An einem Zebrastreifen sind Fußgänger bevorrechtigt, die Autos müssen warten. Bei einem Unfall sind meist die Autofahrer schuld. Allerdings entschied das Oberlandesgericht München: Der Fußgänger haftet mit. Das Auto war in diesem Fall lange zu sehen, der Unfall wäre vermeidbar gewesen. Weiter
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O-Ton: Haftung bei Unfall mit betrunkenem Fußgänger
Die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann bei einem Unfall mit einem betrunkenen Fußgänger komplett entfallen. Dann haftet der Fußgänger allein. So war es bei einem Fall, den das Oberlandesgericht Naumburg entschied: Ein sturzbetrunkener Fußgänger rannte telefonierend in ein Auto – und muss drei Viertel des Schadens selbst tragen. Weiter
O-Ton: Schrittgeschwindigkeit für elektrische Rollstühle
Elektrische Rollstühle dürfen in Fußgängerzonen maximal vier bis sieben Stundenkilometer fahren, also Schrittgeschwindigkeit. Stürzt ein Fußgänger bei einem Zusammenstoß, muss der Rollstuhlfahrer nur haften, wenn er Schuld an dem Unfall hat, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weiter
O-Ton: Leichtsinnige Fußgänger haften bei Unfall allein
Bei einem Unfall zwischen Fußgänger und Pkw haftet der Autofahrer fast immer mit. Grund ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Aber wenn Fußgänger besonders leichtsinnig über eine Strasse mit viel Verkehr laufen – und es dort keinen Überweg gibt, dann haftet der Fußgänger allein. Weiter
O-Ton: Fahrerflucht auch bei Fußgängern
Es klingt merkwürdig – aber es ist so: Auch Fußgänger können Fahrerflucht begehen. Denn der Begriff bedeutet die unerlaubte Entfernung vom Unfallort. Weiter