Hagen/Berlin (DAV). Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hagen vom 23. November 2010 (AZ: 15 C 286/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Der Kläger vermietete seinem Sohn und dessen Ehefrau eine Wohnung. Jedes Jahr erhielten diese von ihm auch eine Betriebskostenabrechnung. In Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Eheleute verzichtete er auf jeweilige Nachzahlungen. Nach der Trennung des Sohnes von seiner Frau und der Kündigung der Wohnung verlangte der Vater die Nachzahlung aus den Betriebskostenabrechnungen seit 2008 in Höhe von 800 Euro.
Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Die Nachzahlungsansprüche aus der Betriebskostenabrechnung seien nicht verfallen. Aus dem Verzicht in der Vergangenheit ergebe sich nicht, dass der Vermieter in der Zukunft die Ansprüche auf Nachzahlung nicht geltend machen könne.
Die DAV Miet- und Immobilienrechtsanwälte weisen darauf hin, dass es aber erforderlich ist, Betriebskostenabrechnungen stets fristgerecht zu erstellen. Bei einer besseren finanziellen Lage der Mieter könnten dann nicht gezahlte Beträge geltend gemacht werden.
Informationen: www.mietrecht.net
Wolfsburg – Trotz Milliarden-Investitionen in neue Werke, Produkte und Innovationen achtet der VW-Konzern verstärkt auf die Kosten und Rendite. VW-Konzernvorstand Martin Winterkorn sagte im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe: „Wir steigern nicht nur das Volumen, sondern auch die Kosteneffizienz. So sollen die Sachinvestitionen eine Quote von sechs Prozent vom Umsatz nicht überschreiten. Und die Quote für Forschung und Entwicklung liegt bei rund vier Prozent. Wir sind bei beiden Werten voll im Plan. Das ist so und soll auch so bleiben.“
Wer einen Prepaid-Tarif bei einem Mobilfunkanbieter wählt und eine Option wählt, bei der nur einmalig zehn Euro aufzuladen sind, muss nicht für weitere Kosten gerade stehen. Insgesamt schlugen annähernd 15.000 Euro zu Buche, da sich bei diesem Tarif das Handy fortwährend unbegrenzt automatisch aufgeladen hat. So entschied jetzt das Landgericht Berlin.