Künftig werde Super 95 aber wieder zu Preisen zu haben sein, „die sich deutlich unter Super plus bewegen“. Dafür werde der Wettbewerb an der Zapfsäule sorgen. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi hielt Picard in der Sat.1-Sendung entgegen: „Jetzt führen Sie Super wieder ein, komischerweise zum Preis von Super Plus. Ja, halten Sie denn die Leute für dämlich?“

Picard wies erneut Vorwürfe zurück, seine Branche wolle sich durch die E 10-Einführung bereichern. „Wir haben nur Kosten gehabt“. Die Mineralölkonzerne hätten „eine dreistellige Millionensumme investiert, um E 10 an den Markt zu bringen“.

Der Cheflobbyist fügte hinzu, seine Branche habe lediglich eine gesetzliche Verpflichtung umgesetzt: „Wir sind hier der Mittler, genauso wie wir der Steuereintreiber der Nation sind und dafür geprügelt werden.“

++++++++++++++++++++++

O-Ton „Frei bei Nennung der Quelle Sat.1“

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.